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Receiver verloren gegangen... Was nun??

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von KMSmuc, 26. November 2009.

  1. KMSmuc

    KMSmuc Guest

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Doch rechtlich ist es selbst vor Gericht zulässig. Die E-Mail ist hier absolut bindend.

    Die 99,- Euro kriege ich zurück weil ich den Receiver nicht mehr brauche.
     
  2. bodenseemicha

    bodenseemicha Senior Member

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Zum Thema EMail empfehle ich ein wenig Recherge im Bereich IT Recht.

    Klar brauchst du den Receiver nicht mehr, nur waren die 99 € keine Kaution sondern eine sogenannte Aktivierungsgebühr, und die gibts natürlich nicht zurück.
    Deshalb nochmal meine Frage, wieso bekommst du das Geld zurück?
     
  3. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Eine nicht signierte eMail ist völlig wertlos.

    Mit jedem Textverarbeitungsprogramm drucke ich mir alle "eMails" aus, die ich brauche.
     
  4. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Da ich den Receiver storniert hatte und Sky mir den Receiver doch zugeschickt hatte. Also hab ich den zurückgeschickt und bekomme meine 99,- Euro. GAnz einfach
     
  5. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Sehe ich anders. Naja dein perfektes Rechtsverständnis hast du ja bereits in einem anderen Thread bewiesen))).

    Also warum sollte ich auf dein Geschreibsel irgendwas geben...
     
  6. bodenseemicha

    bodenseemicha Senior Member

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Ok, jetzt hab auch ich das geschnallt! :D
     
  7. bodenseemicha

    bodenseemicha Senior Member

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Aber wo er Recht hat hat er Recht!
     
  8. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??


    Nein eben nicht!!!!! Auszug aus einem ähnlichen Fall. Es ging um das Verleihen von Geld. Auch hier hatte der Gläubiger die Frage gestellt, ob eine E-mail Beweiskraft hat. Beweiswert erhält sie wenn eine vollständige Email Korrespondenz vorliegt. Und das tut sie bei mir. 'Weil ich für Fragen an Sky immer die gleiche E.-mail verwende.

    "Dann gilt folgendes: einerseits: da die email wahrscheinlich keine elektronische Signatur enthält, kann man in ihr selbst kein abstraktes Schulderkenntnis oder so sehen, eben keine willenserklärung bzw. quittung. andererseits liefert sie zumindest ein Indiz mit gewissem Beweiswert dafür, dass das Geld geflossen ist, dieser Beweiswert ist z.B. dadurch zu erhöhen, wenn es eine vollständige email-korrespondenz gibt und die echtheit der mail nicht in zweifel gezogen werden kann. letztlich kommt es darauf an, ob B Gegenbeweise anbieten, kann und was A sonst noch so auf der Tasche hat. "
     
  9. tomcologne

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    AW: Receiver verloren gegangen... Was nun??

    Bei vielen Paketdiensten wird nur die Paketnummer mit der Empfangspostleitzahl "verheiratet" damit es zum richtigen Zustelldepot geroutet wird. Bei elektronischer Erfassung (Internet oder Grosskundenanbindung) sieht es natürlich anders aus.

    Gruß Thomas