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Rücktritt möglich???

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von haki, 1. Juni 2001.

  1. S[a]scha

    S[a]scha Senior Member

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    :) *grmpf* :) Also ich würde denen ja nicht gerade erzählen, daß Du das Programm genutzt hast. Ein offenes Paket, oder ein offener Umschlag kann nicht als "Nutzung" gewertet werden. Wie auch immer, es wird in den ersten 14 Tagen keine Probleme geben, glaub mir.
     
  2. NEK

    NEK Senior Member

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    ....damit ist auch mehr oder weniger gemeint das der Käufer nicht schon die 2 kostenlosen Cinedomefilme angeschaut hat bzw die Spieltagtickets genutzt hat.

    Mach Dir keine Gedanken - ruf an, klärs ab, schicks zurück...
    ....UND LEG DIE VERSANDQUITTUNG DES POSTPACKETES GUT ZU DEINEN UNTERLAGEN!!! Dann biste auf der sichern Seite... ;)

    NEK ;)

    [ 05. Juni 2001: Beitrag editiert von: NEK ]
     
  3. joburg

    joburg Neuling

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    ich hab's vor kurzem auch zurückgeben wollen.
    der händler nimmt die d-box normalerweise aus kulanz zurück (ein vermitteltes gespräch zwischen der 511 und dem händler wirkt wunder, falls der sich querstellt).
    bei der angabe des rückgabegrunds, ist es wohl am einfachsten ein empfangsproblem anzugeben.
    immer hartnäckig bleiben!!
     
  4. haki

    haki Neuling

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    Hallo Zusammen,

    Mann! Was für eine resonanz auf eine einfache Frage. VIELEN DANK! Gestern habe ich bei PW angerufen. Das nette Mädl am anderen ende meinte, ich muss den den Rücktritt schriftlich einreichen.Was ich heute auch gleich per Einschreiben gemacht habe. Ist in den ersten 14 Tagen möglich meinte Sie. Werde euch über den ausgang der Geschichte informieren.

    MfG Haki

    P.S. In meinem Vertrag ist nirgends eine Rücktrittsklausel enthalten.
     
  5. S[a]scha

    S[a]scha Senior Member

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    Na sag ich doch... in den ersten 14 Tagen wird es niemals Probleme geben. Auch Empfangsprobleme anzugeben ist unnötig. Dies tut man nach den ersten 14 Tagen und muss dies dann auch belegen können. Nochmals sei darauf hingewiesen, daß der Händler in dieser Situation eigentlich nicht zuständig ist.