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Rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Juerih, 12. Januar 2004.

  1. Juerih

    Juerih Junior Member

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    Hallo Freunde
    Ich habe mal eine rechtliche Frage.

    Ich wohne in einem Mehrparteien Haus zur Miete im EG mit eigenem Gartenanteil.
    In unserer Hausordnung (ist schon 9 Jahre alt) steht das man keine Schüssel an das Haus anbringen darf.
    Ganz sooo verbieten kann man das nach dem neuen EU Recht ja auch nicht mehr.

    Ich habe neulich meine Vermieter angerufen, ob Sie etwas dagegen hätten, wenn ich in meinem eigenen Gartenanteil eine schüssel aufbaue.
    Ich will Sie NICHT ans Hausanbringen, sondern in den Garten stellen ohne das Haus zu beschädigen.
    Sie hatten nichts dagegen.
    Doch heute haben Sie mich nochmals angerufen und gemeint, das der gesamte Hausbeirat der Aufstellung zustimmen müsse.

    Stimmt das ? Auch wenn die Schüssel im eigenen Gartenanteil steht ?
    Ist da nicht nur eine Genehmigung der eigenen Mieter nötig ???

    Kann mir da jemand helfen ?

    Jueri
     
  2. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    IMHO (verbindlich kann man natürlich nichts sagen, bin kein RA) haben die anderen Mieter nichts zu melden, da ne Schüssel, solange sie nicht fest montiert ist, rechtlich gesehen auch nichts anderes ist als ein Sonnenschirm oder ein Gartentisch. Also darfst dir da sowas schon hinstellen, denk ich.

    Solltest vielleicht nicht gerade aus reiner Provokation dir ne 300-cm-Drehschüssel für SAT-Extremempfang aufbauen, sondern, wenn die anderen Mieter Stress schieben, diese als Gartenlampe getarnte Schüssel erwerben. Aber nur im äussersten Notfall, sonst sollten es schon bei dem in Deutschland üblichen Sauwetter 85 cm sein.

    Btw, ich geh davon aus, dass wenn du deine Schüssel hast, die anderen dann auch bald son Ding im Garten stehen haben - denn wer hängt denn schon freiwillig am Kabel?

    <small>[ 12. Januar 2004, 22:23: Beitrag editiert von: BlackWolf ]</small>
     
  3. ingomd

    ingomd Silber Member

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    Wenn Dir das Aufstellen der Satschüssel im Garten verboten werden sollte, dann würde ich aber auch drauf drängen das das Aufspannen von Sonnenschirmen ( ist ja rechtlich und optisch gleich )dann ab sofort auch verboten ist. Mal sehen ob sich das dann beim nächsten schönen Wetter jemand gefallen läst.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ist wohl sone Sache... Wenn man einen Vertrag unterschrieben hat in dem dies Verbindlich steht. In den meisten Mietverträgen steht dies aber nicht , so das man eine Schüssel aufstellen kann sofern sie 1. nicht die Haussubstanz angreift und 2. sich INNERHALB des gemieteten Balkons befindet. Außerhalb darf dies nicht sein.
     
  5. Juerih

    Juerih Junior Member

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    Hallo

    Ihr meint also das ich innerhalb der Terasse eine Sat Schüssel sogar ohne Einverständnis der Eigentümer aufstellen dürfte, aber nicht in der zur Wohnung gehörendem Gartenanteil (NICHT der Gemeinschaftsgarten!!)
    Sogar wenn ich eine Schüssel im eigenen Gartenanteil aufstellen will muss dies die Gemeinschaft der Eigentümer billigen ?

    Richtig verstanden ?
     
  6. ibico

    ibico Gold Member

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    Kennt jemand eine Datenbank mit Urteilen und die dazu gehörigen Urteil Nummern die erlauben eine Schüssel auf dem Balkon aufzustellen?

    Ca. 15 Mieter in unserem Haus haben vom Vermieter ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung bis zum 26.01.2004 alle Sat Schüsseln zu entfernen. Die könne mich kreuzweise. Niemand ist bereit dieses zu tun ich bin doch nicht blöd wieder fürs Kabel zu bezahlen. Kennt jemand Gerichtsentscheide wo man hinweisen kann das man auf dem Balkon eine eigen Sat Schüssel aufstellen darf. Wenn das nicht klappt wollen mehrere Mieter in unserem Haus gegen den Vermieter (LEG Baden-Württemberg) klagen. Ich habe doch keine 1500,- Euro in eine Sat Schüssel investiert um die nach 10 Monaten wieder abzumontieren. Diese ****** Pentakom muss man verklagen weil die den Vermieter nerven. 70% der Mieter im Haus haben Kabel gekündigt. Telecolumbus will das Geld jetzt irgendwie eintreiben. Dieser Verein hat vor zwei Jahren zwei große SAT Schüsseln auf dem Dach installiert für Fremdsprachen Programm und dafür muss man noch 6,- Euro pro Monat extra zahlen die gleichen Sender sind auf Hotbird kostenlos.

    Ich lasse mir das nicht gefallen, lieber klage ich als ich die Forderungen des Vermieters ausführe. Kabel gehört in ganz Deutschland abgeschafft.
     
  7. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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  8. ibico

    ibico Gold Member

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    @ Der Verkuender

    Danke
     
  9. dartspieler

    dartspieler Junior Member

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    Hallo Leute

    Man hat nicht immer das Recht seine Sat-Anlage z.B auf den Balkon,Garten, etc... aufzustelln.
    Schaut mal hier..

    www.ratgeberrecht.de/search/search.cgi?words=parabol

    Hier gibt es auch noch mehr Infos z.B

    Für unsere ausländischen Mitbürger.

    Ich hoffe ich konnte Helfen sch&uuml

    Gruß vom

    Darter
     
  10. Juerih

    Juerih Junior Member

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    Hallo

    das heisst aber das ich eine Sat Anlage, wenn schon nicht im Garten, dann aber auf meinem Balkon aufbauen darf.
    Es kann nur sein, das der Vermieter mir vorschreibt sie an einen passendern Platz (evtl Dach) anzubringen. Aber ganz verbieten kann er es nicht.

    Jueri