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Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Freetimer, 5. Juni 2007.

  1. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    In dem Schreiben steht aber nicht wann es gewesen sein soll, hat sie mir ja erst am Telefon gesagt. Hatte auf das Schreiben ja erwiedert das ich mich nicht an einen Receivertausch erinnern könnte und da hatten die eben angerufen und mir gesagt das es kein Tausch war sondern es um einen Widerruf von August 2003 geht.

    [​IMG]
     
  2. AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    irgendwie passt der brief aber nicht zu dem von dir beschriebenen problem.
    du hattest einen receivertausch weil deine dbox ii defekt war.
    du hast ein neues gerät bekommen, das alte - also die defekte dbox-hättest du zurcksenden müssen.

    von vertragsverlängerung lese ich da nichts.
     
  3. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Das les dir doch mal durch was ich geschrieben habe:

     
  4. AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    wie gesagt, davon lese ich in dem brief nix.

    wann ahttest du denn den receivertausch? ist das auch 3.5 jahre her, oder war das später. ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass du als kunde einen einlieferbeleg 2 jahre aufbewahren musst. finde die stelle nur nicht mehr.
     
  5. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Ich hatte nie einen Receivertausch. Premiere hat sich beim Standardbrief vergriffen und mir anstatt den für den Widerruf den bei Vertragsänderung geschickt.
     
  6. AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    sorry, aber ich glaube dir immer noch net.

    wünsch dir trotzdem viel glück
     
  7. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Hab ich ja auch nicht von dir verlangt ;) Wo die Tante angerufen hat hab ich auch gesagt das das wohl nur ein Scherz sein kann, aber sie meinte es ernst.
     
  8. prodigital2

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Falsch, es sind 2 Jahre.

    Das Jahr, in dem das Geschäft getätigt wurde, davon das Ende und dann noch 2 weitere Jahre.

    Also:
    August 2003, 31.12.2003, folglich am 01.01.2006 verjährt.
     
  9. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Wikipedia sagt aber:

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres (das ist der 31.12. um 24.00 Uhr),

    * in dem der Anspruch entstanden ist und
    * der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

    Wenn die Frist also 3 Jahre beträgt und mit Ablauf des Jahres beginnt wo das ganze entstanden sein soll (also am 31.12.2003) ist sie doch erst am 01.01.2007 verjährt!?
     
  10. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Receiverrückgabe nach 3,5 Jahren bei Widerruf?

    Der schwarze Teil stimmt.

    Zwischen Nichtkaufleute und einem Kaufmann/Firma (Premiere) beträge die Verjährungsfrist aber 2 Jahre. :)


    Wobei dies sowieso egal ist, das Premiere sich erst im Mai 2007 gemeldet hat.
    Dago hat Recht. In dem Brief steht nichts von einer Vertragsverlängerung sondern nur vom Tausch einer d-box II für SAT-Emfpang.