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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Bei der Verbeamtung im Rahmen einer Einstellung oder Erstverbeamtung im laufenden Arbeitsverhältnis in Brandenburg wird seit Anfang 2025 eine Abfrage beim Verfassungsschutz gemacht. AfD Mitglieder dürften da seit letzter Woche gespeichert sein, schließlich hat ihre Lieblingspartei auch amtlich bestätigt einiges auf dem Kerbholz. Auch für das aktive Verhältnis wäre es möglich, per Gesetz eine nachträgliche Abfrage einzuführen, denn AfD Mitglied und "klar, Verfassung find ich geil" Angabe im Personalbogen beißen sich. Nach der Hochstufung der AfD gehe ich davon aus, dass auch die anderen Bundesländer und der Bund für seine Beamten nunmehr aus gutem Grund mit solch einer Abfrage beim jeweiligen Verfassungsschutz nachziehen wird.

    Ob die Mitgliedschaft allein ausreicht, werden Juristen klären müssen. Nach der Hochstufung der AfD auf "gesichert rechtsextrem" kann jedenfalls keiner der Beamten mehr unangreifbar behaupten, er sei AfD Mitglied, aber nicht rechts bzw. die Partei sei nicht rechts, schließlich gäbe es keine entsprechende Einstufung. War ja auch im Forum der Klassiker bis letzte Woche.
     
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  2. Coolman

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    Faktencheck entnommen von der folgenden Quelle: https://www.mimikama.org/faktencheck-chrupalla/

    Wichtige Punkte wurden in fetter Schrift hervorgehoben.

    Arbeitet der Verfassungsschutz auf politische Weisung?
    Nein. Der Verfassungsschutz ist nicht Teil der Bundesregierung, sondern eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Er unterliegt einer klaren gesetzlichen Grundlage, insbesondere dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Hier irrt Chrupalla in seiner Darstellung bereits.

    Die Behörde darf nicht nach parteipolitischem Interesse arbeiten, sondern ist dazu verpflichtet, Informationen zu sammeln über Bestrebungen, die

    • gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung,
    • den Bestand des Bundes oder eines Landes,
    • oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
    Die Entscheidung zur Einstufung einer Partei oder Gruppierung als „gesichert extremistisch“ erfolgt auf Basis umfangreicher Recherchen, Dokumente, öffentlicher Aussagen, Strategiepapiere und personeller Verbindungen, nicht nach politischer Stimmungslage.

    Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?

    Die Arbeit des BfV wird parlamentarisch und juristisch kontrolliert.
    Es gibt:

    • das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags,
    • den Ständigen Bevollmächtigten als Bindeglied,
    • interne Datenschutz- und Rechtmäßigkeitsprüfungen,
    • und die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung jeder Maßnahme, etwa durch das Bundesverwaltungsgericht.
    Die AfD hat übrigens bereits geklagt und verloren. Das Verwaltungsgericht Köln hat 2022 die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt.

    Wie arbeitet der Verfassungsschutz?
    Wenn Chrupalla den Verfassungsschutz als politisches Instrument darstellt, verkennt er (absichtlich?) die Arbeit dieser Behörde. Der Verfassungsschutz ist in Deutschland keine Polizei und kein Gericht, sondern eine Art Frühwarnsystem für unsere Demokratie. Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig zu erkennen und darüber zu informieren. Also dann einzugreifen, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird. Dazu zählt unter anderem, wenn Gruppen versuchen, Menschenrechte abzubauen, Minderheiten zu entrechten oder die Gewaltenteilung auszuhebeln.

    Der Verfassungsschutz arbeitet nicht willkürlich oder auf Zuruf der Regierung. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, genau zu prüfen, ob Organisationen oder Einzelpersonen dauerhaft und gezielt gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung arbeiten. Dafür beobachtet er öffentlich zugängliche Quellen, wertet Reden, Programme oder digitale Kommunikation aus und kann in begründeten Fällen auch verdeckt ermitteln, zum Beispiel mit Informanten. Er darf aber keine Menschen festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Telefone abhören, ohne richterliche Anordnung. Seine Aufgabe ist nicht die Strafe, sondern die Information.

    Besonders wichtig ist: Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird parlamentarisch und rechtlich streng kontrolliert. Wenn eine Partei, wie aktuell die AfD, als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, dann ist das das Ergebnis eines langwierigen, sorgfältigen Prüfverfahrens. Und es bedeutet nicht ein Verbot, sondern eine klare Einordnung: Diese Partei verfolgt nachgewiesenermaßen Ziele, die mit unserer Verfassung nicht vereinbar sind.

    Das ist kein Angriff auf Meinungsfreiheit, sondern Ausdruck einer wehrhaften Demokratie, die sich selbst schützt, bevor es zu spät ist.

    -----------

    Meine persönliche Meinung ist, es ist jedoch unstrittig, dass trotz der Informationsfreiheit das Gutachten der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde und das muss sich, wie schon in einem meiner früheren Beiträgen erwähnt, Frau Faeser ankreiden lassen.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Endlich das TÜV Siegel. Als AfD Mitglied ist man wer.

    :ROFLMAO::ROFLMAO:

    Verfassungsschutz-Bewertung löst Mitgliederzulauf bei der AfD aus - Südwestpfalz
     
  4. Coolman

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  5. Ulti

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    Wann wird es denn ausgeweitet auf alle anderen Arbeitnehmer?
    Wenn dann bitte richtig durch ziehen.
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Für die Arbeitnehmer des öD sind die Tarifvertragsparteien zuständig. Für den TVöD (Bund, Kommune) wurde gerade ein ein neuer TV ohne Verfassungscheck abgeschlossen. Das kann also allenfalls für die Beschäftigten der Länder demnächst eingeführt werden und mit dem nächsten TVöD Vertrag. Das ist eben einer der Nachteile am Beamtenleben. Jederzeit kann ein Gesetz kommen und bäng, alles anders morgen.

    Und ja, ich bin auch dafür. Denn auch die Tarifangestellten unterschreiben ein Gelöbnis (auf Verfassungstreue), ähnlicher Inhalt wie die Vereidigung der Beamten. Demnach müsste also auch hier der Verfassungscheck kommen.

    Für den Rest der Tarifwirtschaft dürfte es kaum von Belang sein bzw. wird wohl bei der IG Metall eher kein Verfassungsgelöbnis gefordert. Und worauf ich nicht schwöre, muss ich mich nicht dran halten.
     
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  7. Coolman

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    Das ist nicht ganz richtig. Die Tarifbeschäftigten müssen am ersten Arbeitstag ihrer Einstellung eine Dienstverpflichtung unterschreiben.
     
  8. Berliner

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    Man kann mich wegen des "Gelöbnis" (Wort) angreifen ;), nicht in der Sache.

    "Das Gelöbnis wurde mit TVöD und TV-L abgeschafft. Im TV-L (§ 3 Abs. 1) tritt an die Stelle des Gelöbnisses für die Tarifbeschäftigten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Im TVöD (im kommunalen Bereich im besonderen Teil Verwaltung) haben Beschäftigte bei Arbeitgebern, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen."

    Und das beißt sich mehr als offensichtlich bei Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2025
  9. R2-D2

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    Dann kann die Hexenjagd beginnen.
     
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  10. Berliner

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    Dann kann die Entfernung nicht verfassungstreuer Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst beginnen. Einstellungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt. Da darf man in allen Branchen gehen.
     
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