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Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von kurtl86, 3. August 2014.

  1. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    Zusatz: Sollte bei dir in nächster Zeit Pairing aktiviert werden, dann kannst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch den Receiver nicht mehr für Sky nutzen. Die Karten laufen dann nur noch in der von Sky der Karte zugeordneten und bei Sky registrierten Hardware. Näheres dazu im passenden Thread.
     
  2. kurtl86

    kurtl86 Neuling

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    ich hab mich jetzt ein wenig eingelesen und wenn ich es richtig verstanden habe sind alle neu ausgegebenen receiver /seit ca. feb 2014) mit v14 karte gepaired.

    wenn das so stimmt hatte ich glaube ich wirklich großes glück. denn ich bin ja erst 2 wochen sky kunde und habe natürlich eine v14 karte. die v14 karte funktioniert ja wie beschrieben zum fernsehen einwandfrei auf meinem ebay receiver.

    nun habe ich das gleiche mit meiner zweitkarte versucht - und siehe da - nix geht. die funktioniert nur in dem receiver der mit der zweitkarte geliefert wurde.
    habe ich nun glück, dass ich wenigstens die hauptkarte in den ebay receiver scheiben kann oder was hat es damit auf sich?

    mir fällt auf, dass der receiver der zweitkarte anders aussieht - er hat an der front einen usb-anschluss. scheint also ein neueres modell zu sein. hängt es damit zusammen? muss ich quasi darauf hoffen dass das gerät der hauptkarte nicht getauscht wird? und wie wahrscheinlich ist es, dass dies geschieht wenn ich den receiver doch erst vor 2 wochen von sky erhalten habe.

    mir ist noch etwas seltsames aufgefallen: Ich habe Sky Welt + Film + Sport aber keine Bundesliga. Trotzdem konnte ich alle Spiele der 2. Bundesliga am Wochenende auf den Bundesliga HD Sendern sehen, auf den normalen ging es nicht. Will mir Sky damit die Bundesliga schmackhaft machen und dreht den Saft bei der ersten Runde der 1. Bundesliga ab oder kann ich hier auf eine versehentliche Freischaltung hoffen?
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    Deine Annahme in Absatz 1 ist falsch. Viele eventuell, aber lange nicht alle. Ansonsten freuen solange es geht.
     
  4. toocurious

    toocurious Junior Member

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    zur generellen info:

    es gibt den "gutgläubigen kauf" d.h. wenn man eine HDD oder receiver auf ebay erwibt, wird die seriennummer, für haupt- oder zweitkarte, ins abo eingepflegt.
    falls der CCA im FO das verweigert, möchte man doch bitte mit TCL verbunden werden :].

    in diesem konkreten fall geht es nicht, weil es der dritte receiver bzw HDD ist.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    Dieser Kauf im gutem Glauben hat enge Grenzen:

    "Der gutgläubige Eigentumserwerb tritt nicht ein, wenn die veräußerte Sache dem tatsächlichen Eigentümer:
    gestohlen wurde,
    verloren gegangen,
    oder sonst abhanden gekommen ist."

    Es besteht KEINERLEI rechtlicher Anspruch, diese Geräte bei Sky registriert zu bekommen, als lasst die Finger davon !!!
     
  6. arte

    arte Lexikon

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    Es gibt unterschiedliche Modelle. Das hat nichts mit der Freischaltung zu tun.

    Dass du die BL-Spiele sehen konntest, überrascht dann schon. Vielleicht nicht zu laut sagen. ;)
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    Nur zur Ergänzung: Von einem Entleiher kann ich gutgläubig Sachen erwerben und werde Eigentümer.
    Also wenn A sich einen Receiver von Sky borgt und ihn an B verkauft, wird B gutgläubiger Eigentümer, wenn er annehmen durfte, dass A Eigentümer des Receivers war.
    Wenn A den Receiver vom LKW geholt (gestohlen) hat, dann wird B kein Eigentümer beim "Kauf".
    Wie Sky sich grundsätzlich verhält, weiß ich nicht, sicher hat Teoha da Recht..
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    B wird in diesem Fall nie Eigentümer des unrechtmäßig verkauften Leihgerätes. Das ist ein Irrglaube.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

    Es verhindert höchstens, das B strafrechtlich belangt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Probleme mit Sky+ [Hinweis 326]

    vgl.
    Rechtsfall des Tages: Gutgläubiger Erwerb von Eigentum

    § 932 BGB

    (aber der ursprüngliche Eigentümer kann gegebenenfalls Schadenersatz vom neuen Eigentümer fordern)

    § 935 BGB ist eine wichtige Eingrenzung von gutgläubigem Erwerb, richtig. Aber wenn Sky dem A den Receiver einvernehmlich verliehen hat, dann ist der Receiver nicht "abhanden" gekommen, sondern bewusst der Besitz von Sky an A übergegangen, nicht das Eigentum.Aber dafür ist es mir zu spät, die Vorlesungen dazu sind mehr als 20 Jahre her.... :)

    Immer auch eine Frage des Einzelfalls, und Sky nimmt darauf wohl keine Rücksicht...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. August 2014