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Recht, von Kabel auf SAT umzusteigen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von klage_2003, 13. August 2004.

  1. klage_2003

    klage_2003 Senior Member

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    Da viele Leute nach wie vor glauben, als Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf eine SAT-Schüssel zu haben, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsprechung sich in den letzten Jahren gewandelt hat. Hier mal zwei jüngere Urteile, die in diesen Fällen das Gegenteil ergeben:


    Karlsruhe (dpa) - Ausländische Mieter oder Wohnungseigentümer können wegen ihres besonderen Informationsinteresses trotz eines bestehenden Kabelanschlusses noch eine zusätzliche Parabolantenne installieren. Nach einem vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlichten Urteil gilt das vor allem für jene Ausländer, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden. (V ZB 51/03 - Beschluss vom 22. Januar 2004).

    Die für die Anbringung einer Außenantenne erforderliche schriftliche Einwilligung des Verwalters kann laut BGH nur aus wichtigen Gründen versagt werden. Im behandelten Fall hatte die Eigentümerversammlung wegen des vorhandenen Kabelanschlusses das Anbringen von Parabolantennen generell verboten.

    Auf die Klage der Hausverwaltung hatten das Amts- und Landgericht Kiel polnische Wohnungseigentümer zur Entfernung der Antenne verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wollte der Beschwerde der Beklagten stattgeben, sah sich jedoch wegen eines abweichenden Urteils des OLG Bremen daran gehindert. Es legte den Fall dem BGH zur Entscheidung vor. Die Karlsruher Richter bezweifelten in ihrer Begründung, dass das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot angesichts des technischen Fortschritts «die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt».

    Auch wenn die Wohnungseigentümer auf Grund gesetzlicher Bestimungen keine Beseitigung einer Parabolantenne verlangen könnten, bedeute dies - so der BGH - noch nicht, dass ihre grundgesetzlich geschützten Eigentumsinteressen völlig unberücksichtigt blieben. Eine derartige Antenne dürfe die anderen Eigentümer der Wohnanlage nicht über das «unvermeidliche Maß» hinaus beeinträchtigen. Vielmehr müsse sie entsprechend den bau- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften fachgerecht installiert werden. Eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums muss nach Ansicht des BGH-Senats verhindert werden.

    Bundesgerichtshof (V ZB 51/03)
    (Meldung vom 03.03.2004)


    Satellitenschüssel auf Balkon grundsätzlich erlaubt (Berlin/Hamburg)
    Mieter dürfen eine Satellitenschüssel auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass die mobile Parabolantenne die Hausfassade nicht unverhältnismäßig optisch beeinträchtigt, teilt der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az.: 307 S 132/02) mit. Auch dürfe die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet werden.
    Im entschiedenen Fall hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Gitters mit Gummipuffern ausgestattet. Nach den Feststellungen des Gerichts ist durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.
    Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankommt, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt hat oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Klauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führen.

    Allgemeine Fragen (ist aber schon von September 2003):
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2063256,00.html
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2064548,00.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2004
  2. octavius

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    Was Du hier postest, deckt sich mit dem, was ich in diesem Forum schon lange vertrete. Vergleiche dazu meine Beiträge von heute zum Thema BBC 1 London:
    Quelle: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=48918