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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Der Vollstrecker;)
     
  2. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Ihre Frage...
    ...und Ihre Antwort lassen tief blicken.
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich erwarte und hoffe sogar, dass auf die Zitate von Frau Weidel von Satirikern eingegangen wird und diese auf ironische Art und Weise "zerlegt" werden.
    Das Vorgebrachte von Ehring erfüllt aber überhaupt nicht den Qualitätsanspruch eines öffentlich rechtlichen Senders, sondern ist nichts anderes als beleidigend und selbst im Kontext nicht passend. Für mich bereits strafbar, wohl aber juristisch gerade noch vertretbar.
     
    +los und Gast 209331 gefällt das.
  4. zyz

    zyz Talk-König

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    Und was ist deine Antwort? Bist du befähigt, rechtlich zu beurteilen, dass diese Aussage den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt?
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Er ist dazu genauso befähigt wie Fragensteller dazu befähigt ist, zu beurteilen, daß das nicht strafbar ist. Und entgegen seiner Aussage hat zumindest der Anwalt schon mal Anzeige erstattet.
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das war Satire. Sie Spaßbremse!
     
  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Man ziehe die Möglichkeit in Betracht, einen öffentlichen Rechtsstreit zu provozieren um die öffentliche Meinungsbildung zur AfD zu "unterstützen".
    Schließlich sind sich die Medien und der "Satiriker" sehr wohl bewußt, daß das keine Satire mehr war und auch keine sein sollte. Es ist Wahlkampf. Das gilt auf für Medien.;)
     
  8. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Ob ich befähigt bin oder nicht sei dahingestellt. Vielleicht darf ich Ihnen als Antwort folgendes zu dem Vorgang sagen:
    In der "Schmähkritik" Ehrings steht keine sachliche Auseinandersetzung mehr im Vordergrund, sondern nur die Herabsetzung einer Person. Darauf steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. (§185StGB).
    Das Wort 'Schlampe" ist diffamierend. Grundsätzlich gilt für Meinungsäußerungen, dass sie straffrei bleiben, wenn sie vertretbar sind, etwa, weil sie mit einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem Thema verbunden sind.
    "Nazi" kann man als Wertung ihrer Aussage und ihrer politischen Ansichten sehen, aber ihre Äußerung zur politischen Korrektheit mache sie nicht zur "Schlampe". Um den Begriff "Schlampe" überhaupt auch nur ansatzweise als zulässige Meinungsäußerung bezeichnen zu können, muss es erst einmal tatsächliche Anknüpfungspunkte geben. An solchen fehlt es gänzlich. Im übrigen kann man auch darüber streiten, ob Nazi noch als zulässige Meinungsäußerung angesehen wird oder schon die Grenze zur Schmähkritik überschreitet.
    Herr Ehring bewegt sich (meiner Meinung nach) auf sehr dünnem Eis.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Mai 2017
  9. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Hier möchte ich Ihnen insofern recht geben, dass man die von Ihnen genannte Möglichkeit nicht außer acht lassen sollte, dass die AfD auch mediale Aufmerksamkeit sucht, die sie in dem Fall erhält. Im übrigen wurden auf dem AfD Parteitag Medien ausgeladen, die Heute Show aber explizit eingeladen. (Warum?)
    Für mich ein Beweis, dass die AfD recht klug agiert und bestimmte Medien bzw. Satiriker auf Glatteis und in den Fettnapf führt und sich diese auch führen lassen.
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Nö, manchmal stecken auch Politik und Medien unter einer Decke. Was in Bundeswehr, Polizei und anderen Institutionen möglich ist, ist auch bei den Medien möglich, Sie Blitzchecker.;)