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Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von mischobo, 23. Mai 2006.

  1. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Im Moment gibt es noch keine Pflicht nicht erforderliche Daten zu speichern. Was die Zukunft angeht hast Du Recht, da die Europäische richtlinie schon verabschiedet wurde.

    whitman
     
  2. SvenC

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Nein. Eher das Gegenteil. Es ist ansich gesetzlich verboten. Zumindest momentan noch bis der europäische Quatsch kommt. ;)
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Anders gesagt...es ist derzeit in Deutschland sogar untersagt, IP Adressen zu speichern. Nach jedem Logout muss die vorher vergebene IP gelöscht werden. Allerdings betrifft das ein Einzelurteil zu T-Online. Müsste also jeder seinen Provider verklagen, denn fast alle speichern fröhlich lustig weiter, sogar über Monate.

    Insofern ist die IFPI auf rechtswidrige Weise an die Adressen der Nutzer gekommen und das wird vor Gericht sicher nochmal eine Rolle spielen, denn hätte der Provider rechtmäßig gehandelt, hätte er garnicht sagen können, wer am Tag X mit IP soundso unterwegs war.
     
  4. SvenC

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Dann musst Du aber sicher dagegen erstmal gerichtlich vorgehen. Also die Telekom privat verklagen. Das hat aber dann mit dem eigentlich Urteil nix zu tun. ;)
     
  5. electrohunter

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Im Bericht von gestern im Fernsehen wurde nur von Musik gesprochen, aber ist der Film-Anteil bei Tauschbörsen heutzutage nicht größer? Wann wird es denn gefährlich? 1000 MP3's 500 Filmen oder reichen schon 20 MP3's?
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Was ich meine ist....wenn die Gerichte bei den bevorstehenden Prozessen sagen, die Speicherung der IP war rechtswidrig, fällt die gesamte Anklage der IFPI zu 100% zusammen. Denn dann ist auch die Verwendung der Klarnamen im Prozeß nicht zulässig und wen will die IFPI dann noch verklagen? "Unbekannt" allerhöchstens.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Das kommt drauf an. In den Staaten statuiert man gern Exempel an kleinen Fischen (nicht selten, weil man an die Großen nicht rankkommt ;)). Für 20 mp3s kannste da schon mal 18 Monate ohne Bewährung bekommen.

    Filme stellen denk ich den weitaus geringeren Anteil. Erstens sind die Files meist riesengroß und zweitens ist die Qualität dann trotzdem meist zwischen bescheiden - megabeschi**en. Überwiegend geht es wahrscheinlich vor allem um abgefilmte Preview-Versionen von Kinofilmen, die sich Leute mit zu kleinem Schwanz runterladen, um dann im Kino bei der Erstaufführung immer schon sagen zu können, was in der nächsten Szene passiert. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Mai 2006
  8. b.theobald

    b.theobald Senior Member

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Ich denke nicht dass nun jeder verfolgt wird, der 20 mp3 Dateien geladen hat. Zuerst werden die großen Fische gejagt, die auch das Material auf DVDs und CDs verkauft haben. Das soll der Abschreckung dienen und dann wird das Eselnetz eben austrocknen.

    Ich hoffe nun dass es bald mal brauchbaren kommerziellen Ersatz gibt, besonders für den Bereich Filme. Bei Musik gibts ja genug Möglichkeiten mit itunes und co.
     
  9. Reichi_NB

    Reichi_NB Gold Member

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Falsch, klagen bei unter 100 Dateien werdne fallengelassen:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/73525

    Lest das mal, das ist informativ und hat außerdem eine Basis der man Vertrauren kann.
     
  10. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Razzia bei 130 eDonkey-Nutzern

    Wer hier Files runtersaugt , während seine IP immer schön gelogt wird , hat doch sein Unglück verdient, der Gerichtsbeschluß zur Freigabe der Ip- Daten kostet ein Lächeln und der Durchsuchungsbeschluß wird von den Richtern unterschrieben ohne zu lesen was da drin steht, denn es wurden ja die üblichen Materialien gesammelt : MP3, Videos und Kinderpornographie :eek: Allein der Verdacht reicht und die *ullen stehen vor der Tür. Datenschutz ist doch selbst in Deutschland eine Wunschvorstellung, sobald die STA nur dem Richter sagt, man vermute Kinderpornographie , Pech gehabt.....
    In diesem Sinne