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Recht auf Rücktritt?

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Sonne1985, 12. Dezember 2011.

  1. aknetworx

    aknetworx Gold Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    hallo,
    unser jürgen, immer für dumme beiträge zu begeistern.:winken:
    mfg
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Also siehe Post Zwei von mir.

    :winken:
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Da aber das Gerät jetzt schon so oft in Reparatur war sollte das Beweis genug sein.;)
     
  4. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    @Gorcon

    Klar, wollte nur darlegen, wie sich das allgemein rechtlich verhält.

    Leider hat er sich vom Verkäufer schon zuviel abnötigen lassen, da hätte er schon viel früher sagen müssen, so nicht, das lasse ich mit mir nicht machen.

    Alleine schon die Anfahrten von 50km und dem entsprechenden Zeitaufwand. In einem Rechtsstreit vor Gericht, könnte man diese Kosten natürlich in Rechnung stellen.

    Mit der Aussage, falls sie der Verkäufer denn macht oder schon gemacht hat, der oder die Fehler sind auf Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen, muss man sich auch nicht abspeisen lassen, denn diesen "Beweis" müsste der Verkäufer antreten, was er aber nicht kann. Wie auch?

    Lange Rede kurzer Sinn: Mein Rat, Gerät und Kosten hierfür abschreiben, keine Zeit und Nerven mehr dafür verschwenden, neues Gerät wenn möglich ohne HD+ von einem anderen Händler anschaffen und in diesem Markt keinen Einkauf mehr tätigen.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Dann aber solch einen Receiver, wo er die HD+ Karte Restriktionslos weiter nutzen kann.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Recht auf Rücktritt?


    Das Schild ist nicht wirkungslos, spielt aber im aktuellen Fall gar keine Rolle.
    Das Schild wurde aufgestellt weil manche Elektromärkte FREIWILLIG die Geräte nach einem Kauf umtauschen wenn sie einem nciht gefallen , so wie das auch bei Internetbestellungen der Fall ist.
    Diese FREIWILLIGE Leistung des Elektromarktes kann daher auch jederzeit eingeschränkt oder auch ganz sein gelassen werden.
    Im vorligenden Fall handelt es sich aber um eine defekte Ware die unter die Garantie fällt.

    Ich sehe es ebenso wie polskafan , der Händler hat für gleichwertigen funktionierenden Ersatz zu sorgen, bzw der Kunden hat schon mittlerweile Anspruch darauf sein Geld abzgl. Wertminderung zu erhalten.
    Für den Händler günstiger sollte es sein ihm ein anderes Gerät anzubieten und die HD+ Karte dort zu entnehmen und gegen die schon aktivierte zu tauschen, somit hat der Händler auch kein Problem bei der Reklamation.


    Der Absturz eines Receivers läßt sich nur aufwendig nachvollziehen und ist kein Fehler des Kunden wenn das Gerät nicht zu heiß wird und deshalb abstürzt.

    Wenn der Receiver also nicht nach 5 Minuten schon abstürzt wird er beim Reparaturversuch wohl kaum gefunden werden können.
     
  7. Time Robber

    Time Robber Platin Member

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    Coolstream Neo². PS3
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2011
  8. Sonne1985

    Sonne1985 Neuling

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Also, zum Thema "Eigenverschulden und Bedienfehler":
    Nein. Mit Sicherheit nicht. Der Fehler trat auch beim ersten Mal auf, als ich ihn zurückgebracht habe und die das im Markt nochmal gestest haben, bevor Sie ihn eingeschickt haben.
    Denn wo bitte leigt ein Bedienfehler vor, wenn ich einfach nur die Programme wechseln möchte und dann das Bild einfriert und ich dann mit der Bedienung gar nichts mehr machen kann, sondern das Gerät vom Strom trennen muss, vorher fängt er sich gar nicht wieder!!!
    Ich werde dieses Gerät jetzt auch endgültig zurückgeben und hoffe, dass man mir mein Geld zurück gibt und dann kaufe ich mir einen ganz normalen Receiver. ;-)
    Übrigens, ich bin mit dem Gerät das erste Mal 4 Wochen nach dem Kauf hin, weil dieser Fehler auftauchte. Und es WAR und IST immer der gleiche Fehler gewesen, was auch auf jeder Auftragsbestätigung so steht.
     
  9. polskafan

    polskafan Gold Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Die 6 Monatsfrist zur Beweislastumkehr startet soweit ich weiß auch neu, falls das Gerät gegen ein Neues getauscht wird. Sprich die 6 Monate sollten auch wieder ab dem Zeitpunkt gelten, an dem dein Gerät ausgetauscht wurde. Hier ist übrigens § 476 BGB einschlägig:

    Dies gilt bei Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB. Ich würde also einfach nochmal freundlich zum Laden gehen und sie auf die doch recht eindeutige Gesetzeslage hinweisen. Spätestens der Marktleiter sollte doch ein einsehen haben und Dir dein Geld zurück geben.

    An den Hersteller verweisen lassen musst du dich in keinem Fall. Wär ja noch schöner, wenn man sich bei irgendwelchen Artikeln aus Fernost an den Hersteller wenden müsste. Deine Gewährleistungsrechte gründen auf dem Kaufvertrag nach § 433 BGB iVm. §§ 437, 434 BGB und den hast du nunmal mit dem Markt geschlossen und sonst mit niemandem.

    Ebenso gilt nach § 440 S.2 BGB:
    Damit sind auch die Vorraussetzungen für den Vertragsrücktritt erfüllt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2011
  10. Sonne1985

    Sonne1985 Neuling

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Vielen Dank Polskafan, Sie haben noch einmal sehr geholfen.
    Ich ärgere mich sehr, dass ich soviel Zeit und Geld investiert habe und die mich eigentlich bewusst veräppelt haben.
    Wieder was dazu gelernt. ;-)