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Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von eurotiger, 21. Juni 2005.

  1. eurotiger

    eurotiger Senior Member

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    Hallo zusammen,
    ich werde evtl. demnächst in die Schweiz umziehen und würde dort auch weiter gerne Fernsehen über SAT schauen. Wißt Ihr denn, wie die gesetzliche Lage dort ist, d.h. kann einem der Vermieter genauso wie in Deutschland verbieten, eine SAT-Schüssel aufzustellen? Gibt es vielleicht dann auch die Möglichkeit, diese unauffällig, auf einem Balkon aufzustellen, oder ist dies verboten?
    Ich könnte mir vorstellen, daß man in der Schweiz das Aufstellen einer SAT-Schüssel noch strenger reglementiert als in Deutschland. Jedenfalls bin ich mal auf Eure Antworten gespannt.
    Danke,
    Eurotiger
     
  2. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Im Gegensatz zu Deutschland, scheint es einfacher zu sein, eine Satantenne an einer Eigentumswohnung zu installieren. Dort ist scheinbar im Gegensatz zu Deutschland keine Zustimmung aller Eigentümer notwendig. Nur ab 85 cm eine Baugenehmigung. Man kann sich einfach auf das Recht der Informationsfreiheit berufen.
    1990 hat die Schweiz sogar einen auf den Deckel bekommen, weil bis dahin der private Einsatz von Parabolantennen grundsätzlich verboten war :eek:

    Bei einer Mietswohnung sieht es dagegen ganz mau aus, solange man sich mit seinem Vermieter nicht gütlich einigen kann.

    Näheres kannst du auch hier nach lesen.

    Gruß Indymal
     
  3. Grautvornix

    Grautvornix Silber Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Ich arbeite seit 1986 auf dem Gebiet Sat TV in der Schweiz. Es ist ein hartes Brot, aber wenn das so gewesen wäre, wär ich wohl verhungert.:D
    Allerdings war es die offizielle Lesart, dass ein Privater sowieso nicht Sat TV empfangen konnte, weil man - immer nach den "Technikern" der PTT (so hiess damals die Post/Telephon/Telegraph:D ) - für Eutelsat eine 5m Antenne benötigte. Darum war das ganze nur für Kabel Kopfstationen ausgelegt und die PTT wollte zuerst Fr. 92.-- pro Monat und Programm und später dann Fr. 92.-- pro Jahr und Anlage. Das ganze Theater mit Empfangsgebühren wurde dann durch das wegweisende Urteil aus Strasbourg im Fall Autronic AG gegen Schweiz - verbindlich für ganz Europa - für illegal erklärt und gestoppt.

    Dem Besitzer einer Wohnung/ eines Hauses kann man den Empfang und das Aufstellen einer Antenne eh nicht verbieten. Weder eine Eigentümergemeinschaft noch sonst wer. Eine Baubewilligung kann allerdings - je nach Wohnort ab einer gewissen Grösse nötig sein. Es gibt fast in jeder Gemeinde eine Antennenverordnung und oft wird das Anbringen einer eigenen Antenne untersagt (Kabelfernsehen ist fast überall vorhanden). Jedoch stehen solche Gemeindeverordnungen rechtlich weit unterhalb des Menschenrechtes und man kann das immer durchsetzen.
    Ein Mieter wird sich mit dem Besitzer einigen müssen. Es ist ja dann noch zu unterscheiden zwischen Installation und Aufstellen. Eine Installation ist dann, wenn es sich um eine fest verschraubte Anlage handelt - mit Eingriff in die Gebäudesubstanz. Das blosse Aufstellen auf einem Balkonständer mit einer Fensterdurchführung ist das was ganz anderes. Wenn man eine Antenne aufstellen kann ohne dass man diese sieht (liegend, tief usw.) geht man den Diskussionen sowieso aus dem Weg.
    Allgemein glaube ich nicht - nach dem, was ich im Forum so lese - dass es nicht schwieriger ist, als in Deutschland.
    Gruss Grautvornix
     
  4. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Das hab ich ja glaub ich so geschrieben :) In Deutschland ist es aber zum Beispiel so, daß man bei einer Eigentumswohnung, die in einem satfeindlichen Umfeld liegt, sprich in einer nur von Spießen und Sathassern bevölkerten Wohnanlage, erheblich schwerer zu seinem Recht kommt, als bei einer Mietswohnung.

    Das heißt, wenn man den gerichtlichen Weg vermeiden will, hat man fast keine Chance, da bei einer größeren Anlage meistens mindestens einer dabei ist, der aus der Reihe tanzt.

