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Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen geklärt

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jockel62, 19. August 2009.

  1. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Das haben alle erlebt. Aber Du mußt Dir schon überlegen, wie Du argumentieren willst, entweder wegen neuer AGB, wegen Programmveränderungen oder was auch immer. Im Forum wurde wegen der Programmänderungen und einem sich daraus ergebenden Sonderkündigungsrecht auch lebhaft diskutiert, allerdings sah man hier kollektiv die Chancen auch nicht allzu groß. Ich bin hier im Forum bestimmt nicht jemand bekannt, der Skymiere in rechtlichen Dingen viel zutraut, aber ich glaube auch nicht, dass sich aus den durchaus teilweise zu bedauernden Programmänderungen (Hit24!) ein Kündigungsrecht für den Kunden ergibt. Dazu ist der Vertragsgegenstand (das zu erbringende Programm) viel zu gering definiert.
    Eine Prozeß kostet Dein Geld, ist Dein Risiko und Du wirst alt genug sein, ich würde Skymiere wegen einer ganzen Leiste von Dingen verklagen, dieser Punkt zählt allerdings nicht dazu...
     
  2. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek


    ok, danke,
    ich lasse es auf jedem Fall darauf ankommen. Ich bin der Meinung, daß die AGB`s hierfür ausreichend sind. Und wenn nicht, dann bin ich eine Erfahrung reicher.

    Habe noch gelesen, daß die Verbraucherzentralen Sky wegen der AGB`s abmahnen wollen -Siehe Digital Fernsehen vom 26.07.09-
    Also ganz so einfach wird es für Sky wohl doch nicht sein.
     
  3. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Okay, es wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest, sowas interessiert das Forum auf alle Fälle! Und viel Glück, auch wenn ich nicht auf Dich wetten würde!
     
  4. tomcologne

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Das die AGB von vielen Unternehmen in einigen Punkten rechtlich nicht haltbar sind ist leider eine Tatsache. Ich verstehe aber nicht warum du nun wieder von den AGB von Sky spricht. Du hast einen Premierevertrag und mit dessem Start den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB zugestimmt. Was in den jetzigen AGB von Sky steht ist für dich nicht relevant.
    Welche gravierenden Änderungen gab es in deinen Abo?

    Gruß Thomas
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Die Frage lautet hat SKY ihn ungefragt in die neue Abo-Struktur übernommen oder nicht.
    Ich glaube mal nicht, es wird ehr so sein wie es seinerzeit bei Premiere war.
    Die neuen Abos laufen mit denn Neuen Konditionen und Paketen, die alten Verträge werden bis zum Ende der Laufzeit in den Alten Zusammenstellungen und Konditionen laufen, wobei vielleicht der eine oder andere Sender ausgetauscht wird.
    Das heißt also dass sich im Prinzip sein ABO nicht Wesentlich ändert und damit hat er auch kein Kündigungsgrund.
    Sollte sich aber Sein ABO wesentlich verändert haben kann es sehr wohl Kündigen.
    Aber das kann nur er selber wissen!
    Die AGB spielen dabei überhaupt keine rolle da für ihn Die AGB bei Vertragsabschluss gelten, abzüglich der vom BGH kassierten Paragraphen, so sie denn noch Bestandteil seiner AGB sind!
     
  6. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    @Eifelquelle:

    Mich würde mal interessieren, wie du darauf kommst, dass man die Namen der Mitarbeiter, mit denen man gesprochen hat, nicht veröffentlichen darf.

    Ist das jetzt Lex-Moderator oder hast du eine verbindliche Rechtsquelle (also ein Gesetz). Jetzt komm aber nicht mit dem BDSG, denn nach Lektüre des Geltungsbereichs wirst auch du zum Schluß kommen, dass das hier nicht anwendbar ist.

    Und bitte nicht so eindeutige Formulierungen wie: "Das ist halt so" oder so ähnlich.

    Mich interessiert nämlich wirklich, warum ich sowas nicht darf.

    Gruß
    dbox1freak
     
  7. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    danke für Deine Info.
    Ich glaube, wir reden ein bisschen aneinander vorbei, oder ich verstehe einfach nicht. Zum besseren Verständnis: Ich hatte die ABo 2007 bzw. 2008 bei Premiere abgeschlossen. Wenn alles noch unter Premiere AGB` läuft, warum bekomme ich dann die AGB von SKY. Tatsache ist doch, daß Sky Premiere faktisch übernommen hat und selbst wenn die alten Preise zugesichert sind, Sky darf die Programme, die Preise usw. ändern. WARUM bekomme ich Sky AGB`s wenn ich doch noch Premiere Kunde bin? Das verstehe ich nicht. Und warum macht Sky die ganzen Änderungen z. B. Hit 24, kann ich da als Premiere Kunde nicht widersprechen?
     
  8. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Noch was: in den Premiere oder Sky AGB`s steht "bei Änderungen wird der Kunde rechtzeitig, mindestens aber 4 Wochen vorher informiert, der Abonnent kann das Programm bzw. Teile des Programms kündigen. Habe ein paar Mal mit Sky telefoniert, hat die überhaupt nicht interessiert.
     
  9. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Gehen wir mal von 12 Monate aus, und gehen wir mal weiterhin davon aus das diese 12 Monate nu um sind.

    Dann ist es in der Tat so das sich aufgrund der Premiere AGB dein Vertrag um weiter 12 Monate zu denn Gleichen Konditionen Verlängert.
    Das heißt gleich Programmpakete (mit vielleicht teilweise andern Sendern in den Paketen) für gleichen Preis.

    Wenn SKY dir jetzt einen anderen Preis abverlangt und oder sich Die Programme entscheidend verändert haben,
    so hat SKY dich Rechtzeitig über denn neuen Preis und oder die gravierende Umgestaltung zu Informieren und du kannst ab wirksamwerdung der Änderungen Kündigen.

    Wenn es also so ist das SKY dir ein neues ABO aufgrund eines Alten Vertrages mit Premiere unterjubelt ohne dich vorher, oder zu Spät über die Änderungen Informiert zu haben, hast du auf Jeden Fall ein Kündigungsrecht.

    Wenn SKY dir neue AGB zu gesandt haben ist das so als wenn sie mit dir einen neuen Vertrag abschließen möchten, denn neue AGB gleich neuer Vertrag dann kannst du natürlich sagen Sorry zu denn neuen AGB nicht.

    Aber anderseits kann SKY dir gar keine neuen AGB im mitten eines Laufendem Vertrages zusenden, weil dies einer Einseitigen Vertragsänderung gleich käme was deine Zustimmung bedarf.
    Wenn du nicht zustimmst gelten entweder weiterhin die Alten AGB, worauf du bestehen kannst.
    Oder es kommt zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung.
    BGB - Einzelnorm

    Aber all das ist meine Persönliche Meinung ohne die genauen Hintergründe zu kennen.
    Aber wenn es sich so ähnlich verhält wie ich es jetzt dargestellt habe und du wirklich das ABO so nicht fortführen willst solltest du einen Anwalt hinzu ziehen, Der kann dir dann auch genaues sagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2009
  10. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Meine Meinung dazu ist Namen darfst Du nicht so ohne weiteres veröffentlichen, weil üblicherweise mit dem Namen eine konkrete Person identifizierbar ist. Damit berührst Du die Persönlichkeitsrechte dieser Person. ;)