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Rückschlag: Antennengemeinschaften müssen GEMA zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Mai 2017.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wenn das ein BGH-Urteil ist dann muß sich doch keiner mehr Gedanken machen, auch die im Ausgangsthread angesprochenen können sich auf dieses Grundsatzurteil berufen
     
  2. digfern

    digfern Platin Member

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    Dieses BGH-Urteil (eigentlich eine Zurückweisung der von der Gema beantragten Revision gegen ein OLG München-Urteil) war ja der Aufhänger für diese Sächsische Initiative. Inwieweit kann man die Antennengemeinschaften mit dieser Eigentümergemeinschaft einer Münchner Wohnanlage (343 Wohneinheiten, also mehr als manche Antennengemeinschaft) vergleichen? Da herrscht große Rechtsunsicherheit. Hier fehlt ein Grundsatzurteil, welches möglichst klar definiert, wer zahlen muss und wer nicht. In der Regel gewinnt die Gema.
     
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  3. mass

    mass Board Ikone

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    Du verwirrst hier !
    noch mal :
    Eine Gemeinschaftsantennen Anlage die nur ein Haus versorgt oder das von neben an mit
    ist was anders als eine Antennengemeinschaft die mehrere Häuser und andere Liegenschaft mit versorgt ist ein TV Kabelnetz ,
    diese Antennengemeinschaft ist ein privates TV Kabel Netzwerk
    keine Gemeinschaftsantenne .

    Noch mal wenn z.b. Große Kabel Anbieter generell keine Gema zahlen brauchen wieso sollte dann ein Privates Netz bezahlen das keine Frima ist und nur ein Verein .

    Die Sache ist so kleinkariert und besc* dass da kaum jemand durchsteigt
    was nun was ist ?

    Das was wir hier früher mal hatten eine Dachantenne versorgt mehrerer Liegenschaften war im grunde genommen auch eine Antennengemeinschaft , jetzt kommt der springende Punkt,
    weil die Anlage über das Grünstuck ( Liegenschaft ) hinaus andere fremde mit versorgte , die Gema wollte aber nie Geld .
    Eine Liegenschaft ist z.b. ein Großes Grundstück mit mehreren Wohnungen und Häusern drauf die alle zu einem Grundstück gehören Liegenschaft und keine fremden externen anderen mit versorgt,
    diese Antennengemeinschaft versorgt aber über das eigene Grundstück hinaus andere mit , da spricht man wohl von einer öffentlichen Verbreitung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2017
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  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich sehe das auch wie maas.

    Bei allem Verständnis dass die GEMA Abzocker sind und bei allem Verständnis dass die Leute lieb gewordenes nicht aufgeben wollen -so muss man aber festhalten, dass es keinen rechtlichen Spielraum gibt.

    Wenn es nach mir ginge, hätte ich als Gerichtbarkeit großzügig und im Sinne von Vertrauensschutz für diese markanten Antennengemeinschaften entschieden, aber die Rechtslage gibt nun mal nichts mehr her. Mit der Wiedervereinigung hat man soviele Sachen unter dem Deckmantel "vertrauensscbutz" übernommen -da hätte man diese Materie auch dorthin packen können. Aber gut....

    Es gibt aber wahrlich UNGERECHTERE Sachen als sich mit so einer Geschichte zu beschäftigen. Ich sage nur den umgekehrten Fall: Man
    Wohnt in einer Mietwohnung und wird zwangsverkabelt, obwohl man z.B. 1A DVB-T-2 empfangen kann. Ist das nicht 1.000x ungerechter, als wenn Bauern ihren Hintern bewegen würden und eine 0815-Schüssel für 50€ an der Scheune anbringen?

    Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen...
     
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  5. mass

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    Es gibt keine klare Gesetzliche Reglung das nutzt die Gema halt aus,
    die Lücke im Gesetz und ein BGH Urteil dazu gibt nicht,
    zu mal heute kaum noch so was wer hat Antennengemeinschaft,
    ist wohl das Interesse zu klären sehr gering ,
    diese Antennengemeinschaften sind heute wie bei uns alle aufgehoben
    durch Kabel TV Antieber ersetzt wurden bei Großen Wohnanlagen .
    Eine andere Sache ist aber noch wenn es sich um alte ex DDR Antennengemeinschaft handelt ob es da nicht so was wie einen Bestandsschutz gibt ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2017
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Naja, da wird es bestimmt was in Richtung TV-Signale weiterleiten geben und da wären auch bestimmt separate Mehrfamilienhäuser davon ausgeschlossen. Es blieben also nur die Kabelanbieter, IPTV und eben solche komischen Gemeinschaften. Also da hat man mehr in der Hand als es so nach Außen aussieht....
     
  7. digfern

    digfern Platin Member

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    Zahlen große Kabelanbieter keine Gebühren/Lizenzentgelte (ich lass mal den Begriff Kabelweiterleitungsgebühr weg, sonst bekomme ich wieder Haue) an die Gema (nebst anderer VG und RTL)? Ist das wirklich so? Steht das irgendwo (verlässliche Quelle, keine private Meinung) geschrieben? Generell ist das Ganze kein Automatismus, die Gema muss halt jede Kabel- bzw. Antennengemeinschaft (von der sie glaubt, Gebühren/Lizenzentgelte kassieren zu dürfen) anschreiben und diese wiederum können vor Gericht dagegen klagen. Z. B. der große Kabelanbieter Unitymedia zahlt!
    Lizenzinformation
    Inwieweit die beteiligten Protagonisten Vergleiche abgeschlossen haben oder ehemals existente Einspeiseentgelte gegengerechnet werden, bleibt deren Geheimnis. Fakt ist, Unitymedia zahlt Lizenzentgelte.
     
  8. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Fakt ist jedenfalls,gewissen Leuten & Firmen/Organisationen in Westdeutschland sind ostdeutsche Antennengemeinschaften,die über große Netze verfügen,die hunderte Programme verteilen und sehr sehr wenig Geld je Anschluß kosten,ein gewaltiger Dorn im Auge !

    Fakt ist aber auch,es gibt Mitglieder und Gemeinschaften in Ostdeutschland,die verklagen solche westdeutschen Abzocker nicht,sondern verhalten sich einfach ganz still,und bezahlen auch nichts !
     
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  9. mass

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    da gibt es nichts nur das zum nach lesen,
    bei Gemeinschafts Antennen Analgen hatte die Gema ja auch versucht abzuzocken damit sind sie ja nicht durch gekommen,
    es ist in so fern Abzockerrei weil man bereits TV Gebühren zahlt und Gema Gebühren auf Datenträger erhoben werden ,
    die Urheber Rechte bei den TV Sendern liegen nicht bei den Künstlern .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2017
  10. digfern

    digfern Platin Member

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    Wer keine Zahlungsaufforderung bekommt, hat keinen Grund zum Klagen. Die Antennengemeinschaften, die ich kenne (alte Heimat, Osterzegbirge LK Mittelsachsen), hatten alle Post von der Gema, VG Media und RTL. Dort hat jedes Dorf seine eigene Anlage, also mehr als 100 Wohneinheiten.