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Rechnungen per E-Mail

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 9. März 2016.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    Ist das jetzt eine Frage (wegen des Fragezeichens am Ende) oder eine Behauptung?

    Wie gesagt, da die Kontodaten ja online vorhanden sind, kann jeder Kunde zahlen und braucht es nicht zu Mahnkosten kommen zu lassen, auch ohne Erhalt einer schriftlichen Rechnung.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Es handelte sich um eine Frage.
    Ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Feststellung gekommen ist,
    Z.b Otto, da gab es Kunden die keine Rechnung erhalten haben, aber die Gebühren für die Nichtzahlung wieder nach Einwand des Kunden zurückgenommen wurden.
    Oder auch in Zusammenhang mit anderen Vorgängen; deshalb auch die Frage, ob ein Händler stoisch die Sache zu Lasten des Kunden getrieben hat.
    Sowas konnte ich noch nicht lesen, deshalb die Frage nach einen Urteil, da der Punkt das die Rechnung auch ohne Erhalt fällig war, mir neu war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2016
  3. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Natürlich sind auch solche Fallgestaltungen denkbar. Beispielsweise wenn der Versandunternehmer es unterlässt, dem Kunden seine Kontoverbindung mitzuteilen. Sprich er schickt weder eine Rechnung noch lässt sich die Kontoverbindung auf der Webseite entnehmen noch reagiert der Versandunternehmer auf Emails mit der Bitte um Mitteilung der Kontoverbindung. In solchen stoischen Fällen kann natürlich kein Verzug eintreten. Sonst wäre ja dem missbräuchlichen "dulde und liqudiere" Tür und Tor geöffnet.