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"Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Dezember 2008.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    stimmt, das meiste ist reiner Profit. aber ohne Sinnlosverschlüsselung könnte man das ja nicht so leicht eintreiben.
    Aber da die Kunden da nicht mitspielen erhöht man einfach den Preis für den Kabelanschluss.
    die schreibt überhaupt nichts vor. Nur wenn der Sender Sendungen die den JS betreffen ausserhalb der dafür vorgesehenen Sendezeiten bringen will, dann wird das gefordert. es zwingt aber niemand dazu diesen auch zu verwenden.
    Ausserdem erfüllen andere Receiver diesen Schutz auch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2008
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Die vom KNB und den privaten Programmveranstaltern so heiß erwünschte "Adressierbarkeit" dient ausschließlich dem Zweck, den digital empfangenden Kunden möglichst unkompliziert an eigene Pay-Angebote zu führen um ihn dann erneut akquirieren zu können. Wie das BkartA zukünftig (nach der Analogabschaltung) mit dieser Problematik umgehen wird, konnte man bei gleichgelagerten Plänen via Satellit bereits nachvollziehen. ;)
     
  3. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Du scheinst die letzten 10 Jahre verschlafen zu haben. Zu Zeiten der Deutschen Bundespost scheint das ja noch gestimmt zu haben. Doch mittlerweile sind die Kabelnetzbetreiber Telekommunikationsanbieter. Genaus so wie T-Com und alle anderen. Sie haben keinerlei hoheitliche Aufgaben, deshalb gibt es auch keine Gebühren mehr sondern Preise.
    Die KNB stehen im freien Wettbewerb zu anderen Telekommunikationsanbietern, in der heutigen Zeit ist da mit dem reinen Signaltransport kein Geschäft auf Dauer erfolgreich zu machen.
    DVB-T bleibt da mal außen vor. Da wird die Plattform ausschließlich mit Zwangsgebühren (GEZ) finanziert. Ein Unternehmen im freien Wettbewerb
    könnte niemals von DVB-T überleben.
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Wir reden bei der digitalen Grundverschlüsselung von einer Form des Signaltransportes beim digitalen Fernsehen. Daran beißt die Maus keinen Faden ab. Internetangebote über das selbe Verteilnetz sind davon gänzlich unberührt.

    Welches natürliche Interesse ein privater, werbefinanzierter und frei empfangbar lizensierter Programmveranstalter an einer "Adressierbarkeit" seines Angebotes haben kann, wenn es eben nicht darum geht, den Empfangskunden bequem und wettbewerbswidrig an eigene Pay-Angebote heranzuführen, diese Frage läßt Deine unbegründete Polemik offen. ;)
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Wenn die Kabelnetzbetreiber darüber nicht informieren. :rolleyes:
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    ... die Adressierbarkeit hat aber auch zum Zweck, die höheren Urheberrechtsenteglte für die digitale Weiterverbreitung nur für die Kunden an die vg-media zu zahlen, die Zugang zu dem digitalen Angebot haben.

    Die Situation über Sat und Kabel ist nicht direkt vergleichbar, denn bei Sat ging es auch darum, dass der Zuschauer für Leistungen zahlen sollte, die er bislang kostenlos erhält, wobei er keinerlei Mehrwert erhalten hätte. Im Kabel zahlt der Zuschauer dagegen schon immer Entgelte um die Programme empfangen zu können.
    Bei Sat werden die Programme derzeit von den Programmanbietern direkt angeboten, im Kabel ist noch ein weiteres Unternehmen involviert, das Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet. Hieraus ergibt sich für die Programmveranstalter ein Anspruch auf Urheberrechtsentgelte, was bei der Satverbreitung nicht gegeben ist.
    Wenn über Sat die Programme über eine Programmplattform angeboten werden, haben die Programmveranstalter auch einen Anspruch auf Urheberrechtentgelte. Bei angenommenen Preis von 3,50 € pro Kunde und Monat, würde die vg-media 8,8 Ct. pro Kunde und Monat kassieren. Damit man die Entgelte korrekt berechnet werden können, ist die Adressierbarkeit unabdingbar.

