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Purer Autobahnwahnsinn

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kingbecher, 15. Juli 2016.

Schlagworte:
  1. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Interessante Auslegung, die ich mal für hochgradig falsch halten würde. :D

    Ob eine einmalige Lichthupe (oder Linksblinken) ohne zu dichtes Auffahren schon Nötigung ist, weiß ich nicht. Glaube aber eher nicht.
     
  2. Medienmogul

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    Du solltest vielleicht öfter mal NPO Radio 2 hören, auf 92.60 vom Gerbrandytoren, auf 104.60 von Markelo oder auf 88.20 von Roermond. Gibt's sogar bei Unitymedia im Kabel - und natürlich auf www.radio2.nl

    Wenn ich den Verkehrsfunk auf Radio 2 höre, haben die ungefähr genauso viel Staus wie wir hier in Nordrhein-Westfalen. Soviel dazu. :eek:
    Du übersiehst, dass die allermeisten Autofahrer regelmäßig die gleichen Strecken fahren. Ich brauche keine Schilder zu lesen, weil ich weiß, was da steht. Schließlich standen die Schilder vorgestern auch schon da. Und die meisten sogar schon vor drei Jahren. :eek:

    Die Realität mit dem Abbremsen ist eine andere, als was du beschreibst. Nehmen wir die Leverkusener Brücke, die aufgrund der Geldgier der beteiligten Städte mit 24 Starenkästen bestückt ist. Wenn ich - von Westfalen kommend - mit Tempo 80 auf der mittleren Spur auf die Brücke zufahre, dann werde ich regelmäßig von Leuten überholt, die sich noch besser auskennen als ich und mit 100 oder mit 120 Sachen fahren und wirklich erst wenige (Zenti-) Meter vor dem Kontrollpunkt stark abbremsen, um dann mit 60 den Kontrollpunkt zu passieren.

    Die Leute bremsen also nicht deshalb ab, weil sie doof sind, sondern weil sie schneller vorankommen wollen - und weil sie die Strecke kennen.

    Wenn vor mir einer bremst, ohne dass ich das nachvollziehen kann, ziehe ich immer in Betracht, dass der vielleicht weiß, dass da gestern die Polizei stand und geblitzt hat. Ich fahre grundsätzlich nicht schneller als 25 als erlaubt ist, aber bei der Vielzahl an geschwindigkeitsbegrenzten Strecken auf unseren Autobahnen habe ich zumindest für meine Person keinen Bock, mich sklavisch an jedes Tempolimit zu halten. Und ich freue mich, wenn vor mir ein Ortskundiger fährt, der mich davor schützt, in eine Radarfalle zu fahren.

    Dieses Jahr habe ich übrigens noch kein einziges Strafticket bekommen, wegen gar nichts.
    Ach? :confused:

    Kleiner Hinweis: was du schreibst, ist sachlich falsch.

    Liest du eigentlich, was hier im Forum steht? Zwei erfahrene User, nämlich Fliewatüüt und ich, haben auf Seite 2 hintereinander weg die Rechtslage erklärt.

    Schön für dich, dass du dir es leisten kannst, die geltende Rechtslage in Deutschland vollkommen zu ignorieren. :eek:

    Ich wünsche dir, dass du allzeit so sicher fährst, dass du niemals in die Verlegenheit kommst, selbst zu erleben, was Fliewatüüt in diesem Thread klar und deutlich erklärt hat.

    Natürlich wünsche ich das auch den anderen (unschuldigen) Autofahrern, deren Gesundheit du durch dein Schnellfahren leichtfertig aufs Spiel setzt.
     
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  3. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Sorry, hast recht. Dann 120. Ändert aber nichts an meiner Meinung. Die Leute bremsen einfach ab, sobald das Schild da ist. Ob das jetzt von auf 120 ist oder 102, ist egal. Um das abbremsen geht es mir. Darauf habe ich aber schon mehrmals hingewiesen. ;) Das ist wie mit den Blitzern. Ich fahre mal lieber langsamer als Geschwindigkeit XX. Ist ja besser für alle. :D

    Und was passiert wenn die Person dich dann immer noch nicht bemerkt? Was willst du dann machen. Wie willst du auf dich aufmerksam machen? Willst du weiter "schleichend" hinterherfahren obwohl du schneller kannst und darfst? Oder willst du dich rechts einordnen und "normal" fahren. Dann hat ja die Person links von dir keine Möglichkeit mehr nach rechts zu fahren. Dann wundert man sich, warum es dann zum Stau kommt. Der eine fährt normal auf der rechten Spur, der andere kriecht auf der linken Spur. Na toll...

    Und das interessante ist noch sogar, die Leute die so schnell fahren, sehe ich öfters auf die rechte Spur wechseln um wieder zum "neuen" Überholvorgang anzusetzen. Thoeretisch alles richtig, sieht aber irgendwie komisch aus, wenn man nach 2 Sekunden wieder nach links abbiegt. Aber, dass ist richtig und in dem Falle vorbildlich. Rechtsfahrgebot eben. Aber hier meckern ja alle darüber dass man zu schnell fährt. Schon lustig. :D


    Ist schon komisch. Man könnte meinen, dass die meisten hier immer 120 fahren bzw. das was auf dem Schild draufsteht. Und sobald die Einschränkung aufgehoben wurde, fahren auch alle hier im Forum nur 120/130. Jaja. Die bösen Autofahrer die schnell fahren wollen sind wieder an allem Schuld, wenn es einen Unfall gibt. Aber die Fahrer die ausscheren und nicht nach hinten gucken, dass sind die armen Leute. Geschwindigkeit einschätzen ist schwierig, aber sollte man lernen. Im Zweifel muss ich eben abbremsen, wenn ich überholen will und das andere Auto vorbeilassen und sich nicht mit der mikrigen Geschwindigkeit davor stürzen.

