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Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von gabbiano, 24. August 2005.

  1. CoolMcCool

    CoolMcCool Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Es ging mir darum: Ich darf meine CDs (oder CDs die mir z.B. jemand ausgeliehen hat) von einem Dritten kopieren lassen, aber es ist deutlich unklarer ob ich seine CDs (d.h. die des Dritten) von ihm kopieren lassen darf.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Ob ich ihm meine CDs oder er mir seine CDs kopiert, ist doch nur eine Frage des Blickwinkels ;)
    CD-Besitzer und Kopie-Empfänger sind der "Erste" und "Zweite". Der "Dritte" wäre eine weitere Person, die eben das Kopieren übernimmt.

    Als "Dritte" werden immer die Personen bezeichnet, die von einer Sache nicht direkt betroffen oder an einer Handlung direkt beteiligt sind.

    Aber bevor wir uns jetzt noch weiter verknoten: Es darf kopiert werden. Punkt. Aber eben nur zum privaten Gebrauch.

    Gag
     
  3. Hoschie

    Hoschie Senior Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Das ist ein Scherz, oder? Ich könnte mir maximal vorstellen, daß der Plattenproduzent die Rechte hat, aber doch nicht die GEMA. Auf einer CD, die ich mir kaufe, steht ja auch z.B. (c) by Sony und nicht (c) by GEMA.

    Matze
     
  4. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Nein, kein Scherz.

    Auch wenn z.B Roland Kaiser ( nicht erschlagen, der ist mir nur grad eingefallen, weil bei mir schon aufgetretten ) seine eigenen Lieder - bei einer öffentlichen Veranstaltung - singt, muss nicht nur der Veranstalter sondern auch Roland Kaiser selbst, einen Gema Meldebogen ausfüllen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Hier geht es um die Urheberrechte. Und die liegen bei Musik bei dem Komponisten und Texter. Wenn man jetzt mal der Einfachheit halber von einem "Singer-Songwriter" ausgehen, bei dem also Interpret, Texter und Komponist eine Person ist -- Reinhard Mey zum Beispiel -- dann ist es tatsächlich so, dass er für seine eigene Musik GEMA-Gebühren zahlen muss.

    Warum? Der Trick ist ganz einfach: Er schließt mit der GEMA einen Wahrnehmungsvertrag ab. Die GEMA kassiert also alle Tantiemen und verteilt sie an die Wahrnehmungsberechtigten weiter.

    Dabei ist es dann völlig schnurz, ob derjenige, der das Musikstück, für das die GEMA einen Wahrnehmungsvertrag hat, auch gleichzeitig der Wahrnehmungsberechtigte ist. Es wird grundsätzlich von jedem kassiert und anschließend den Rechten enstprechend verteilt. Das macht die Verwaltung in der Summe einfacher, da hier nicht auseinander gedröselt werden muss, ob nun der Interpret auch gleichzeitig der Urheber ist oder nicht.

    Deshalb klingt das im ersten Moment grotesk.

    Davon abgesehen, gibt's selbstverständlich auch Ausnahmen: Wenn o.g. Musiker spontan auf einem Geburtstag ein Ständchen trällert, dann muss er das nicht bei der GEMA anmelden. Es geht da wirklich nur um "offizielle" Auftritte.

    Gag
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Noch ein kleiner Nachtrag: In der gesamten Diskussion um die Rechte, wird die GEMA immer wieder gerne als "böse" dargestellt. Dabei ist die GEMA im gesamten Karussell der einzige Faktor, der eigentich der "gute" ist, da das Geld, was die einsammeln, an diejenigen verteilt wird, denen es tatsächlich zusteht. Und das sind eben die Komponenten und Texter.

    Allerdings muss auch die GEMA sich der einen oder anderen Kritik aussetzen. Das betrifft insbesondere die Tarifpolitik, die es insbesondere kleinen "Musikaufführern" aus meinen Augen unnötig schwer machen.
    Also der Ladenbesitzer, der ein Radio nebenher laufen hat, oder der kleine Hobby-DJ, der ein Internet-Radio betreibt.

    Gag