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Rückschlag: Antennengemeinschaften müssen GEMA zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Mai 2017.

  1. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Gegen das Fettgedruckte verstieß diese VG Media !
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ich sehe das aber auch ähnlich wie @FilmFan. Wenn ich mit Gas kochen will kann ich auch nicht vom Vermieter nachträglich einen Gasanschluss verlangen.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    .... das stimmt so nicht. Eine Alterantive zum Fahrstuhl wäre eine Treppe und die ist in jedem, zumindest mehrstöckigen, Wohnhaus Standard. Ist ein Fahrstuhl vorhanden, muß auch ein im Erdgeschoß wohnender Mieter sich anteilig an den Kosten für den Fahrstuhl beteiligen.
    Welcher Fahrstuhl eingebaut wird, entscheidet einzig und allein der Vermierter. Gleiches gilt auch bei der Auswahl des Unternehmens, dass den Fahrstuhl wartet, für den Notrufdienst, den Stromanbieter, der den Betriebsstrom liefert etc.
    Natürlich gibt es bei der Auswahl solcher Unternehmen auch preiunterschiede.
    Wer nicht für einen Fahrstuhl zahlen möchte, muss sich halt eine Wohnung in einem Haus ohne Fahrstuhl suchen.
    In Sachen Grünanlagen sieht es genau so aus. Der Vermieter bestimmt die Gestaltung der Grünanlage und wählt auch das Gartenbauunternehmen aus, dass die Grünanlage pflegt. Als Mieter hat man da kein Mitspracherecht.
    Und auch hier: wer nicht bereit ist, sich an entsprechenden Kosten zu beteiligen, sollte sich eine Wohnung ohne Grünanlage bzw. eine Wohnung, in der die Gartenpflege den Mietern auferlegt wird, suchen.

    Und mit der TV-Versorgung ist das nicht anders. Auch hier hat der Vermieter eine breite Auswahl, zum Einem in Sachen Empfangsweg zum Anderen in Sachen Auswahl des Kabelanbieters.
    Wenn der Vermieter sich für eine Gemeinschaftsempfangsanlage, egal ob die Programme via Terrestrik, Sat, Kabel empfangen werden, dann handelt es sich um eine Kabelweitersendung im Sinne des Urhebergesetzes. Damit ist er auch zur Zahlung der Entgelte für das Recht der Kabelweitersendung verpflichtet. Die Kosten ergeben sich aus den Tarifen der jeweiligen Verwertungsgesellschaften. Die GEMA verlangt entsprechende Entgelte erst ab mehr als 75 versorgte Wohneinheiten. VG Media verlangt grundsätzlich schon ab der ersten versorgten Wohneinheit Entgelte, sieht in der Praxis bei weniger als 10 versorgten Wohneinheiten aus Kulanz von dem Einzug entsprechender Forderungen ab.
    Die einfachste und komfortabelste Lösung ist für den Vermieter der Kabelanschluss.

    Hier in dem Thread geht es um GEMA-Entgelte, die sog. Antennengemeinschaften zu zahlen haben. Diese betreiben eine Kabelweitersendung im Sinne des Urhebergestzes und sind damit verpflichtet entsprechende Urheberentgelte zu zahlen. Das Urhebergesetz unterscheidet hier nicht z.B. Unternehmen, Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften etc.
    Bei mehr als 75 angeschlossenen Wohneinheiten werden Zahlungen an die GEMA fällig. Das sind 5,5% vom mit Kabel-TV erwirtschafteten Umsätzen. Werden den Sendern keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellt, reduziert sich der Satz auf 5,24%.
    Der Mindestbemessungbetrag beträgt 5 Euro netto im Monat (entspricht 5,95 Euro brutto). Bei mehr als 75 versorgten Wohnnungseinheiten werden dabei pro WE 3,74 Euro brutto im Jahr fällig ...
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob mit dem Betrieb einer Antennengemeinschaftsanlagen Gewinne/Umsätze erwirtschaften werden. Es handelt sich um eine Kabelweitersendung im Sinne des Urhebergesetzes.
    Den Verwertungsgesellschaften steht es frei, ob sie die Entgelte auf Basis der Anzahl der versorgten Haushalte oder auf Basis des erwirtschafteten Umsatzes berechnen.