    Und Gemeinschaftseigentum ist es ja sofort, wenn die Schüssel irgendwo an der Hauswand der eigenen Wohnung montiert werden muss.
    Und nicht jeder hat das Glück einen Balkon in die passende Richtung zu haben. Außerdem neigen Wohnungsgemeinschaften generell zu sehr intressanten Verboten:

    Markiesen verboten, Grillen nur 3x pro Jahr erlaubt, Wäsche aus dem Fenster oder über den Balkon hängen verboten und lauter so Spässels. Bin Ich immerhin froh, daß ich nicht in so einer Spießeranlage wohne :eek:
    Immerhin hab ich hier eine drehbare 120cm Schüssel am Fenster, obwohl auf dem Dach eine Gemeinschaftsanlage ist, die aber scheinbar keiner nutzt und Kabel vor dem Haus liegt, aber kein Hüp vorhanden ist. Eine Dachantenne sollte auch noch irgendwo für analoge und DVB-T Signale zur Verfügung stehen.
    Dafür gibt es hier aber mehr Schüsseln als Wohneinheiten :D

    Gruß Indymal
     
  5. beiti

    beiti Platin Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Mal eine Randbemerkung, etwas abseits des Themas: Wer hier im Forum einige Zeit mitliest, wird sich dreimal überlegen, überhaupt noch eine Eigentumswohnung zu kaufen. Es betrifft ja nicht nur Sat-Empfang, sondern so ziemlich alles, was irgendwie aus der Reihe tanzt und für andere Bewohner sicht- oder hörbar ist. (Besonders "empfindliche" Bewohner sehen alles - selbst wenn sie dazu ein Fernglas benutzen müssen.) Für das, was Neubau-Eigentumswohnungen heute kosten, kann man sich locker am Stadtrand ein Fertighaus hinstellen.
     
  6. eurotiger

    eurotiger Senior Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Hallo zusammen,
    ich melde mich jetzt nochmals zurück, dieses Mal aus Zürich. Ich habe inzwischen eine Wohnung gefunden, in der ich die Sat-Schüssel mobil und mit Fensterdurchführung auf dem Balkon aufstellen kann. Man sieht sie von der Strasse unten so gut wie gar nicht, allerdings können sie die Nachbarn von oben und gegenüber aus sehen.
    Meint ihr das könnte ein Problem sein und kann die Hausverwaltung da etwas beanstanden, sollte sich einer der Nachbarn beschweren, weil er sein Schönheitsempfinden gestört sieht? In Deutschland glaube ich wäre das kein Problem, aber in der Schweiz ist ja manches etwas anders...
    Danke für Eure Tipps.
     
  7. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Wie sieht den die Situation in der Schweiz für Ausländer aus? Sicherlich gibt es dort doch auch eine Regelung, dass ausländische Mieter ihre Heimatprogramme über Satellit sehen dürfen. Da ich davon ausgehe, dass du deutscher Staatsbürger bist dürfte so eine Regelung für dich in der Schweiz greifen.
     
  8. infiltr8

    infiltr8 Senior Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    woa du hast ne Wohnung in Zürich ..huii ... ist zwar etwas Off-Topic aber wieviel zahlste denn da pro Quadratmeter?


    p.s.: schweizer sind doch alle Genossen .. höchstens die 80 jährige Oma von Gegenüber mag beim Kaffee den Anblick deiner Schüssel nicht .. ansonsten
     
  9. eurotiger

    eurotiger Senior Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Ich bin deutscher Staatsbürger, aber gerade die deutschen Programme sind nahezu alle im Kabel. Was mich interessiert, sind eher ausländische Sender aus Italien, Spanien, Frankreich…Ich hatte irgendwie den Eindruck, dass die Schweizer bei einigen Dingen strenger sind als Deutsche und von daher möchte ich auch lieber sicher sein, was das Aufstellen von Sat-Schüsseln angeht. Es ist nämlich nicht leicht, in Zürich eine Wohnung zu finden und von daher kann ich es mir nicht leisten, gleich wieder gekündigt zu werden…
    P.S.: Wohne in Wiedikon, ziemlich nahe im Zentrum.
     
  10. Grautvornix

    Grautvornix Silber Member

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    AW: Recht auf SAT-Schüssel in der Schweiz

    Wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, darfst Du eine Antenne auf deinem eigenen Balkon aufstellen, egal was Du für ein Staatsbürger bist oder welche medialen Spezialinteressen Du haben magst. Du hast ein Recht auf die Informationsfreiheit und die Grenzen Deiner Freiheit sind erst dann erreicht, wenn Du die Freiheit der Mitbürger einschränkst. Ich weiss von niemandem der aus seiner Wohnung geschmissen wurde, nur weil er eine Antenne aufgestellt hat- auf seinem eigenen, zur Mietsache gehörenden, Balkon - wohlverstanden. Natürlich wäre es etwas anderes, wenn Du ungefragt so eine Antenne auf dem Dach montierst oder an der Hausfassade anbringst - aber auf dem Balkon sehe ich echt keine Probleme.
    Gruss Grautvornix