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Rechte Gewalt

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 28. August 2017.

Status des Themas:
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  1. straller

    straller Platin Member

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    Wie oft willst du diese Vereinfachung denn noch verbreiten? Als rechtsextrem wird doch nicht beurteilt, wer mit vernünftigen Argumenten die Flüchtlingspolitik kritisiert.
     
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  2. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Oh hab ich Dich verwirrt, des kann scho mal passiere
     
  3. Creep

    Creep Guest

    Du gibst also zu, daß die Demokratie gescheitert ist?
     
  4. uklov

    uklov Platin Member

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    Aber nur, wenn der Protest darin besteht, die großen Parteien zu stärken.
     
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  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das kommt darauf an, was Du mit "dagegen" meinst. Wenn Du für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyls, komplette Schließung der Grenzen, Nichtbeachtung europarechtlicher und internationaler Vorschriften (Flüchtlingskonvention) und der Menschenrechte (Internierung von Flüchtlingen) bist, und nicht akzeptieren kannst, dass man Flüchtlinge nicht einfach über dem Heimatland abwerfen kann, wenn sie von diesem nicht freiwillig aufgenommen werden, dann findest Du keine nicht-rechtsradikale Partei und musst NPD oder AfD wählen. Dann bist Du aber auch rechts und fremdenfeindlich und dort gut aufgehoben.

    Wenn Du gegen Versäumnisse der Regierung im Rechtsrahmen oder mit verfassungskonformen Anpassungen opponieren willst, einforderst, dass Asylverfahren besser organisiert werden, Anschiebungsmöglichkeiten die das Gesetz schon bietet, stärke genutzt werden und noch ein paar andere Dinge, dann kannst Du im demokratischen Spektrum einiges finden. Den Zustand "keine Flüchtlinge" wirst Du im nicht-rechtsradikalen Spektrum aber in der Tat nicht finden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2017
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  6. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Nein, nein das möchte ich natürlich nicht. Das Grundrecht auf Asyl soll doch nicht abgeschafft werden, da steckt doch viel von der Genfer Flüchtlingskonvention drin. Was ich aber nicht verstehe ist, dass neben den Kriegsflüchtlingen soviele Menschen aus Gegenden kommen, wo kein Krieg herrscht, weil doch in der Genfer Flüchtlingskonvention steht, dass Migranten, die aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland kommen nicht mit Flüchtlingen verwechselt werden dürfen, da Flüchtlinge eben vor Verfolgung und nicht vor wirtschaftlicher Not fliehen. Ich verstehe auch, dass man Flüchtlinge nich über ihrem Heimatland abwerfen kann. Aber wenn ein Krieg vorbei ist, dann dürfen Sie ja wieder zurück um ihr Land aufzubauen. Aber da muss ich mich nochmal genauer erkundigen. Danke erstmal für erste.:)
     
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  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Das ist doch alles bloß Blabla, um die Diskussion von der eigentlichen Sachfrage wegzulenken und in einer unendlichen Kette von Wortschöpfungen versanden zu lassen. Denn es ist doch völlig egal, ob einer politischer Verfolgter, Flüchtling, Schutzsuchender, Wirtschaftsmigrant, Einwanderer oder Weihnachtsmann ist. Da muss man einfach nur mal endlich die Drittstaatenklausel des Art. 16a Abs. 2 GG anwenden, die schon längst geltendes Recht ist, ohne dass da irgendwas an den alles blockierenden Grünen vorbei durch den Bundesrat müsste. Und damit sind dann 99,9% aller Asylanträge binnen 48 Stunden entschieden und selbst noch so abenteuerliche rechtliche Mätzchen stehen einer sofortigen Abschiebung (oder einer bis zum "zufälligen" Wiederfinden des Reisepasses dann anzutretenden Abschiebehaft) nicht mehr im Wege, egal was da sonst noch so im GG steht. Und bei den ganzen subsidiären Anerkennungsarten sowieso. Was das GG für politische Verfolgte zulässt, also Menschen mit Schutzanspruch im Verfassungsrang, das gilt für Menschen mit lediglich nachrangigen Schutzansprüchen erst Recht. Drittstaatenklausel für die 99,9% anwenden, ohne Ausnahme, und damit wäre die AfD Geschichte. Es wäre sooooo einfach.
     
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  8. straller

    straller Platin Member

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    Zum wiederholten Male an alle selbsternannten Asyl- und Flüchtlingsexperten, die der Meinung sind, eine Nichterfüllung der Voraussetzungen des Art. 16a GG allein wäre schon ein Abschiebegrund:

    Asylrecht
     
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  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
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    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Nein, das ist sie nicht. Und ja, bei uns gab es als Alternative bei der Erststimme nur die AfD.
     
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Wenn ein Krieg vorbei ist, dann ist meistens alles zerstört. Und wenn der Gegner gewonnen hat, vor dem geflohen bist, dann kann man nicht so einfach zurückkehren. Würdest du dort zurückkehren, wo Leute die Macht haben, die deine Familienangehörige getötet oder deine Tochter vergewaltigt haben, die dein Haus und alles dazu gehörende zerstört bzw. ausgeplündert haben?

    So einfach ist das nicht. Aber du aus deinem gemütlichen Sessel hier in Deutschland siehst es natürlich ganz anders. Sei froh, dass du nicht in so einer Situation bist.
     
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