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Recht auf SAT Schüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von barthaar, 22. August 2003.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Da sich das ganze ja mit dem Tangens oder wars der arcustangens berechnet sollte das mit mitte Schüssel schon passen. Sicher ist von unten eine Abschattung da aber ob die so schlimm ist schliesslich schattet der Feedarm und die LNBs auch ab. Wenn ich jetzt die 70cm Schüsselgröße annehme dann kann ich ja um beim Beispiel 1,20m Balkongeländer zu bleiben schon mal nen halben Meter höher gehen und dann passts doch auch wieder. Dann ist die Schüssel frontal immer vorausgesetzt es ist kein durchsichtiges Gitter davor nicht zu erkennen. Wenn doch dann hängt man halt jahraus jahrein Wäsche zum trocknen auf. Wenn man jetzt im angenommen 1.Stock wohnt dann kann man sogar nocht höher gehen weil der Balkon ein Stück wand dahinter abschattet.

    Gruß Uli
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nicht die Mitte der Schüssel sondern die Unterkante ist für die Berechnung entscheidend. winken Denn es wird ja die gesammte Flache der Schüssel "ausgeleuchtet". Sobald Du etwas abschattest ist die Antenne "kleiner" und damit der Gewinn ebenso.
    Zur Not lässt sich die Antenne auch liegend anbauen dann ist sie auf keinen Fall zu sehen. (maximal der Feedarm mit LNB).
    Gruß Gorcon
     
  3. digiface

    digiface Foren-Gott

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    Das muss man sich jetzt mal überlegen, wie Falsch das alles läuft !!

    Mieter dürfen keine Schüssel ans Haus machen, da diese das Aussehen negativ verändern, mit der Begründung, das Mieter nicht einfach Löcher irgendwo Bohren dürfen, deshalb baut nun die Industrie Halterungen, das die Schüssel auf dem Balkon steht, also Zweck verfehlt !!

    Es darf man nicht falsch verstehen, jeder der die Möglichkeit hat, sollte eine Schüssel anbringen dürfen,naturlich nicht pro Wohnung eine Schüssel an die Fassade kleistern, sondern eine Schüssel mit einer ordentlichen Verteilung.

    Ich wollte nur mal den Hickhack aufzeigen.

    digiface
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Stimmt nur leider oder eher gottseidank nicht. nur wenn im Haus eine Gemeinschaftsantenne die natürlich auch funktionieren muss vorhanden ist kann das verwehrt werden. Aber auch ich bin nicht dafür dass sich wie das in Grossstädten ja üblich ist jeder einzelne 1 oder gar 2 Schüsseln aus dem Fenster hängt. Da sollte das ganze Zentral von der Hausverwaltung gemacht werden. Wenn man dann noch die Kosten der Verteilung und die monatlichen Kabelkosten vergleicht dann hat sich die Satanlage innerhalb eines Jahres bezahlt gemacht. Allerdings geht halt dann nicht mehr Fernseher in die Antennendose secken und es läuft. Da muss jeder einzelne noch zusätzlich einen Sat-Receiver kaufen.

    @ Gorcon, gesetzt den Fall dass das mit der Unterkante Schüssel stimmt dann lies dir meinen 2ten Beitrag noch mal durch wenn du mit einer 70er Schüssel nen halben Meter hochgehst oder eher, da das ja nicht im Erdgeschoss passiert noch etwas höher und 1 Meter mit der Front vom Geländer weg bist dann darf der Höhenunterschied bei angenommenen 32° Elevation, 62,5cm sein damit nichts abgeschattet wird. Die paar cm tun sicher nicht weh.

    Gruß uli