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Rechnung für bloße Besichtigung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Melanie3, 24. November 2016.

  1. moznov

    moznov Guest

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    Gilt dt.Recht auch im Ausland?
     
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Ich musste im Verlauf vieler Jahre noch nie für einen Kosten-Voranschlag bezahlen, wenn es nicht zur Auftragserteilung gekommen ist, weil günstigere Mitbewerber den Auftrag von mir erhalten hatten.

    Ob Anstreicher, Installateur, Elektriker, Gärtner, KFZ-Werkstatt - usw.
     
  3. moznov

    moznov Guest

    Grundsätzlich , zumindest in D , kann für einen Kostenvoranschlag Geld verlangt werden, nur muss der Handwerker etc. das dem Kunden vorher mitteilen, und der muss sich damit einverstanden erklären.
    Natürlich kann der Handwerker auch drauf verzichten.
     
  4. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    In Deutschland ist ein Kostenvoranschlag n i c h t kostenpflichtig , es sei den , es wird vorher expliziet darauf hingewiesen.
     
  5. der böhme

    der böhme Neuling

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    was die meisten auch tun.
     
  6. moznov

    moznov Guest

    Also ist er dann kostenpflichtig..
    Genau das, was ich einen Post vor Dir schrieb, aber schön, das Du mich bestätigst..(y)
     
  7. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Nicht kostenpflichtig = kostet nichts,kostenlos!!
    Ist das so schwer?
    Habe übrigens auch nicht geschrieben , dass deutsches Recht auch in Österreich gilt?
    Auch nicht so schwer. Man man man.
     
    viceroy gefällt das.
  8. moznov

    moznov Guest

    Bekommst Du noch auf die Reihe, was Du so schreibst..??

    Im übrigen nichts anderes, als ich schrieb, Verständnissprobleme..??

    P-S. Das mit dem dt. Recht im Ausland bezog sich auf den damaligen Post vor mir, da der User die Thür. Verbraucherzentrale ins Spiel brachte..
    Also nimm Dich nicht so ernst..wichtig.. was immer..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. November 2016
  9. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Lesen und verstehen , nicht Deine Welt.
     
    viceroy und moznov gefällt das.
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Also ich finde das rechtlich nicht in Ordnung, das ist sogar dubiös. Der Händler muss doch ggf. beweisen können, dass er einen kostenpflichtigen Auftrag(!) bekommen hat und ob über die Kosten informiert hat. Ansonsten ensteht für den Kunden der Eindruck, dass eine Besichtigung unverbindlich wäre und eben dazu diene eben die Kosten zu benennen. Solche kostenlosen "Arbeiten" sind durchaus gängige Praxis wie z.B. der Sehtest beim Optiker, begutachten beim Goldankauf, Schnellbegutachtung Auto vor einer eventuellen Werkstattreparatur usw usw. In all diesen Fällen ist man nicht gezwungen die daraus folgenden kostenpflichtigen Arbeiten in Anspruch zu nehmen.

    Insofern sehe ich die Foerderung des Händlers für rechtlich sehr bedenklich.