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Rauchverbot in Kneipen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 1. Juli 2008.

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  1. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rauchverbot in Kneipen


    Der Verweis auf ein weitergehendes Gesetzt ist nur dann erlaubt, sofern dieses nicht im Widerspruch zum gemeinten Artikel des GG steht. Ob das wiederum der Fall ist, das obliegt dem Verfassungsgericht. Ich glaube, dau kann niemand von uns eine sinnige Aussage treffen.

    Ein Beispiel was hiermit gemeint sein könnte (das Beispiel gibt es in der Praxis natürlich so nicht):

    Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

    In der entsprechenden Gewerbeverordnung würde drin stehen, dass man nur ein Gewerbe führen dürfte, sofern man das 30. Lebensjahr erreicht hat.

    Das wiederspricht den gedanken des entsprechenden Artikels. Würde dagegen jemand klagen, weil die Gewerbeverordnung gegen das GG verstößt, er bekäme sicherlich vor dem Verfassungsgericht Recht. Nur in der Praxis sind solche Streitfälle kaum so offensichtlich. Der von mir beschriebene Fall ist schön konstruiert. Ich möchte kein Verfassungsrichter sein.
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Zuerst Festzelt, dann wird man in der Kneipe vollgeraucht.
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Nimm doch einfach das Urteil zur Kenntnis. Und wenn eine Kneipe nur zu dem Zweck betrieben wird, daß Raucher gemeinsam - und unter Wahrung ihrer Menschenwürde - an einem warmen Ofen rauchen und eben nicht draußen im Schneesturm, so what? Wo ist dadurch eines deiner Grundrechte eingeschränkt?
     
  4. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Der Artikel ist an sich irrelevant. Dem Wirt wird das Recht, ein Gewerbe zu führen, nicht genommen. Er kann es jederzeit unter den gegebenen Bedingungen machen.

    Das ist vielmehr mit dem Straßenverkehr zu vergleichen. Du hast das Recht, ein Auto zu fahren. Aber du musst dich eben an die Regel halten, die Straßenverkehrsordnung zu achten.

    Genauso hast du das Recht, eine Kneipe aufzumachen. Aber du musst dich eben an die Regel halten,das Nichtrauchergesetzt zu achten.
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Aber nur dann, wenn das Nichtraucherschutzgesetz in der bestehenden Form dem GG entspricht... Genau das wird gerade in Karlsruhe verhandelt. :D
     
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Wieso regt sich eingentlich niemand darüber auf, daß man in Kneipen nicht f.icken darf? Uns das sogar, wo man dadurch (im Normalfall) niemanden gesundheitlich beeinträchtigt ... :eek:
     
  7. Florian

    Florian Administrator Mitarbeiter

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    AW: Rauchverbot in Kneipen

    Danke für alle Beiträge. Das Thema hatten wir schon einmal und nun wurden wieder alle Argumente ausgetauscht.
     
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