    Sowohl GEMA als auch vg media setzen die Mindestbemessunggrenze auf 5 Euro netto im Monat. Werden den Sendern keine Einspeiseentgelte in Rechnung gestellt, berechnet die GEMA 5,24%, vg Media 0,87% vom Umsatz.
    Die GEMA fordert die Entgelte erst ab mehr als 75 versorgte Wohneinheiten, vg media im Rahmen der Kulanz ab 10 versorgten.

    Die Besonderheit im vg media Tarif: wenn die Höhe der Umsätze nicht nachgewiesen werden kann, nimmt vg Media einen Umsatz von 12 Euro pro WE und Monat an ...
     
  5. KTP

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    Was verstehst Du unter "Kabelweitersendung im Sinne des Urhebergesetzes",dann müssten ja auch "Schüsselbetreiber " bezahlen,oder trauen sich VG Media & GEMA an solche Massen von Bundesbürgern nicht ran ?
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... natürlich müssen auch Schüsselbetreiber bezahlen, sofern sie die Programme an Dritte weitersenden. Wer Satschlüssel ausschliesslich für eigne prersönliche Zwecke betreibt, ist davon nicht betroffen, denn dann handelt es sich nicht um eine Kabelweitersendung.
    Wenn ein Vermieter sein Wohnobjekt über eine Gemeinschaftsanlage mit TV-Signalen versorgt, muß er im Rahmen der Tarifverträgen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zahlen.
    Wer in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt und die Eigentümergemeinschaft sich auf eine Gemeinschaftempfangsanlage geinigt hat, muß nicht zahlen, da er Miteigentümer der Gemeinschaftssatanlage ist. Vermietet einer seine eigene Eigentumswohnung an Dritte, muß er zahlen.

    Wenn du als Verein eine BluRay kaufst und die im Verein aufführst, ist das eine öffentliche Aufführung und dafür sind urheberentgelte zu zahlen.
    Wenn du privat eine BluRay kaufst und diese in deiner Wohnung zusammen mit Familienmitgliedern und engen Freunden anschaust, dann ist das keine öffentliche Aufführung und damit fallen auch keine Entgelte an ...
     
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  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @mischobo, was ich nicht so recht verstehe, an wem muss ein Vermieter oder KNB Urheberrechtsentgelte zahlen?
    An eine der beiden, also GEMA bzw. VG Media oder an beide?
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... jede Verwertungsgesellschaft vertritt andere Sendeunternehmen. Wenn Programme wie beispielsweise ÖR-Sender aus EU-Ländern, CNN, Euronews etc. eingespeist werden, kassiert die Gema.
    Wenn Programme wie beispielsweise der ProSiebenSat.1-Sendergruppe, Tele 5, DMAX, Sport 1 etc. eingespeist werden, kassiert vg-media.
    Wenn Programme der RTL-Gruppe eingespeist werden, dann kassiert die RTLeigene Verwertungsgesellschaft.
    Werden also Programme wie Das Erste, Sat.1 und RTL eingespeist, muss an jede der genannten Verwertungsgesellschaft gezahlt ...

    Edit: bei Unitymedia gibt es eine schöne Zusammenfassung zu dem Thema -> Lizenzinformation
    Bitte berücksichtigen: die Seite richtet sich an die Wohnungswirtschaft und es wird die Situation bei Unitymedia dargestellt ...
     
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  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Danke @mischobo, genau das was ich befürchtet hatte....

    P.S.: Wie heißt oder nennt sich denn die RTL eigene Verwertungsgesellschaft?
     
  10. NFS

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    Da bin ich mir gar nicht so sicher. Was sagen denn Rechtsanwälte und Richter dazu?