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Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von wosik, 19. April 2009.

  1. wosik

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    AW: Rückgaberecht


    O.K, ich werde es probieren. Danke für die Tipps !
     
  2. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    AW: Rückgaberecht

    Also mal erlich, wenn man:
    1.sich ein Gerät kauf
    2.dieses in Betrieb nimmt
    3.es zurück sendet nur weil es eben nicht gefällt
    das ist schon übelst frech.

    Man muß ja mal den ganzen Aufwand betrachten welcher dahinter steckt.

    1. Die Bestellung
    2. Die Arbeits und Lagerkosten für das Gerät ( den der Händler kann es danach tatsächlicht nicht mehr verkaufen )
    3. Der Versand ( die Arbeitsleistung die darin steckt Komision/Buchhaltung etc.. )
    4. der Transport hin und her selbst ( wer trägt hier eigentlich die Kosten ? )
    5. Die Rückwarenbearbeitung selbst ( Stornierung des Auftrages, Warenüberprüfung etc )
    6. Der Händler muß sich darum kümmern was er mit der Ware macht ( B-Ware )

    Das alles nur weil das Gerät eben nicht gefällt. Ein Punkt über den man sich vielleicht auch vor dem Kauf gedanken machen könnte.

    Je mehr solcher Kunden es gibt um so teurer werden die Waren allgemein. Den irgendwer muß die ganzen Schäden ja bezahlen welche daraus enstehen.

    Wenn ich Händler wäre, würde ich solchen Kunden danach niee mehr etwas schicken.

    Auch wenn es das Recht gibt dies zu tun, würde ich niemals unbegründet Ware an meinen Händler zurück senden. ( in dem Fall hier gibt es ja nicht wirklich einen Grund, den das Gerät entpricht ja offensichtlich allen spezifizierten Daten des Herstellers. )
     
  3. wosik

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    AW: Rückgaberecht

    Klar, man weiss natülich vor dem Kauf exakt, ob das jeweilige Gerät einem entspricht. Was für ein Blödsinn..
    Das ist nun mal das Riskiko des Online Händlers, dass der Verbraucher das Gerät vorher in keinster Weise in den Händen hatte und deswegen vorher sich auch kein Urteil erlauben kann. Stell Dir mal vor, man hätte als Verbraucher keine Möglichkeit Artikel wieder zurückzsuchicken und hat deswegen ständig Geräte im Haus, die einem nicht gefallen. Viele Dinge sind nun mal erst zu bewerten, wenn man das Gerät ausprobiert hat. Der Online Händler muss das mit kalkulieren, ansonsten braucht er keinen Online Handel aufzumachen oder entscheidet sich für ein Ladengeschäft. Das Gesetz hat schon seinen Sinn und das Händler das Gesetz gerne zu Ihren Gunsten auslegen ist zwar nachvollziehbar, aber eben nicht korrekt.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Rückgaberecht

    das ist nicht übelst frech sondern gesetzlich gedeckte praxis im fernabsatzgeschäft.
     
  5. HarryPotter

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    AW: Rückgaberecht

    Das ist schlicht und einfach ein Recht, welches dem Käufer zugestanden wird. Das zu nutzen ist weder frech, noch hat das etwas mit Schmarotzertum zu tun.

    Während ich mir die Geräte nämlich im Laden vorführen lassen kann, kaufe ich sie online blind ein. Und aus diesem Grund, wird einem nach Fernabsatzgesetz eben dieses Recht zugestanden.
    Dafür ist man a) Händler geworden, b) geht man bewusst das Risiko des Onlinehandels ein. Will man das nicht, darf man eben nur im Laden verkaufen. Im Übrigen macht mein Händler des Vertrauens (Ladenlokal) das auch. Dort kann man immerhin innerhalb von 7 Tagen die Ware zurückgeben. Da rennen auch nicht reihenweise die Leute zurück und kaufen sich wöchentlich ein neues Gerät.

