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Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von gabbiano, 24. August 2005.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    In dem Zusammenhang mal eine andere Frage, darf ich bei Mitschnitten aus dem Fernsehen eigentlich die Werbung entfernen?
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Wieso solltest Du das nicht dürfen?
     
  3. CoolMcCool

    CoolMcCool Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    OK, mein Fehler, also:

    Wohl erlaubt: Wer kann mir XY kopieren (unentgeltlich, rechtmäßige Quelle)
    Das war allerdings nicht die Intention des Gesetzes:
    http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/web-dok/2004/20040002.html#fn5

    Da könnte es doch z.B. bei der Kopie einer CD schon knapp werden, denn dann hätte ich die "Bestimmung des zu kopierenden Gegenstandes" nicht mehr selbst, sondern der Dritte hätte sie.

    Verboten: Habe XY, wer wills haben.

    noch ne Quelle (Gesetzestext):
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Das hat damit nichts zu tun.

    Der Passus, dass ich einen Dritten beauftragen darf, bezieht sich genau auf diese Geschichte, dass ich (der "Erste") oder der Besitzer des Mediums (der "Zweite") keine Möglichkeit zur Vervielfältigung hat.

    Der Passus sagt nichts darüber aus, "wer" diese Personen sein dürfen, in welchem Verhältnis diese Personen zueinander stehen und wie sie sich kennen gelernt haben. Entscheidend ist, dass die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch stattfinden darf. Und eben seit der Neufassung, dass die Quelle keine unrechtmäßige Kopie sein darf.

    Gag
     
  5. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Wobei beim Fernsehen meiner unbedeutenden Meinung nach der Zuseher ja die komplette Sendung finanziert und demzufolge als Geldgeber wohl ein kopierrecht hat das auch einen grösseren Bereich wie die direkte Verwandtschaft und den engeren Bekanntenkreis umfasst. Rein theoretisch, wenn man das Gesetz stur auslegt dürfte ja keiner hier nem anderen irgendwas kopieren weil hier wohl die wenigsten sich kennen (halt nur virtuell).
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Ähm, Uli? Hast Du meine Texte nicht gelesen? Böser, böser Fehler... ;)

    Es spielt keine Rolle, in welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen.

    Gag
     
  7. zischer

    zischer Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Ich sehe es rechtlich so, wie die meisten hier allerdings wird ein öffentliches Anbieten wohl kaum verfolgt, oder?

    Im Werder-Magazin und sogar auf der offiziellen Homepage im Flohmarkt-Bereich werden regelmässig von den selben Nutzern und Personen DVDs und VHS von Spielen des SV Werder angeboten. Nichts passiert. imerhin sollt man davon ausgehen das Kleinanzeigen im Werder-Magazin redaktionell überprüft werden...
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Wie ich oben schon schrieb, bewegt sich das regelmäßige Anbieten außerhalb der rein privaten Zwecke.

    Dass es nicht verfolgt wird, liegt aber darin, dass es a) noch weit von dem entfernt liegt, was gewerbliche Raubkopierer betreiben und b) es keinen Rechneinhaber gibt, der diese "Tat" zur Anzeige bringt und ggf. auch Schadensersatzansprüche stellt.

    Es kommt halt darauf an, was ich da verteile. Die Gefahr, dass sich jemand wegen eines Fußballspiels regt, dürfte wohl geringer sein, als wenn ich Spielfilme anbieten würde.

    Gag
     
  9. zischer

    zischer Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Das mag sein, aber es ist trotzdem komisch, dass die Spiele direkt bei Werder angeboten werden, aber eben nicht von Werder ;)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Frage zu Sendungsmitschnitten

    Ähm... Sollte der Fan, der diese Kopien vertickt, sie etwa im "Wachturm" inserieren? ;)

    Wenn der Verein nichts dagegen hat, dann ist das doch okay. Nur dass der halt nicht viel zu sagen hat, weil die Rechte der Aufnahmen, wenn sie denn aus dem Fernsehen stammen, bei anderen liegen.

    Angenommen, Du vertickst eine CD mit Musik von Hauab Karpfenteich. Dann nützt Dir die Duldung durch ihn nichts, da er die Rechte an die GEMA abgetreten hat. Mehr noch: Hauab Karpfenteich muss sogar für seine eigenen Konzerte (!) GEMA-Gebühren bezahlen, die dann aber selbstverständlich zu einem großen Teil wieder zu ihm zurück fließen...

    Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich absolut keine Ahnung hab, wie sich die Urheberrechte bei einem Fernehmitschnitt eines Fußballspiels verhalten.
    Eigentlich dürfte das Urheberrecht hier gar nicht zur Anwendung kommen, da es sich bei einer reinen Live-Übertragung nicht um ein Werk im Sinne des UrhG handeln dürfte, da hier keine schöpferische Tiefe gegeben ist.

    Gag