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Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von wosik, 19. April 2009.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rückgaberecht

    Wie ich schon schrieb, in Ketten wie Aldi, Lidl, Penneymarkt kann man sich technische geräte auch nicht anschauen oder ausprobieren und genau dort gibts auch das Rückgaberecht ohne Grund. ;)

    Bei Klamotten gehts zB. auch garnicht anders als mit Rückgaberecht, denn die Konfektions größen sind ja leider überhaupt nicht genormt (bzw. es wird nicht kontrolliert). Da kommt es bei mir schon vor das ich 3 Paar Schuhe bestelle wovon dann mindestens 2 Paar zurückgehen. (einzeln wäre es für den Händler ja noch teurer).
     
  2. fibres73

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    AW: Rückgaberecht

    Das hat mit "gefallen" doch gar nix zu tun !!!
    Natürlich sieht der Sat-Receiver genauso aus wie auf dem Bild vom Onlineshop.
    Aber ich hole mir das Teil ja nicht weil es gut aussieht.
    Es muss auch so zu bedienen sein wie ich es will oder ich es mir vorstelle !!!
    Im Ladengeschäft kann ich mir das Gerät vorführen lassen bzw selber ausprobieren.Passt mir die Menüführung nicht oder ist das Teil umständlich zu bedienen kaufe ich es eben nicht.
    Diese Möglichkeit hast Du eben beim Onlinekauf nicht.Deshalb das Rückgaberecht.Weiß gar nicht was daran schwer zu verstehen ist.

    mfg fibres73
     
  3. Berliner

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    AW: Rückgaberecht

    Wenngleich dies immer noch Kulanz und kein Rechtsanspruch ist. Die Kaffeemaschine beim Media Markt kannste im Regelfall auch nicht im Laden anwerfen ;) und mal 10 Tassen Jacobs durchnudeln. Wenn das zu Hause doofen Geschmack gibt, haste auch Pech und kannst nicht zurückgeben.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rückgaberecht

    Warum ist das Gesetz absurd?

    Und ja, selbstverständlich rechnet es sich nur deshalb, weil nicht alle Kunden davon Gebrauch machen. Genau das muss ein Kaufmann nun einkalkulieren.

    Als Händler mit Ladengeschäft hast du zahlreiche andere "Ungerechtigkeiten", die "Werte vernichten". Allen voran hast du deine Ladenmiete. Dann hast du Ladendiebstähle. Du hast Ware, die vom Kunden im Geschäft beschädigt wird. Wenn du ein guter Händler bist, dann gewährst du deinen Kunden auch ein Rückgaberecht -- auch hier wieder mit derselben Problematik.
    Zu guter Letzt hast du dann auch noch Warenbestände, die du unter Preis abverkaufen musst, weil du sie ansonsten nicht loswirst.

    Die allermeisten dieser Risiken hat ein Versandhändler nicht. Dafür muss er das Risiko tragen, dass Ware zurückgesendet wird. Wenn er sie nicht mehr als Neuware verkaufen kann, dann muss er sie eben als B-Ware verkaufen. Der Wertverlust ist sein unternehmerisches Risiko, das er in seine Kalkulation einfließen lassen muss -- genaus wie ein Betreiber eines Ladengschäfts die o.g. Kosten und Risiken.

    Kannst du online beurteilen, wie sich das Gerät bedienen lässt, wie schnell es reagiert, wie gut die Fernbedienung in der Hand liegt und deren Tasten ansprechen, wie die Bildqualität an deinem Fernseher ist, usw. usf.?

    Auf deine weiteren Folgerungen gehe nicht nicht weiter ein, da sie so hanebüchen und weit hergeholt sind, dass sie nichts mit dem Kern der Sache zu tun haben. Du steigerst dich da in etwas rein.

    Mehr kann man dazu nicht sagen.

    Gag
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rückgaberecht

    Zurückgegebene (und geöffnete) Ware darf m. W. nicht erneut als Neuware verkauft werden, unabhängig von irgendwelchen "Gebrauchsspuren".

    Mir wollte auch schon mal ein Online-Händler solche Retouren-Ware als neu verkaufen - die habe ich umgehend zurückgeschickt und woanders gekauft.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rückgaberecht

    Im MM ja aber nicht in einer von mir genannten Ladenkette und genau da liegt der Unterschied.;)
    Wenn die Läden das nicht machen würden (aus Kulanz) dann müssten sie aber auch die Geäte vorführen und damit würden die Kosten enorm steigen, daher macht man es lieber so.
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Rückgaberecht

    Es gibt aber auch Schwarze Listen der Händler für derartige Kunden.
    Dem Kunden fällt das u.U. dadurch auf, das der Artikel immer wieder aus dem Warenkorb geworfen oder es zu sonstigen Fehlern kommt so das der Kunde nicht mehr bestellen kann.:D
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rückgaberecht

    Warum sollte es?

    Mit dem Rückgaberecht haben bestimmte Versandhäuser schon seit Jahrzehnten zu "kämpfen" -- und kalkulieren damit. So werden z.B. bei Otto oder Neckermann die zurückgeschickten Kleidungsstücke in die hauseigene Wäscherei geschickt, wo sie gereinigt, gebügelt und neu verpackt werden.

    Gleiches könnte der Versandhandel auch in anderen Bereichen problemlos leisten. Nur haben die sich offensichtlich mit ihren komplizierten Verpackungen noch nicht darauf eingestellt. Anders ist dieser Affentanz nicht zu erklären. Denn richtig albern wird's ja zum Beispiel, wenn im Versandhandel die für den Einzelhandel "optimierten" Blister-Verpackungen angeboten werden. Die bekommt man ja nicht auf, ohne die sie komplett zu zerstören.

    Gag

    PS: Ich hatte auch mal das Problem, dass ein Versandhändler ein von mir bei ihm gekauftes Tischtelefon nicht zurücknehmen wollte, weil ich die Verpackung aufgerissen hatte. Problem: Die Verpackung ließ sich nur auf diese eine Weise öffnen. Der Karton war fest verklebt und hatte nur eine "Aufreißlasche".
    Da ich keinen Bock hatte, mich mit dem Händler herumzuplagen, hab ich das Telefon dann als "neuwertig" bei Ebay mit letztlich 10 Euro Verlust verkloppt. Bei einem Neupreis von 280 Euro war das für mich zu verschmerzen, da ich mir auf diese Weise einiges an Ärger erspart habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2009
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Rückgaberecht

    Schlampig programmierte Software wäre für mich ein Rückgabegrund. Gerüchten zufolge gibt es durchaus Unternehmen - auch im Markt der Satellitenempfänger - welche die Firmware erst beim Kunden reifen lassen.
    Im Laden kann ich in den Menüs rumgeistern, kann hier und da klicken und ausprobieren. Es kann auch sein, daß die Firmware wider Erwarten doch nicht mit der Sat-Anlage zurecht kommt.
     
  10. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Rückgaberecht

    Das wird auch gerne als Haptik (wie sich etwas anfühlt) bezeichnet. Für mich genauso wichtig wie die technischen Daten. Wenn ich merke, daß das Plastik rutschig ist, die Oberfläche des Gehäuses zu sehr spiegelt oder Vibrationen aufgrund einer ungedämpften Festplatte entstehen, würde so ein Gerät bei mir zurückgehen.