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Rechtliche Fragen zum Videosenderset

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von yoshi2001, 16. März 2005.

  1. yoshi2001

    yoshi2001 Board Ikone

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Ich hab mich mal in einigen Funktechnikforen Schlau gemacht.

    Anscheinend ist das wohl ( noch ) rechtlich unklar ob man Fremde Videosignale Sehen darf oder nicht.
    Aber es gibt Leute die geziehlt nach solchen Videosignalen suchen.

    Stichwort: "Warviewing" ( ähnlich dem Wardriving )
     
  2. lagpot

    lagpot Gold Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Wenn du Premiere umsonst schauen kannst mach es einfach und fertig.
    Es gibt ganze Siedlungen die umsonst schauen,da mach dir nicht wegen einem Videosender in die Hose.
    Stichwort: "Warviewing" schau hier nach.
     
  3. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Außerdem kannst du ja nur den Sender abgreifen, den dein Nachbar gerade sieht, somit bist du auf seinen Geschmack angewiesen.

    Das kann dir vielleicht die ganzen Spaß vermiesen....
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Naja, ich denke auch nicht, dass yoshi2001 da das schlechte Gewissen plagt... ;)

    Aber interessant finde ich die Frage schon -- nur so als Gedankenspiel.

    Gag
     
  5. yoshi2001

    yoshi2001 Board Ikone

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Die frage bezieht sich darauf ob es laut TKG erlaubt ist. ( Telekommunikationsgesetz )
    Denn hier besteht noch die große unklarheit.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es ab dem Zeitpunkt "rechtlich bedenklich" wird, wenn Du das "Warviewing" vorsätzlich betreibst, es also darauf anlegst, das Videosignal anderer Leute abzugreifen.

    Gab ja vor rund 10 Jahren schon mal sowas in der Art, als viele Leute sich billige, nicht in Deutschland zugelassene Schnurlostelefone besorgt haben. Die Teile hatten aufgrund der lächerlichen Sicherungen (nur ein Kanal, allenfalls 16 verschiedene Codes) den Schönheitsfehler, dass man relativ einfach mit einem zweiten Gerät dann auf die Kosten des Anschlussinhabers telefonieren konnte. Nur war hier der Telefonbesitzer eindeutig der Dumme, da er ja ein nicht zugelassenes Telefon betrieben hat.

    Die Videoübertragungssysteme sind ja zugelassen. Sie senden in der vorgegebenen Sendeleistung in Reichweiten von ein paar Metern. Ich glaube nicht, dass man sich als Betreiber eines solchen Senders irgendwie strafbar macht, wenn ein Nachbar das Signal ebenfalls empfängt.
    Ansonsten würden sich ja auch diejenigen strafbar machen, bei denen man durchs Fenster den laufenden Fernseher sehen kann...

    Ansonsten gilt wohl auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Gag
     
  7. lagpot

    lagpot Gold Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Das ist genauso wie mit dem Polizeifunk wenn man ihn empfangen kann, darf man zuhören,aber keinem 3ten mitteilen
     
  8. Beanpole

    Beanpole Senior Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Das würde mich mal interessieren, wenn bei einer Kontrolle der Polizeifunk aus deinem "günstig eingestellten" Radio oder deinem Scanner im Handschuhfach quarkt. Würden die Beamten dir dann sagen:
    "Hören sie aufmerksam zu, aber erzählen sie es niemandem" ? :D
     
  9. Bertel

    Bertel Silber Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset

    Nein, man darf nicht mal zuhören beim Polizeifunk!

    'Aus Versehen' auf die Frequenz kommen, ok. Aber dann nicht sofort umschalten ist bereits strafbar.

    Das öfter tun - ist strafbar.

    Es vorsätzlich 'aus Versehen' tun - ist strafbar.

    Das ist ein Irrsinn, ist aber so.
     
  10. berry

    berry Gold Member

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    AW: Rechtliche Fragen zum Videosenderset


    Aber wer soll das prüfen und kontrollieren, welches Fernsehprogramm jemand sieht?

    Ich finde diese Diskusion ist rein theoretisch.

    Gruß
    Berry