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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. straller

    straller Platin Member

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    Kanthölzer und Tritte sind von Magnitz und der AfD selbst ins Spiel gebracht worden, nicht etwa um abzulenken, sondern um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Niemand sonst ist dafür verantwortlich.

    Aufklärung über solchen Lügen passt den Münchhausens der Republik nicht, wie man sieht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2019
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  2. Rafteman

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    Leider rückt die Tat durch den Schmarn (Kanthölzer und Tritte gegen den Kopf) den die AfD in dem Fall verzapft hat völlig in den Hintergrund, warum muss ich bei so einem wiederlichen Angriff der so schon schlimm genug war noch Dinge hinzuerfinden? Was hat man sich versprochen?

    Die AfD wird durch solche Dinge nicht glaubwürdiger.
     
  3. Schlake04

    Schlake04 Junior Member

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    Eine Hetzjagd kann auch mit dem Aufgeben des Gehetzten oder auch des Hetzers enden.
     
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD: Diffamierend, antisemitisch, rassistisch - SPIEGEL ONLINE - Politik

    Würde vorschlagen, dass man diese Leute als Gefährder sofort auf unbestimmte Zeit in Präventivhaft nimmt!
    => AfD scheitert mit Dauerhaft für Gefährder
     
  5. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Und du denkst damit sei auch nur irgendetwas gelöst, weshalb es Wähler zu dieser Partei treibt?
    Na dann :rolleyes:
     
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  6. straller

    straller Platin Member

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    Manchen ist offenbar nicht bewusst, dass die Falschaussagen von Magnitz und der AfD nicht nur aus moralischer Sicht verwerflich sind, sondern auch juristische Relevanz haben.

    1. Eine Falschaussage ist auch ohne Eid eine Straftat (§ 153 StGB).

    2. Eine Körperverletzung, die mit einem "gefährlichen Werkzeug" - und nichts anderes sind Kantholz und Stiefel (Tritte) - wird juristisch anders beurteilt als eine Körperverletzung ohne.

    § 223 StGB Körperverletzung > Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung (Abs. 1, Nr. 2 mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug) > Mindeststrafe 6 Monate Gefängnis, Höchststrafe 10 Jahre. Nr. 4 sicher und Nr. 5 eventuell sind hier zwar auch gegeben, aber das Vorliegen von mehreren Bedingungen wirkt strafverschwärfend.

    Solche Falschaussagen sind deshalb keine Kavaliersdelikte.

    Dass im ersten Polizeibericht von der Verwendung eines Werkzeugs die Rede war, ist nach den Aussagen/Dementi des Handwerkers ja ganz offensichtlich auf die Aussagen von Magnitz/AfD zurückzuführen, die von der Polizei im guten Glauben zunächst deutlich abgeschwächt - Kantholz und Tritte kamen nicht vor - übernommen worden sind.
     
  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Vor Gericht schon, ansonsten bleibt es halt - unschönes - Geschwätz.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 153 Falsche uneidliche Aussage

    Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2019
  8. straller

    straller Platin Member

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    Na ein Glück, dass die Videoaufnahmen die AfD-Aussagen widerlegt haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2019
  9. Fragensteller

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    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2019
  10. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Das Opfer hatte das doch gar nicht behauptet. Das Kantholz wurde zuerst von dem einen Bauarbeiter ins Spiel gebracht. Meines Wissens wurde dass auch im ersten Polizeibericht erwähnt. Diesen Bericht hat dann die AfD übernommen.

    Deshalb zu behaupten die AfD hätte das "erfunden " ist dann doch etwas weit hergeholt. Man hat sich auf den Polizeibericht verlassen und wenn dort etwas von einem Kantholz stand, was sich, als Falsch im späteren Verlauf herausgestellt hat, ist das weder ein Problem der AfD, noch vom Opfer. Sondern vom "Zeugen", der es entweder nicht richtig gesehen hat, oder erfunden hat.