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Programmheft ab 24.1. wieder 8 Seiten dünner

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von arno, 16. Januar 2004.

  1. Koelli

    Koelli Lexikon

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  2. dougal

    dougal Neuling

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    Ich hoffe schon, dass PREMIERE das Magazin einstellt. Wenn ich dafür nicht kostenlos die TV-KOFLER bekomme (was ich nicht hoffen will), habe ich nämlich endlich mal einen handfesten außerordentlichen Kündigungsgrund um mich von PREMIERE zu trennen. Wie gut, dass ich meine AGB aufgehoben habe breites_

    <small>[ 19. Januar 2004, 19:11: Beitrag editiert von: dougal ]</small>
     
  3. Andrusch

    Andrusch Junior Member

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    Das kostenlose Premiere Magazin ist für alle Kunden, die ihre Verträge vor dem 24.09.2003 abgeschlossen haben, einen definitiver Bestandteil des Vertrages und damit der AGBs!
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    vollkommen falsch! dies war keine sonderaktion! die sogenannten treueabopreise waren ebenfalls die regulär vermarkteten neukunden-preise für erstmals eingeführte 24-monats-abos im zeitraum juli-september 2001! zeitgleich gab es noch die schon vorher vorhandenen regulären neukundenpreise für 12-monats-verträge, die aber wesentlich teurer waren als die 24-monats-abos. zum oktober 2001 und auch zur programmreform im mai 2002 haben sich die abopreise exorbitant für neukunden erhöht. die preise für 24-monats-verträge liegen jetzt weit über 12-monats-preisen aus der zeit von vor oktober 2001.

    laut agb steht o.g. abonnenten das kostenlose heft zu. ein wegfall des heftes ist eine leistungsbeschneidung, die ein sonderkündigungsrecht einräumt.
     
  5. satman702

    satman702 Wasserfall

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    Hi,
    welche AGB zählen denn da, die ganz alten vom 1. Abschluss oder die vom Zeitpunkt der Änderung? Also bei mir ist es egal, da meine 1. AGB's schon nicht mehr von Programmheft, oder auch nur Programminfos in elektronischer Form sagen, aber die AGB's in denen noch was vom Heft steht müssen ja ganz alt sein.
    Mfg
    satman702
     
  6. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    es zählen die agb, die dir von premiere ausgehändigt wurden. da ich niemanden kenne, dem zur vertragsverlängerung neue agb ausgehändigt wurden, denen hätte zugestimmt werden müssen, gehe ich davon aus, dass es ausnahmslos kunden gibt, die ihre agb zum vertragsabschluss bekamen (und der vertrag läuft seit abschluss unabhängig von preis- oder programmreform und verlängerung fort). somit gelten nur für die wenigsten kunden die zurzeit auf premiere.de hinterlegten oder derzeit zum neubertrag ausgegebenen agb.
     
  7. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    Richtig, strunz.

    Was mir gestern bei "P Inside" auffiel, war die Formulierung "Weitere Informationen finden Sie in der "tv kofler" und im Premiere-Magazin .

    Scheint also wohl doch nicht so schnell damit zu Ende zu gehen.

    Erhielt meines gestern und was mir auffiel:

    1. Inhalt im Wesentlichen unverändert (fehlende Werbeseiten stören nicht! breites_ ) PLUS-Infos weiterhin dabei - war ja schon mal raus!.
    2. Abo-Bedingungen sind jetzt klarer formuliert (besonders hinsichtlich Kündigung, tvk usw.).