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Purer Autobahnwahnsinn

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kingbecher, 15. Juli 2016.

Schlagworte:
  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wenn du das mit mir machen würdest, hättest du so schnell wie du nicht denken kannst eine Anzeige wegen Nötigung am Hals. Und dann auch noch so feige sein und drauf achten, daß auch keine. Zeuge den Stinkefinger bestätigen kann, wie armselig. Meine dashcam hätte es aber drauf.
     
  2. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Jaja, Dashcam gegen Dashcam und dabei nicht vergessen die Dashcam bei deiner Drängelei in der Aufregung auch schön nach rechts zu drehen damit auch alles gut auf dem Bild ist und natürlich nicht vergessen einzuschalten damit gerichtlich geforderte Situationsbezogenheit vorhanden ist. Habe seit 30 Jahren ein gutes Verhältnis zur Polizei und auch keinen Strafzettel oder Punkt in der Zeit gesammelt.... Viel Spass....:notworthy:

    Abgesehen davon: Was sollte mich ohne vorherige Nötigung durch dich veranlassen dir den Stinkefinger zu zeigen? Schreit der Diebe haltet den Dieb oder was?:ROFLMAO:
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2016
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Wenn ich an jemanden mit deutlich geringerer Geschwindigkeit auf der linken Spur heranfahre und die rechten Spuren frei sind, dann betätige ich auch mal die Lichthupe, um den Träumer da vorn aufzuwecken. Ich kombiniere es aber nicht mit dichtem Auffahren.

    Trotz Rechtsfahrgebots sollen die Leute von mir aus links fahren, aber dann bitte auch den Verkehr hinter ihnen im Auge behalten und die Spur rechtzeitig frei machen, wenn jemand überholen möchte. Der Hammer ist dann, wenn sie wieder links rüber ziehen wenn man vorbei ist, obwohl die rechten Spuren ewig weit frei sind.

    "Warum soll ich rechts rüber, die Leute hinter mir fahren ja auch nicht schneller als ich".

    Gefressen habe ich die Oberlehrer, die mit ihrem Scharan bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung sogar unterhalb des erlaubten Tempos die Spuren blockieren, frei nach dem Motto "du darfst hier eh nicht schneller fahren".
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    Steht wo?
     
  5. Spoonman

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    Auch nicht für das Rechtsüberholen? Schade, ich würde es dir von Herzen gönnen :)
     
    KlausAmSee und Lt_Spock gefällt das.
  6. Lt_Spock

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    Dichtes Auffahren und ein andauerndes Auf- und Abblenden stellt neben einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auch versuchte Nötigung dar. Gibt dazu genug Urteile.
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    Ja, aber darum ging es ja gar nicht, sondern darum, dass man die Lichthupe (sehr wohl auch auf der linken Spur) einmalig und ohne (!) dichtes Auffahren benutzen kann, um dem Vorausfahrenden Fahrzeug zu signalisieren, dass man überholen möchte. Das ist keine (!) Nötigung.
     
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  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Eine einmalige Lichthupe, um dem Vordermann zu erkennen zu geben, dass man überholen will, ist ausdrücklich erlaubt. Daneben ist sie noch erlaubt, um auf Gefahren hinzuweisen.

    Dauerhafte Lichthupe, oft kombiniert mit zu dichtem Auffahren ist strafbare Nötigung.

    Interessanterweise ist es in Deutschland auch nicht erlaubt, dem überholenden Pkw/Lkw durch Lichthupe zu signalisieren, dass er weit genug gefahren ist, um wieder einzuscheren. Sieht man ja oft bei Lkws, wenn der Überholte dem überholenden Lkw per Lichthupe anzeigt, dass er wieder nach rechts fahren kann. Und der sich dann duck Blinkzeichen bedankt. Beides ist nicht erlaubt.
     
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  9. Lt_Spock

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    Es ist auch verboten per Lichthupe Vorfahrt zu gewähren, sich zu bedanken, vor einer Radarfalle zu warnen etc. Wer hier ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein:D
     
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  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Die sind in Deutschland rechtlich noch sehr umstritten. Ich würde bei der Polizei nicht so laut damit prahlen, dass man ja alles aufgenommen hat.
    Situation in Deutschland Dashcam-ADAC