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rechtliche auskunft!!!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von fjg-dave, 17. Januar 2006.

  1. viceroy

    viceroy Talk-König

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    AW: rechtliche auskunft!!!

    solange du die antenne(schüssel) nicht mit der bausubstanz verbindest und jederzeit entfernen kannst, können dich alle sonst wo besuchen! gutes gelingen!

    mfg viceroy
     
  2. Steffen Dick

    Steffen Dick Neuling

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    AW: rechtliche auskunft!!!

    Nochmals zum Problem selbst: Der Bundesgerichtshof hat sich in einigen Entscheidungen zu der Frage geäußert, ob Mieter Parabolantennen anbringen dürfen. Die Urteile findet man auf der Seite des BGH ( www.bundesgerichtshof.de ). Dort bei den Entscheidungstexten einfach mal "Parabolantenne" eingeben.

    Dabei ging es allerdings meist um Anschrauben von Schüsseln an Geländern oder Wandteilen. Da hat der Mieter wohl eher schlechte Karten, wenn der Vermieter nicht zustimmt (siehe vor allem Urteil vom 02.03.2005), da das Eigentumsrecht dem Informationsrecht vorgeht, zumindest wenn die Möglichkeit eines Empfangs von Fernsehen und Rundfunkt durch kabelanschluss gewährleistet wird.

    Bei Dir sieht es aber ja anders aus, da Du keinen Eingriff in die Bausubstanz vornehmen willst. U.U. ist es dennoch nicht schlecht, wenn Du Dir die Urteile mal anschaust, auch wenn sie für juristische Laien nicht immer einfach zu verstehen sind. Leider ist der Prozess, bei dem es um eine "mobile" Paraboantenne ging, nicht entschieden worden (s. Beschluss vom 19.10.2004).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits u.a. entschieden, dass einem Mieter regelmäßig zugemutet werden kann, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht (zulezt: Nichtannahmebeschluss vom 17.03.2005 - Az. 1 BvR 42/03). Da kann für deutsche Mieter nichts anderes gelten. Dort hat der Mieter folgendes getan: "Der Beschwerdeführer stellte nach seinem Einzug auf dem Balkon seiner Wohnung eine Parabolantenne auf."

    Gruß
    Steffen
     
  3. sashxx

    sashxx Silber Member

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    AW: rechtliche auskunft!!!

    Ich haette da noch ne 3,5m lange UHF-Yagi. Wie waers damit?