    Ich kenne 2 Onlinehändler, die machen das alles fast alleine. Von 100% verkaufter Ware sind 3% vielleicht Rückläufer. Die machen also dennoch ein gutes Geschäft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2009
  6. Gorcon

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    AW: Rückgaberecht

    Richtig.;)
    Und genau aus diesem Grund kann man bei Aldi und Co auch sein Gerät bei nicht gefallen zurückgeben denn dort wird generell nichts vorgeführt.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Rückgaberecht

    Frech ist allenfalls, wenn man sich schon mit dem festen Vorsatz was bestellt, das Gerät wieder zurück zu schicken.
    Gibt ja einige Nasen, die sich regelmäßig z.B. die neuesten Handys bestellen, nur um sie mal auszuprobieren.
    Das machen viele Händler, wobei man hier klar sagen muss, dass dies eine rein freiwillige Leistung ist.

    Bei Discountern wie Aldi kannst du das Zeug sogar nach 30 Tagen zurückbringen. Das ist halt alles mit einkalkuliert: Sie sparen sich das Personal, das einem vor dem Kauf umfangreich berät, dafür haben sie einen gewissen Prozentsatz Rückläufer.

    Gag
     
  8. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    AW: Rückgaberecht

    Sorry aber das ganze ist nur deshalb tragbar, weil nur ein abzuluter Bruchteil der Kunden von diesem völlig absurden Recht gebraucht macht.

    Das einzige was hier gemacht wird, ist Werte vernichten.
    Ein neues Gerät das 1 mal benutzt wurde, ist nicht mehr neu sondern gebraucht und dementsprechend deutlich im Wert gemindert. B-Ware

    Würden alle Kunden einfach mal eben hier und da Dinge bestellen und diese je nach Wohlgefallen wieder zurückschicken, dann bräche der ganze Handel insich zusammen.
    Ich verstehe nicht wie man ein Sat Receiver online kaufen kann und dann feststellt das er einem nicht gefällt ?
    Was soll einem daran nicht gefallen => was man nicht schon vorher wußte ?
    Man sieht wie er ausschaut wie gross er ist und alle technischen Details sind beim Hersteller sichtbar.

    Man packt also das Gerät daheim aus und es schaut aus wie auf dem Foto beim Hersteller. Es macht exakt das was der Hersteller in seinen technischen Daten angibt. Aber denoch es gefällt nicht, also vernichtet man mal eben den Neuwert des Gerätes indem man es zurückschickt an den Händler, mit all den Kosten drum herum!
    Nur weil die EU einem das Recht dazu gibt!

    Das zu tun ist sicher das eine und logischerweise auch legal/Rechtens. Aber sich hinzustellen und ernsthaft zu meinen das dies auch noch moralisch korrekt wäre ist lächerlich.
    Wer sinnfrei Werte vernichtet ( ohne dafür selbst auf zu kommen ) macht dies logischerweise immer zu lasten anderer.
    Wie auch sohnst.

    Das ganze kann man sich schönreden wie man will und denoch wird ein Schaden angerichtet den andere begleichen müssen. Das ganze mit der Begründung weil es eben rechtens ist.

    Sobald also etwas rechtens ist, müssen wir auch unbedingt davon gebrauch machen ohne uns zu fragen welchen Schaden wir damit anrichten.
    Es gab noch andere die Schäden angerichtet haben und das war auch alles Rechtens. ( Finanzbranche )

    Was unterscheidet also diese Menschen von jenen wie wosik oder all die anderen hier ?

    Irgendwie sind doch fast alle Menschen gleich. Jeder gleitet durch sein leben ohne Rücksicht auf den Schaden zu nehmen, welchen er anderen durch sein handel aufbürdet.

