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Rückschlag: Antennengemeinschaften müssen GEMA zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Mai 2017.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Für Warteschleifenmusik müssen GEMA Gebühren bezahlt wenn. Du glaubst doch nicht, dass diese Geier etwas auslassen.

    Telefonwarteschleife, Anrufbeantworter, Ansagedienst
     
  2. mass

    mass Board Ikone

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    ich sehe das ganz gelassen wenn mir die Wartezeit Musik bei diesen Call Centern Hotline zu lange dauert Bekannte Interpreten gespielt werden, frage ich schon mal an ob auch dafür Gema gezahlt wird :eek:
    da können die meinetwegen gerne abkassieren :D und da finde ich es nach meiner Auffassung auch gut aber nicht beim kleinem Bürger der alles doppelt zahlen soll für so wenig TV und Radio
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2017
  3. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Vielleicht sollte ich von GEMA & Co. auch mal namens meiner berühmten Vorfahren [Georg Telemann,Georg Philipp Telemann/Georg Michael Telemann] Gebühren verlangen,natürlich rückwirkend bis 1605 inklusive Zins & Zinseszins :D ?!
     
  4. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Die Künstler werden, wenn überhaupt, von der GEMA nur mit ein paar Kröten abgespeist. Da muss man schon in den Top-Charts vertreten sein, damit man den veränderten Kontostand, nach Zahlungseingang, überhaupt wahrnimmt. Kleinere Künstler bekommen bis zu einem bestimmten Betrag gar nichts. Das sackt die GEMA selbst ein, obwohl auch diese ihren Jahresbeitrag leisten müssen.
     
  5. mass

    mass Board Ikone

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    Antennengemeinschaft Verein ist irgendwas dazwischen Hausgemeinschaft und Kabel TV Anbieter, deswegen meinen die Richter das die zahlen müssen,
    im grunde ist diese Antennengemeinschaft Verein was ähnliches wie Kabel Hausgemeinschaft nur paar Nummern größer weil außerhalb der Liegenschaft mit versorgen und wird dann als Kabel TV Versorger eingestuft ,
    es bleibt trotzdem kleinkariert bei so wenigen Antennengemeinschaften Nutzer die es noch gibt .
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2017