    Jaja. Immer diese Autofahrer die zu schnell sind. Alles Raser und notorische Idioten. xD Geil!
     
  4. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Natürlich, was denn sonst?

    Wenn ich Richtgeschwindigkeit fahre und zu einem normalen Überholvorgang ansetze, ist es nicht meine Aufgabe, einzuschätzen, ob da von weit hinten einer mit 180 oder 240 angebrettert kommt. Solange ich den Raser nicht gefährde.

    Wenn ich vor der Frage stelle, ob ich selbst abbremse, oder ob ein Anderer vielleicht abbremsen muss, dann ist die Entscheidung doch klar. ;) Wer weitaus schneller fährt als der Durchschnitt des fließenden Verkehrs, muss halt jederzeit damit rechnen, dass er kurzfristig von seinem hohen Tempo runter muss. Im Kaufpreis eines 300-PS-Autos ist nun mal nicht das Recht enthalten, überall vorbeigelassen zu werden.

    Der Anteil der wirklichen Schnellfahrer, die mit 180 und mehr unterwegs sind, scheint mir übrigens ziemlich gering zu sein. Und vor allem auch geringer als noch vor 10 oder 20 Jahren. Deshalb wäre ich dafür, ein generelles Tempolimit von 150 einzuführen. Die weit überwiegende Mehrheit der Autofahrer müsste dadurch ihre Gewohnheiten entweder gar nicht ändern oder das Tempo nur leicht drosseln. Und den paar unverantwortlichen Rasern/Dränglern könnte man wirksamer das Handwerk legen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2016
    tvjunkie88, Creep und Kapitaen52 gefällt das.
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Nein!!!:winken:
    Wer sich in vielen Jahren langsam an hohe Geschwindigkeiten von über 200km/h herantastet,
    und und so wie ich jahrelang über 30000km / Jahr auf den Autobahnen schnell unterwegs war, sollte diese Geschwindigkeiten beherrschen.

    Anders ist das heutzutage oder schon viele Jahre:
    Wer mit 18 bis 25 Jahren ein Auto fährt, das 200km/h schnell fahren kann, wenig Fahrpraxis hat,
    der lebt gefährlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2016
    AlBarto gefällt das.
  6. ToSchu

    ToSchu Silber Member

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    § 5
    Überholen

    ............................

    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

    ........................


    Sagt doch eigentlich alles aus. Lichthupe oder Hupe sind keine Nötigung.
    Kommt die drastische Unterschreitung des Sicherheitsabstandes dazu, aber schon.


    Siehe hier:
    Drängeln ist Nötigung – mit und ohne Lichthupe

    Richtig ist: Drängeln auf der Autobahn wird als Nötigung bestraft. Doch langsamere Autos per Lichthupe von der linken Spur zu blinken, zählt nicht dazu. Im Gegenteil: „Es ist sogar eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen“, erklärt Jurist Höcker. Gesetzlich ist es laut §5 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet, „das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen“ anzuzeigen. Das gilt laut §16 Absatz 1 StVO allerdings nur außerhalb von Ortschaften. Wer also kurz und stoßweise auf der Überholspur einer Autobahn die Lichthupe gibt, oder sogar hupt, begeht keineswegs Nötigung. Wer dabei zu dicht auffährt schon. Ohnehin ist der Übergang zur Straftat durchaus fließend. Zu häufiges Hupen oder zu lange Lichtsignale gehen deutlich über das rechtlich erlaubte Maß hinaus. „In besonders extremen Fällen kann der grundsätzlich erlaubte Gebrauch der Warninstrumente dann auch als Nötigung bestraft werden“, sagt Höcker.

    Quelle: Mythos 2: Die Lichthupe zu benutzen ist Nötigung
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2016
    Spoonman gefällt das.
  7. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Egal ob die Lichthupe erlaubt ist oder nicht.
    Ich empfinde sie, wenn gegen mich auf der Autobahn angewandt, grundsätzlich immer als "bedrängend".
    Und so benutze ich sie selber auch beizeiten. Wie ein Photonentorpedo ohne nachfolgende Explosion. ;)
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und kommt in den Bereich zunehmender altersbedingter Beeinträchtigungen. :)
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das ist eine üble Unsitte, erst mit 100 bei erlaubten 80 vorbeiziehen, um dann kurz vor dem Blitzer auf 60 bremsen...

    Während ich gemütlich den Tempomaten auf Tacho 90 gestellt habe. :)
     
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  10. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    Dewegen bin ich da auch knadenlos weil erklär diese Aussage mal der Behörde ! Der würde doch vom lachen grad vom Stuhl fliegen.. :eek: