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Rechtliche Frage zum SAT-Empfang

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von BlueSkyX, 30. Mai 2002.

  1. eyilmaz

    eyilmaz Junior Member

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    Hallo,

    manchmal möchte man seinen Zorn oder Aergerniss über Mitmenschen, die so oder so einem das Leben nicht erleichtern zum Ausdruck bringen.

    Viele Leute haben eben nichts gegen Sonnenschirme oder Waeschestaender auf dem Balkon, aber sobald Funk im Gespraech ist (senden oder nur empfangen) werden die Leute "empfindlicher". Von der Funkszene kenne ich (im Usenet) Ortschaften, die wegen Elektrosmog auch Fernsehantennen verbieten.

    Manchmal ist es auch objektiv gesehen Schlimm wie es aussieht, mit etlichen Schüsseln auf den Balkonen oder Hauswand, aber, wie gesagt, es gibt immer eine Lösung ;-)

    z.B. die Schüssel auf den Balkon auf den Boden stellen, oder sie auf den Kopf gestellt zu montieren (auf dem Balkon). Nur wenn man keine Sicht zum Satelliten hat wird es problematisch.

    Da habe ich schon in Deutschland selbst "Schüssel" gesehen, die Tagsüber im Balkon, Abends dann mit einer Mast nach Aussen ausgestrackt werden ...

    Eine Schüssel auf dem Dach mit der Option, dass alle im Haus sich anschliessen könnten, waere optimal. Aber dann doch nicht, wenn jemand Astra und der andere Hotbird empfangen möchte. Geht ja auch. Und Toleranz wie gesagt.

    Viele Grüsse
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Hi Freaks,

    hab den Thread völlig überlesen. Da auch in dieser Konstellation -- Mieter in Eigentumswohnung -- wohne, hier mein Kenntnisstand:

    Alles, was Du innerhalb Deiner Wohnung machst, ist Deine Sache, wenn es dem eigentlichen Zweck ("wohnen") dient. Installationen von Antennen (steht sogar in meinem Mietvertrach) müssen vom Vermieter genehmigt werden. Und dessen Befugnis reicht bis auf die Balkon-Innenseite. Möchtest Du die Antenne an die Balkon-Außenseite oder gar die Hauswand montieren, befindest Du Dich nicht mehr auf dem Individual- sondern auf dem Allgemeineigentum, das der Eigentümergemeinschaft gehört. Und die kann nur in der Versammlung entscheiden, was da passiert.
    Bei mir ist das so, dass die Eigentümerversammlung gegen eine Schüssel sind, mein Vermieter mir aber zugestimmt hat.
    Also darf ich bei mir "in" der Wohnung (auch "innerhalb" des Balkons) eine Schüssel installieren, so lange sie das Allgemeineigentum nicht in irgend einer Weise verletzt.

    Einen Kabelanschluss kündigen kannst Du in der Regel nicht, da der Kabelnetzbetreiber in der Regel nur ganze Häuser verkabelt, nicht einzelne Wohnungen. Deshalb wurde bei mir bisher schon immer (in mehreren Mietwohnungen) der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgeführt.

    In diesem Sinne,

    Gag

    PS. Ich finde Satellitenempfang in Bezug auf Digital-TV gut, da man ohnehin einen Receiver braucht. Aber im analogen bereicht ist das nur lästig.