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Rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Juerih, 12. Januar 2004.

  1. dartspieler

    dartspieler Junior Member

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    So verstehe ich das auch breites_

    Jemand anderer Meinung?
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
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    LD
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    Mir wäre es Recht,wenn es in meinem neuen zu Hause
    so wäre,dann könnte ich aufs Dach/2 Etagen höher und ne Drehanlage aufbauen.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Das ist doch in aller Regel sogar positiv. Komplett verboten kanns fast nicht werden und wenn man die Schüssel anstatt auf dem Balkon, wo man aus Platzgründen wohl eher eine recht kleine Schüssel verwenden wird auf dem Dach anbringen musskann die Schüssel zum einen eine bis mehrere nummern grösser werden und zudem stellen Häuser oder Bäume ein weniger grosses Hindernis dar.

    Unabhängig davon um auf das Thema der Wohnung zugeordneter Gartenanteil zurückzukommen. Bei einer Eigentumswohnung stellt das ein Sondereigentum dar und in diesem darf man an sich machen was man will. Wenn es z.B. um ein vermietetes Reihenhaus geht würde ich mich auf alle Fälle mit den anderen Mietern mal zusammensetzen, eventuell bringt eine grössere Schüssel auf dem Dach mit einer Verteilung auf alle Wohnungen auch für die anderen Vorteile.

    Allerdings Drehschüssel kan man in diesem und wahrscheinlich auch vielen anderen Fällen vergessen.

    @ibico Ich kann ja deine Wut verstehen, nur wenn du sagst dass du und 15 weitere Mieter einen Brief bekommen haben die Antennen abzubauen wirst du wenn eh schon 2 Schüsseln auf dem Dach stehen schlechte Karten haben. Da kann ich deinen Vermieter schon verstehen wenn er sagt dass in einem Haus mit angenommen 30 Wohnungen 16Schüsseln an der Wand +2 auf dem Dach hängen dass diese das Gesamtbild der Anlage verschandeln.

    Wie wärs wenn ihr mal mit ihm redet dass nur einer der die grösste Schüssel hat diese behält (eventuell aufs Dach damit) und ihr euch ne entsprechende verteilung aufbaut. Wenn die ganzen dann überflüssigen Schüsseln und LNBs über Ebay oder so verkauft werden dann kostet die ganze Aktion mit etwas Glück nicht mal was weil die Kosten der Verteilung durch die gebrauchtpreise wieder reinkommen.
    Eventuell könnt ihr dann diejenigen die bisher noch am Kabel hängen auch vom Satempfang überzeugen und dann wird euer Kabelbetreiber wohl nicht mehr auf seine Schüssel auf dem Dach bestehen und euch womöglich sogar seine Schüsseln billig verkaufen.

    Gruss Uli
     
  4. digen123

    digen123 Gold Member

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  5. quarks

    quarks Gold Member

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    LOL, einfach köstlich diese juristen Sprache

    gruss quarks
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Solche hirnrissigen Bestimmungen kenn ich nicht mal aus wirklich historischen Städten die seit 1000 Jahren bestehen und mit grossem Aufwand möglichst authentisch erhalten werden. Insofern wudert mich das Ergebnis nicht. Allerdings könnte man das ganze auch erheblich kürzer formulieren.

    Gruss Uli
     
  7. Gummibaer

    Gummibaer Platin Member

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    Du hättest nichtmal fragen müssen: wenn die Schüssel beweglich (an einem Sonnenschirmständer z.B. oder einem in die Erde gerammten Pfahl) angeschraubt ist, ist das genauso verboten wie ein Sonnenschirm: also gar nicht!

    Da muß keiner mehr zustimmen! Nur Du mußt halt damit rechnen, dass das Ding geklaut wird. Anderseits ist der Kram ja ziemlich billig, ich habe schon viele Schüsseln in öffentlich zugänglichen und einsehbaren Vorgärten gesehen, die kommen also scheinbar nicht oft weg...