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Recht auf Rücktritt?

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Sonne1985, 12. Dezember 2011.

  1. polskafan

    polskafan Gold Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    In nicht Juristen Deutsch: Der Markt ist gesetzlich zur Mängelgewährleistung verpflichtet und darf dazu nicht an Dritte verweisen! Da darf der Markt noch so viele Schilder aufstellen, die sind in diesem Fall nichtig.

    Schwierig wirds nach den ersten 6 Monaten den Mangel nachzuweisen, da sich dann die Beweislast umkehrt. Da die erste Mangelrüge aber wohl noch in diesen Zeitraum gefallen ist, dürfte das aber auch kein Problem darstellen.

    Die einzige Möglichkeit, die der Markt hätte, wäre es, Wertersatz für die HD+ Karte zu verlangen, sprich diesen Teil des Kaufbetrages bei der Rückabwicklung einzubehalten.

    Der Receiver ließe sich aber meiner Meinung nach ohne Probleme Rückabwickeln und hierfür ist der Verkäufer und nicht der Hersteller in der Pflicht!

    Aber natürlich wie immer bei Rechtsthemen ohne Gewähr ;)
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Das frag ich mich jetzt auch?!
    Das Schild was die aufgestellt haben ist sowieso wirkungslos, es geht ja nicht um die Karte sondern den Receiver.
    Der Receiver kann auch ohne Karte zurückgenmmen werden (die werden ja schließlich auch einzeln verkauft).
    Ich würde da mal zum verbraucherschutz gehen.
    Wenn der Händler nicht im Stande ist ein funktionsfähiges Gerät zu verkaufen muss er auch das Geld wieder rausrücken (Abzüglich der Karte).

    Da war einer schneller und preziser. ;)
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Wen man den Gerätetype und den Aufbau der Anlage kennen würde, könnte man das spezifizieren.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Das spielt dabei keine Rolle.
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Ich vermute einen Defekt der Anlage. da die die Geräte ja funktionstüchtig an ihn zurück geschickt haben.
    Also Eigenverschulden. bzw Bedienfehler.
     
  6. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Naja, vermuten ist nicht wissen Nelli22.08. Von daher muss man erstmal davon ausgehen, dass es kein "Bedienfehler" ist. Zumal dieser ja, da es laut Beschreibung, immer der selbe Fehler ist, auszuschließen wäre. Denn kein MM oder Hersteller Täuscht wäre aufgrund eines Bedienfehlers.....

    Da kann ich ebensogut schreiben, ich tippe der Hersteller kennt seine Ware, weis um das Problem und kann es einfach nicht lösen, da es eben nicht bei jedem Auftritt, auch das gibt es ja durchaus....l
     
  7. JuergenII

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Das ist weit hergeholt! Denn wer sagt denn, dass das Gerät funktionstüchtig zurückgeschickt wurde? Die Schalten die Kiste an, können den Fehler nicht sofort reproduzieren, messen vielleicht nochmal durch und dann geht die Kiste wieder als repariert deklariert an den Kunden zurück. Glaubst doch wohl nicht selbst, dass die bei diesen Peanuts-Produkten einen großen Aufwand betreiben um Fehler zu analysieren.

    Juergen
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Ob es ein Peanuts Produkt ist wissen wir nicht.
     
  9. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Doch wissen wir! Es ist ein (HD+) SAT-Receiver und der reale technische Wert (Komponenten, Gehäuse etc.) dieser Kisten dürfte die 50 Euro nicht übersteigen. Was kostet jetzt ein technischer Service-Mitarbeiter pro Stunde? :rolleyes:

    Juergen
     
  10. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

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    AW: Recht auf Rücktritt?

    Als Erstes, nicht die Begriffe Umtausch, Wandlung und Reklamation durcheinander werfen.

    So viele Nachbesserungsversuche musst Du nicht akzeptieren!

    Du hast das Gerät im Markt gekauft, hast mit denen einen Kaufvertrag geschlossen, nicht mit dem Hersteller des Gerätes.

    Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig diese zu erfüllen, nicht der Hersteller des Gerätes.

    Auf diese Art und Weise versuchen sich leider häufig Elektronik Märkte aus der Verantwortung zu stehlen.

    Mit der aktivierten HD+ Karte hat das rein gar nichts zu tun!
    Denn hier handelt es sich ja nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation des Receivers.

    Das einzige Problem wie hier schon richtig geschrieben: nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, das heißt; der Kunde muss beweisen das dass Gerät den Defekt von Anfang an hatte, und das ist in den meisten Fällen dem Kunden unmöglich.

    Es ist natürlich in solchen Fällen sehr schwer sein Recht durchzusetzen, den Recht haben bedeutet nicht zwangsläufig auch Recht zu bekommen.

    Du kannst natürlich einen Anwalt einschalten, erfahrungsgemäß wird dann meist sehr schnell eingelenkt, nur die Kosten hierfür musst Du nur nicht tragen wenn bei einer Gerichtsverhandlung die Gegenpartei diese zu tragen hat.
    Das finanzielle Risko ist hier also erstmal auf Deiner Seite und dürfte die Anschaffungskosten des Receivers wohl bei weitem übersteigen.

    Auch eine Rechtschutzversicherung hilft in solchen Fällen leider nicht viel, da diese meist erst ab einem Streitwert von 300 Euro greift.