1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Recht auf SAT Schüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von barthaar, 22. August 2003.

  1. barthaar

    barthaar Senior Member

    Registriert seit:
    14. Januar 2001
    Beiträge:
    419
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    Hi!

    Was genau versteht man unter Gewohnheitsrecht? Ist das die Tatsache, dass ich die Schüssel bereits seit 4 Jahren angebracht habe und sich bisher keiner beschwert hat?
    Wo finde ich `nützliche Tipps ` zum Recht auf Satempfang? Konnte bisher keine Berliner Urteile im Netz finden.

    gruss

    barthaar
     
  2. Crack

    Crack Gold Member

    Registriert seit:
    23. Januar 2003
    Beiträge:
    1.780
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    ... hab` ich doch. Meine Frau ist Ausländerin, allerdings Britin. Leider gibt es im Kabelnetz BBC World und CNN.

    Na und,bei mir im kabelanschluss gibts diese schrott sender TD1,hab aber trotzdem Sat anlage obwohls verboten ist
    du hast recht auf sat anlage
     
  3. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    9.940
    Zustimmungen:
    726
    Punkte für Erfolge:
    123
    Wollte gerade sagen, da ein echter Ausländer hier mitspielt, ist das Recht auf die Schüssel da.

    Wenn nicht, geh mal zur Verbraucherzentrale.
    Die kennen sich damit auch aus.
    http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/
     
  4. barthaar

    barthaar Senior Member

    Registriert seit:
    14. Januar 2001
    Beiträge:
    419
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Hi!

    Danke für den Tipp mit der Verbraucherzentrale. Ich habe denen direkt ein e-mail geschrieben und sie um ein Beratungsgespräch gebeten. Weiß jemand eventuell noch weitere Internet Seiten, die helfen könnten. Hat jemand Erfahrung mit Gerichten? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sein Recht auf Empfang per Satellit durchsetzen kann?

    mfg

    barthaar
     
  5. riffraff

    riffraff Gold Member

    Registriert seit:
    22. August 2002
    Beiträge:
    1.064
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Sony KL50 W
    Sanyo PLV Z2
    Dreambox 7000
    88cm Thomson
    VDR
    Pioneer 859
    Hauppauge DEC 3000-S
    dbII
    ....
    @Barthaar

    Um eins klarzustellen: es gibt bei Verstössen gegen Gesetze kein Gewohnheitsrecht: Punktaus !
    Balkonwände, -böden/-decken sind definitiv Gemeinschaftseigentum ! Damit bedürfen bauliche Veränderungen ( Anbau einer Schüssel fällt darunter ) einer EINSTIMMIGEN Genehmigung durch die Eigentümerversammlung. Die einzige Chance auf eine Schüssel bei fehlender Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft ist, sie nicht an das Gebäude anzubauen. Was Du auf Deinen Balkon stellst ist erst einmal wurscht. Was Dir passieren kann ist, dass der Verwalter Theater wegen der Aussenansicht macht. Da kannst Du dann gut mit Deiner Familie u. Deinem Beruf argumentieren. Damit kannst Du Dich getrost zurücklehnen. Also guckst Du

    hier


    RR
     
  6. Tribun

    Tribun Silber Member

    Registriert seit:
    11. April 2001
    Beiträge:
    537
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Meiner Meinung nach gehört ein Balkon einer Eigentumswohnung zum persönlichen Eigentum und nicht zum Gemeinschaftseigentum wie z.B. der Hausflur oder die Grünanlagen vor dem Haus. Ich würde es in der Sache erstmal darauf ankommen lassen. Als nächstes kommt dann bestimmt ein Nachbar, dem deine Möbel auf dem Balkon nicht gefallen und dich auffordert, diese zu entfernen. Sowas darfst du gar nicht erst einreissen lassen.
    Das ist leider ein allgemeines Phänomen der Menschheit, das einige immer versuchen, andere zu dominieren und deren Rechte einzuschränken.
     
  7. digiface

    digiface Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Dezember 2002
    Beiträge:
    10.641
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Und das ist der Haken, er hatte eine mündliche Zusage vor dem Kauf, tja beweisen kann er es nicht, also würde es Aussage gegen Aussage stehen, und nun könnten die 4 Jahre eine Rolle spielen, denn wenn er keine Zussage gehabt hätte, dann hätten die Leutchen gleich motzen müssen.

    Das kann helfen das die Schüssel dran bleiben kann oder auch nicht !! Das kommt auf die Auslegung drauf an, da muss ein Profie ran, denn mit ich glaub oder ich hab gelesen oder gehört, wird das nix.

    digiface
     
  8. Rainbow Nation

    Rainbow Nation Junior Member

    Registriert seit:
    4. August 2003
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    Technisches Equipment:
    1m 28,2+19,2+13E
    1m 7W
    Sky HD+ (UK)
    Topfield TF5000
    X-Sat CDTV 350+360
  9. digiface

    digiface Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Dezember 2002
    Beiträge:
    10.641
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Ich bin 800% davon überzeugt, dass er es durch bekommt, aber nur mit der richtigen Argumentation, zielt die in die falsche Richtung, dann ist der Zug durch.

    digiface

    <small>[ 26. August 2003, 17:01: Beitrag editiert von: digiface ]</small>
     
  10. amsp

    amsp Platin Member

    Registriert seit:
    28. Oktober 2002
    Beiträge:
    2.217
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Zum Spiel gehören immer mehere - nur leider hat sich gezeigt das es immer willige Erfüllungsgehilfen gibt und selbst wenn es nur eine kleiner Anteil der Bevölkerung ist, lässt man es passieren - frei nach dem Motto: Was geht mich das an, ich bin nicht betroffen.