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Recht auf Reparatur: Das Ende der Wegwerf-Kultur?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Januar 2022.

  1. John22

    John22 Gold Member

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    Der Hersteller ist dabei aber auf Informationen des Streaminganbieter angewiesen und wenn der das nicht rausrückt, dann kann der Hersteller auch nichts machen.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wenn der Streaminganbieter keine Informationen an keinen Gerätehersteller liefert dann ist dieser nicht verpflichtet ein Update anzubieten, soweit richtig.
    Und ich kann mir noch ein Szenario denken bei dem es schwierig wird, nämlich der Wechsel des Videocodecs.
    Einen neuen Videocodec nachträglich zu implementieren ist bei vielen Konsumergeräten gar nicht vorgesehen u. technisch kaum umsetzbar, weil dazu Hardware getauscht werden müsste.
     
    John22 gefällt das.
  3. Doc1

    Doc1 Board Ikone

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    Mein Bäcker hat einen Holzbackofen. Damit macht er leckere Brötchen, da kommen die Supermarktschrippen niemals ran. Der Ofen kann jederzeit von einem Ofensetzer repariert werden.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich lach mal später.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Der Artikel ist in der Tat irreführend, besonders dass es klingt als würde ein Recht auf Reparatur erstmal eingeführt werden. Ersatzteile 5 Jahre vorhalten ist glaube ich garnicht das Problem, zumindest bei Markenherstellern dürfte das noch Usus sein. Das eigentliche Problem ist, dass die meisten Hersteller, angefangen bei Handys bis hin zu Waschmaschinen und TV Geräten, diese ja genau auf "lohnt nicht" Reparatur getrimmt haben damit die Umsätze kommen. Gerade Kühlschränke, Waschmaschinen oder TV Geräte waren früher sehr langlebig. Beim TV wissen wir ja dass seit 10 Jahren ständig eine "Neuerung" die nächste jagt, 3D, curved, HDR, 8k usw. Wie soll man aber die Kisten für teuer Geld loswerden, wenn die alte HD Glotze noch läuft und sogar gutes Bild hat?

    Beim TV muss dann mittlerweile gern mal die ganze Platine für 500 Euro gewechselt werden, statt das ehemals separate Kleinteil für 2,49 Euro. Damit die Verbraucher nach 2-3 Jahren neu kaufen wenn was kaputt geht, weil es sich nicht lohnt. Ganz zu schweigen von Sollbruchstellen die existieren. Hatte auch mal so ein Produkt, einen Kopfhörer. "Selber schuld wenn du bei WISH für 10 Euro Dinger kaufst". Nö...war Beyerdynamic für 200 Euro. Es gab immer nach 2-3 Jahren Kabelbruch beim fest verlöteten :whistle: Anschlusskabel, immer auf derselben Seite, kann man zuhauf in den Bewertungen nachlesen. Spätestens nach den ersten 2 Jahren dieser Usermeldungen hätte BD mal in der Herstellung was ändern können. Haben sie nicht. Und "zum Glück" für Beyerdynamic waren Garantieleistungen an fest verbundenen Dingen ausgeschlossen :whistle:. So wird die Kauflust aufrechterhalten. Dass man nach 5 Jahren dann noch Ersatzteile bekommt, ist mind. in solchen Fällen wertlos. Da ist Neukauf günstiger.

    Zumindest bei Kleingeräten haben sich ja mittlerweile gegen die Wegwerfherstellung private Helferkreise gegründet, wo Leute mit Ahnung von Elektronik etc. Oma Krause die alte Kaffeemaschine wieder fit machen für eben die Kleinteilpreise von 2,49 Euro.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2022
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Was bedeutet denn die technische Beschreibung "Smart TV" oder "Internet TV"?
    Letztendlich nichts. Wenn der Hersteller des Fernsehers eine Seite pflegt, auf der man sich schöne Produkttrailer anschauen kann, dann bleibt das Kriterium "Smart TV" oder "Internet TV" auch erhalten. Es enthält ja keine spezielle Garantie für Mediatheken oder Streamingportale.

    Aber was ist wenn der Smart TV Hersteller mit Netflix wirbt, und einen Button auf der Fernbedienung dafür angebracht hat. Wie lange muss er dessen Funktion garantieren? 2 Jahre? Ein halbes Jahr? Länger?

    Kein einfaches Thema schätze ich...
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Was die Zeitspanne betrifft, so ist diese nicht konkret definiert, im Text steht als Formulierung "übliche Nutzungsdauer" eines Gerätes.
    Und so lange müssen die Funktionen welches das Gerät beim ersten Einschalten bietet (o. zumindest nach der Erstinbetriebnahme) bis zu seinem funktionalen Ableben vorhanden sein.
    Konkret bedeutet das dass die Netflix-Taste so lange funktionieren muss bis das Gerät kaputt geht.

    Die konkreten Bezeichungen mit den ein Hersteller die Funktionalität bewirbt ist nicht von Bedeutung, es geht um konkrete Funktionalität.
     
  8. FC Fan

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    Dann muss noch Gewährleistung und Garantie berücksichtigt werden. Wird eine harte Nuss das durch zu bringen. Da werden sich einige Hersteller mit Händen und Füßen wehren.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Womit sich hauptsächlich die Gerätehändler in Deutschland herumschlagen werden müssen...

    Die Updateverpflichtung bzw. es ist eher eine Instandhaltungsverpflichtung soll in Deutschland ja über die Händler laufen, da ein Endkunde keine direkte Vertragsbeziehung zu den Gerätehersteller hat.
     
  10. FC Fan

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    Wenn man Garantie vom Hersteller hat kann man sich direkt an den Hersteller wenden. Manche Hersteller geben ja länger Garantie wie die Gewährleistung von 2 Jahren. Dann ist der Händler raus.