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Rechnung für bloße Besichtigung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Melanie3, 24. November 2016.

  1. Rohrer

    Rohrer Guest

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    In Schwerin! ;)
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Bei uns auch. Und nicht nur Fielmann. ;)

    Schwerin ist eine Enklave. Den darf man nicht mit der Bundesrepublik verwechseln. Ist wie den Belgier als Franzosen anzusehen...;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2016
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Meine Rede! :)
     
  4. Melanie3

    Melanie3 Neuling

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    Melde mich nach eingehender Recherche zurück: Als0, - nach den Bestimmungen des österr. Konsumentenschutzgesetzes (u. dank EU sicherlich genauso in Deutschland) darf für eine Besichtigung nur kassiert werden, wenn zuvor explizit darauf aufmerksam gemacht wurde, wie bereits einige von euch geschrieben haben! Die Beweislast hiefür liegt im Streitfall beim Händler, und darüber hinaus sind evtl. bereits bezahlte Beträge rückzuerstatten!

    Tut mir leid, damit die Träume einiger Poster zerstört zu haben ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2016
    KeraM gefällt das.
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ja, das ist schon mal gut. Hoffentlich macht der Händler jetzt kein Theater und gibt dir das Geld zurück. Ansonsten würde ich hart bleiben und ggf. Zivil klagen.
     
  6. Gast 84634

    Gast 84634 Guest

    Also wir sind in Wien Händler!!!
    Sicher verrechnen wir den Kunden gebühren wenn wir Vor Ort Dienstleistungen machen! Der Stundensatz ist X€ und das wird auch so verrechnet. Rabatt gibt es wenn es wirklich lange dauert.
    Deswegen sage ich meinen Kunden sie sollen bei Geizhals Händler bestellen! Die deutschen schicken die Ware sowieso ohne Steuern und Abgaben zu zahlen da kann man als einfacher Händler nix machen.
    Kommt darauf an wie umfangeich das ist. Beispiel und in in der IT Branche kannst du schon mal ein paar Stunden sitzen weil du ein Serversystem zusammen konfigurieren musst.
    Ja wenn sie im Shop das in 5Min besprochen hätte wäre es was anderes gewesen als wenn der Händler zu ihr nach hause kommt!!!
    Nein natürlich nicht aber die Arbeitszeit zahlen für das was angefallen ist.
    Ja weil du komplett verblendet bist. Du solltest eher einen Psychotherapeut besuchen.
    Das kann gerade bei uns böse ausgehen für den Kläger.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    So sicher kann das gar nicht sein, wenn ein kostenpflichtiger Auftrag keine Informationen zum Preis + Leistung erhält. Wenn das ganze jetzt also als einen Auftrag bzw. Vertrag angesehen werden soll -auf welcher Grundlage dann? Es ist doch gerade der Händler der sich absichern muss da er in Vorleistung geht und ggf. vor Gericht seine Kosten geltend machen muss. Der Kunde könnte doch -selbst wenn ein Preis abgesprochen wurde- immer noch behaupten dass das Angebot kostenlos gewesen sei und der Händler z.B. auf Kundenfang war.

    Dass eine Firma zu einem Kunden fährt -sagt erstmal gar nichts aus. Es gibt genug Firmen, die dadurch ihre Produkte verkaufen wollen bzw. neue Kunden gewinnen wollen. Also absolut gang und gäbe potenzielle Kunden zu besuchen um ihnen was anzudrehen. Als Händler würde ICH persönlich auch kein Geld haben wollen um nicht den Kunden abzuschrecken, denn seien wir doch mal ehrlich: Was macht denn groß der Händler vor Ort? Er guckt sich doch nur die Gegenbenheiten an wo eine Schüssel angebrachter wäre und Tschüss.

    Was ist so anders bei euch? In deutschen Gerichten will man Beweise, Beweise und nochmals Beweise sehen. Welchen Beweis hat denn der Händler...? :whistle:
     
  8. Melanie3

    Melanie3 Neuling

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    Ich möchte nochmals betonen, dass meine Devise stets war, dass jeder gut leben soll.

    Aber zumindest in meinem Fall ist die Rechnung vom rechtlichen Standpunkt (und auf den kommt es ja letztendlich an) ganz klar zu Unrecht gelegt worden ist, - nicht zuletzt deshalb, weil auf eine Zahlung eben mit keiner Silbe hingewiesen wurde (wie ich mich überzeugen konnte, wird eine reine Besichtigung übrigens keineswegs bei allen Händlern in meiner Umgebung verrechnet)

    Ich empfehle allen Zweiflern § 5 KschG zu lesen, der eindeutig normiert, dass ein Entgelt – trotz entsprechenden Aufwands – vom Verbraucher nur dann zu zahlen ist, wenn der Unternehmer den Verbraucher vorab ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat, was eben nicht erfolgt ist, - das ist ja wohl eindeutig, - Punktum.

    Ich bin da eher nicht so pessimistisch, dass der Konsumentenschutzverein, der ja bereits einschlägige Musterprozesse gewonnen hat, aus Ehrfurcht vor einem „kleinen“ Unternehmer, in die Knie gehen wird, …

    Und wenn Viennaboy anderer Meinung ist, sollte er vielleicht seinen Wissensstand etwas aufpolieren, damit ihm nicht ähnliches Unbill widerfährt, - allerdings wird er ja sicherlich vorab auf eine etwaige Zahlungspflicht hinweisen, - womit er dann ja im Recht ist!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2016
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Normal sollte man so was aber vorher erfragen. Ich würde nie davon ausgehen wenn keiner etwas sagt das es dann nichts kostet. ;)
     
  10. delantero

    delantero Gold Member

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    Ich würde nicht zahlen, es gibt keinen schriftlichen Kostenvoranschlag jeglicher Positionen, deshalb keinen Cent, basta, der Käufer wurde nicht auf Kosten bei Nichtzustandekommen des Installationsauftrages hingewiesen, ganz kurz und schmerzlos, das ist deutsches Recht.