    Das Kartellamt ist eingeschritten, weil sie den Verdacht hatten, dass RTL und ProSiebenSat.1 ein Kartell gebildet haben und eine abgesprochene Grundverschlüsselung über Sat anbieten wollten.
    Hinzu kommt, dass die Programmveranstalter in den Aufbau der neuen Plattform involviert war.
    Im Kabel wird das das Kartellamt nur sehr schwer nachweisen können, dass ProSiebenSat.1 und RTL sich bei der Einführung der Grundverschlüsselung im Kabel abgesprochen haben. Die Programmveranstalter waren zudem nicht in den Aufbau der Kabelplattform involviert, denn diese existieren schon seit über 2 Jahrzehnten. Davon mal abgesehen, wurden die Privaten im Kabel zuvor nicht unverschlüsselt digital weiterverbreitet.
    Außerdem bleibt die Frage, wie sich die Grundverschlüsselung auf den Wettbwerb auswirkt, denn auch die großen Kabelnetzbetreiber haben kein wirkliches Monopol, was bei z.B. am Kundenschwund bei Unitymedia recht deutlich zu erkennen ist. TV-Programme gibt es nicht nur von Unitymedia, sondern auch z.B. von Netcologne, Telekom, über DVB-T und Sat. ...
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    @mischobo

    Das BkartA hat den potentiellen Grundverschlüsslern via Sat ganz kräftig in die Suppe gespuckt und mal auf die Finger geklopft. Die Situation im Kabel ist derzeit in der Tat nicht ganz vergleichbar, denn dort konnte seinerzeit ein juristischer Winkelzug gefunden und realisiert werden, der die verschlüsselte Übertragung frei empfangbar lizensierter Programme genehmigungspflichtig machte. Mit der Analogabschaltung entfällt diese juristische Grundlage. Nun rate mal, was dann beim BkartA auf dem Tableau stehen wird. Die Entbündelung im Kabel ? ;) Die originäre Transportdienstleistung eines KNB wird auch weiterhin abgesichert und abgegolten werden, daran besteht kein Zweifel. Das ist ja schließlich auch Aufgabe eines KNB. Der Kabelkunde bezahlt ja dafür in Form der Kabelgebühren.
     
  8. maliboy

    maliboy Platin Member

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Also, wenn ich mich recht erinnere hat das Bundeskartellamt nicht der Grundverschlüsselung in die Suppe gespuckt, sondern, das die RTL Group und die PRO SIEBEN SAT.1 Media AG zusammen mit Entavio einen Gerätestandard vorschreiben wollten.
    RTL darf durchaus immer noch über Entavio verschlüsseln. Nur werden die das nicht tun, wenn die PRO SIEBEN Gruppe nicht mitzieht. Und da die nicht auch mit am Board waren, ist das ganze gestorben.
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Das sind nunmal die (kundenfreundlichen) Bedingungen in einem entbündelten und konkurrenzgetriebenen Markt. Genau das steht mit der Analogabschaltung auch im Kabel bevor. Kann sich also jeder ausmalen, wie zügig dort die Analogabschaltung betrieben werden wird... ;)
     
  10. ahasver

    ahasver Silber Member

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    Sat-Equipement z.Z. samt Schüssel ungenutzt im Keller...
    IPTV früher getestet(2008): zatoo mit vlc, HomeTV-Box von Alice
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Das Problem dabei ist aber, dass ein Gebietsmonopolist seine Dominanz auf einem bestimmten Gebiet (technische Kabelinfrastruktur) dazu nutzt Konkurrenten auf anderen Gebieten (Zusammenstellung Programminhalte, Art und Weise des Zugangs - Stichwort Boxenpolitik) zu verdrängen/blockieren (z.B. auch durch exclusive Einspeiseverträge usw.). Und an freiem Zugang zu vielfältigen Angeboten besteht ein öffentliches Interesse, das dem wirtschaftlichen Interesse einiger großer Kabelnetzbetreiber entgegensteht...

    Internet über Kabel versus TV/Radio über DSL sind ein spezielles Thema. Immerhin wird dadurch das Gebietsmonopol einer Infrastruktur teilweise aufgehoben, aber soweit nur eine verfügbar ist bleibt bezogen auf die jeweilige Infrastruktur das Monopol bestehen. In den meisten Fällen ist durch Vertragswirrwar vor Ort die eine oder andere Plattform bevorzugt. Einen fairen Wettbewerb zwischen T-Home und z.B. Kabel Deutschland sehe ich im Digital-TV-Bereich nicht. Jeder bindet die End-Kunden langfristig und auf der jeweiligen Plattform werden propitäre Zwangsreceiver vorgeschrieben, die bestimmte Inhalte z.B. durch Kanalreihenfolgen bevorzugen oder Komfortfunktionen reglementieren (private Mitschnitte auch bei Inhalten jenseits der lizenzteschnisch kritischen Inhalte drastisch erschwert) und die Verwendung anderer Receiver die für die gleiche technologische Plattform geeignet wären, verhindern (Kabel: freie, nichtzertifizierte Receiver, IP-TV: Boxen anderer IP-TV-Anbieter/Hersteller).

    Im wirklich freien Wettbewerb hätten wir nur noch Varianten von 9live auf allen Kanälen, weil alles andere auch Investitionen in Programmqualität kostet... Und ohne "Zwangsgebühren" und die damit finanzierten Programme, würden es kommerzielle Anbieter nicht für nötig halten, wenigstens hier und da etwas Niveau und Qualität einzustreuen...