    Es ist doch dabei völlig irrelevant ob es legal/rechtens oder unrecht ist. Man sollte sein Leben so leben das man andere nicht bewust schädigt. ( bzw den Schaden so gering wie nur möglich hält )
    Aber genau das Gegenteil geschieht hier und es ist vielen hier offensichtlich völlig egal.

    Traurig eigentlich. Aber wohl ein guter Spiegel für die Menschheit.
    Was Recht ist muß recht bleiben! Also immer feste druff und zurücksenden!

    Die Mio Abfindungen bei der Dresdner waren auch Rechtens. Also ich hoffe es regt sich auch keiner von euch darüber auf ;)

    Oh man dies ist eines der besten Beispiele dafür wie wenig sich die Menschen doch voneinander unterscheiden. Ob Ottokleinverbraucher oder Grossbänker im Grunde sind wir doch alle gleich Egoistisch.

    Wir Menschen haben echt noch einen sehr weiten Weg vor uns...

    Letzlich stellt sich dann ja noch die Frage wieso ein Kunde welcher offensichtlich gar nicht weiß was er will, anfängt online irgendwelche Dinge zu bestellen in der Hoffnung es wird schon irgendwann das Teil kommen das eben gefällt ? ( sicher ein bequemer Weg aber zu welchen lasten anderer ? )
    Gibt es nicht genau für diese Kunden den Mediamarkt ? ( Der logischerweise etwas teurer ist aber sich auch auf solche Kunden spezialisiert hat ;) )

    Dies sind nur die Dinge die mir hier aufgefallen sind. Natürlich gibt es keine zweifel daran, das der Händler die Kosten voll zu tragen hat und wosik Anspruch auf seine volle Summe hat.
    Die Gerichte haben bis dato immer zu gunsten der Kunden entschieden auch wenn noch nicht alle instanzen durch sind.
    OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007 - Az. 15 U 226/06 - Kosten der Hinsendung - Im Fall des (vollständigen) Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten. - MIR 2007, Dok. 3

    Ich würde die 50 Euro dennoch bezahlen.
     
  9. Gorcon

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    AW: Rückgaberecht

    Was ist an dem Recht absurd?
    Würde es so ein Recht nicht geben würden die Händler überhaupt nichts mehr los werden.
    Viele Sachen gibts ja nur per Internet zu kaufen.
    umgekert aber auch wenn sie das Recht nicht hätten.
     
  10. Berliner

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    AW: Rückgaberecht

    "Muhhase" kapiert wohl den Sinn des Rückgaberechts nichts oder ist ein kleiner Händler, dem das zu schaffen macht und deshalb die Kunden anblafft.

    Gerade im Onlinehandel wurde das Recht eingeführt, da ich als Kunde anders wie im Laden die Ware vor Ort weder besichtigen noch ausprobieren kann. Warum gibt es wohl beim vor-Ort Kauf kein Rückgaberecht wegen "gefällt nicht"? Weil dort jeder die Ware angucken, anfassen und ausprobieren kann. Und wenn ihm dann erst nach Kauf einfällt, das ist ja nicht so das richtige, hat er zurecht Pech. Online bekomme ich die Ware aber erst zu Gesicht und kann sie probieren, wenn sie geliefert wird. Daher ist es absolut in Ordnung dem Kunden ein Rückgaberecht einzuräumen.

    Und niemand bestellt Ware mit dem Hintergedanken, sie definitiv wieder zurücksenden. Natürlich gibt es hier auch Schmarotzer, die sich 5 verschiedene Receiver bestellen und davon garantiert 4 wieder zurücksenden, weil sie sich den besten aussuchen. Das ist in der Tat nicht Sinn des Rückgaberechts. Aber der Anteil derer ist eher sehr gering.

    Wem das als Händler nicht passt, na der kann ja sein Geschäft zumachen oder bei Ebay seinen Account auf "Privatverkäufer" setzen und Ebay, das FA und die Käufer bes_cheissen ;). Ist ja auch ein Volkssport.