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Recht auf Reparatur: Das Ende der Wegwerf-Kultur?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Januar 2022.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Doch. Er muss sie nicht anbieten. Gesetzlich gibt es dafür die Gewährleistung des Händlers. Zwei Jahre bei normalen Gebrauchsgütern. Und betrifft Mängel, die schon beim Kauf vorhanden sein müssen. Die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, die restlichen anderthalb Jahre der Kunde. Bei unsachgemäßer Behandlung oder eigenes Verschulden greifen auch diese Regelungen innerhalb der zwei Jahre nicht.

    Beides hat nichts mit dem zum tun, was jetzt gefordert wird. Obiges ist Mängelbeseitigung. Was jetzt gefordert wird ist die Vorathaltung für Ersatzteile für X Jahre für eine kostenpflichtige Reparatur. Bzw. entsprechend lange Softwareupdates. Beides hat nichts mit Mängelsbeseitigung zu tun, die schon beim Kauf vorlagen, deswegen scheiden hier Garantie und Gewährleistung aus. Sondern mit normalen Verschleiß durch Gebrauch und selbstverschuldeten Schaden.

    Damit hat der Händler wiederum gar nichts zu tun (auch deswegen spielt die Gewährleistung hier keine Rolle), sondern das wäre ausschließlich Sache des Herstellers.

    Wenn musst Du das Kind anders nennen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2022
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Dass die Mängel schon beim Kauf da sein müssen, glaube ich nicht. Schließlich wird ein Fernseher auch repariert /getauscht, wenn er nach 15 Monaten plötzlich kaputt geht.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das gilt für die Gewährleistung, und für diese ist der Händler, bei dem ein Produkt erworben wurde, zuständig.
    Wenn ein Produkt innerhalb eines Jahres (früher ein halbes Jahr) nach Kauf kaputtgeht wird angenommen dass das Produkt von Beginn an einen Mangel hatte, sofern dem Kunden bzw. Nutzer nicht nachgewiesen werden kann dass dieser das Produkt selber beschädigt hat.
    Nach einem Jahr erfolgt eine Beweislastumkehr, da muss dann der Käufer beweisen dass der Defekt (bei einem Produkt) bereits zu Kaufzeitpunkt vorgelegen hat, was bei High-Tech-Produkten nahezu unmöglich ist.

    In diesem Fall greift dann die Garantie des Herstellers. Diese ist eine freiwillige Leistung u. nicht gesetzlich vorgeschrieben.
    Ohne Herstellergarantie müsste man sich selber um eine Reparatur des Produktes kümmern... und natürlich auch selber bezahlen.
     
  4. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Es gibt aber auch Händler wie Amazon usw, wo man ein Gerät auch nach 23 Monaten anstandslos ersetzt/repariert bekommt
     
  5. b-zare

    b-zare Gold Member

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    So in der Art?
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ist (in diesem Fall) wohl entweder eine freiwillige Zusatzleistung von Amazon oder Amazon klärt das selber mit den Produktherstellern.
     
  7. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Die Garantie würde ich dem Händler wegnehmen und dem Hersteller auferlegen,für Reparaturen sind dann Hersteller und von denen beauftragte Reparaturwerkstätten zuständig !
     
  8. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Ist doch für den Kunden viel umständlicher! Hab bisher immer alles über den Händler geregelt bekommen
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Die verlängerte Beweislastumkehrfrist von 6 Monaten auf ein Jahr, die Du angesprochen hast, gilt erst für Verträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden. Für alle Altverträge bis 31.12.2021 gelten noch die 6 Monate, also auch für die aktuellen Weihnachtsgeschenke aus Dezember 2021 ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2022
    TV_WW gefällt das.
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Amazon macht das aus Vereinfachungsgründen, weil die bei den Milliarden Kunden weltweit keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten haben. Ab davon haben die eine große Marktmacht gegenüber Händlern und Herstellern.

    Wenn Du das aber zu oft machst, sperren die einfach dein Konto.