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Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Rheinberger, 9. Juni 2015.

  1. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Lieber Rheinberger,

    schade, dass du auf meinen Beitrag Nr. 37 nicht reagiert hast. Ich habe das ja nicht zum Spaß geschrieben, sondern um dir zu helfen. Ich empfehle dringend, die Hausverwaltung darüber aufzuklären, dass es der Zweck der streitgegenständlichen Antenne ist, eine exotische Orbitposition anzupeilen und dass es nicht nur um Fernsehen, sondern auch um Rundfunk geht.

    @Kapitän: dass du den Empfang ausländischer Fernsehprogramme für völlig irrelevant hältst, hast du schon in den HD-Plus Threads vorgetragen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik steht es aber anders. Wenn ich Fernsehprogramme aus einem EU-Partnerland sehen will, muss die Hausverwaltung mir das ermöglichen, und zwar zu zumutbaren Konditionen.

    Das letzte BGH-Urteil zum Empfang in Eigentumswohnungen betraf ein polnisches Regionalprogramm. Der BGH hat das Interesse am Empfang dieses Regionalprogramms akzeptiert und durchgewunken - deswegen ist es weitgehend irrelevant, ob du, verehrter Kapitän, eine abweichende Meinung gegenüber dem BGH vertrittst. :eek:

    Die Türkei und die Ukraine gehören nicht zur EU. Da sind Wünsche der Migranten auch schon gelegentlich abgelehnt worden. Der BGH hat hingegen alles vermieden, was ein Beschwerdeführer dem Europäischen Gerichtshof hätte vorlegen können.

    Wenn das Interesse am Empfang holländischer Sender nicht an den Haaren herbeigezogen ist, hält es rechtlicher Nachprüfung stand.

    Nun kommt es darauf an, die Antennen möglichst unauffällig zu platzieren. Wenn es um zwei Orbitpositionen geht, kann es zweckmäßig sein, zwei getarnte Antennen nebeneinander zu stellen.

    @Rheinberger: in Antennen-Streitigkeiten kommt es auf eine Güterabwägung an. Hierbei wird das Informationsinteresse gegen die optische Beeinträchtigung abgewogen.

    Kann das Informationsinteresse genauso gut, aber gegen ein Abzocke-Entgelt, über Kabel befriedigt werden, muss die Schüssel schon sehr unauffällig sein, wenn sie überleben will. :winken:

    Werden die Programme objektiv nicht ins Kabel eingespeist, darf die Schüssel etwas mehr stören. Deine Familie ist aber verpflichtet, die Störung so gering wie möglich zu halten, und muss ggf. ein paar Hundert € für getarnte Antennen ausgeben.

    Ich würde zunächst dem Vorschlag widersprechen, die Gemeinschaftsantenne aufzurüsten, und zwar mit der Begründung, dass die gewünschten Programme auf einem anderen Satelliten sind. Es ist nicht ernsthaft zu erwarten, dass außer deiner Familie noch andere Parteien im Haus Programme von 23 Grad Ost sehen wollen. Ein Schüssel-Wildwuchs droht ausdrücklich nicht. Dies sind wichtige Argumente.

    Außerdem erfordert die Aufrüstung der Gemeinschtsantenne um eine zweite Orbitposition wahrscheinlich auch eine zweite Antenne. Die stört zwar auf dem Dach weniger als auf dem Balkon, aber verhandeln würde ich diesen Punkt.

    Dass die Gemeinschaftsantenne nicht geerdet ist, hätte ich nicht beanstandet: diese Argumentationsschiene ist nicht zielführend.

    Außerdem muss nicht jede Antenne geerdet sein. Mein Nachbar braucht seine Antenne nicht zu erden, weil mein Haus größer ist als seins. :winken:

    Ich habe meine Satelliten-Antenne nicht geerdet, weil sie sich im Schutzbereich befindet. (Dieser beginnt zwei Meter unter der Dachkante.) Meines Wissens sind 90% der Antennen in Deutschland entweder gar nicht oder zumindest nicht VDE-konform geerdet (wobei eine gar nicht geerdete Antenne durchaus VDE-konforn sein kann, nämlich wenn sie im Schutzbereich liegt oder wenn eine Blitzschutzanalyse ergeben hat, dass dies aufgrund der Topographie zulässig ist).

    Hast du schon Bilder ins Forum gestellt, auf denen die streitgegenständliche Antenne tatsächlich abgebildet ist? Ich möchte gerne sehen, wie sehr bzw. in welchem Ausmaß die Antenne den optischen Eindruck des Gebäudes stört.
     
  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    @Medienmogul,
    du scheinst die Beiträge nicht zu lesen die hier z.B. vom TE geschrieben werden. Er hatte vor kurzem geschrieben, daß er erst Bilder machen will und dann einstellen will.
    Und zu Deinem Thema BGH.
    Jeder Fall ist ein Einzelfall. Wir haben in unserer WEG das Thema inclusive Prozess durchgezogen und da ist eine Antenne abgelehnt worden und das ist beileibe kein Einzelfall.
    Es kommt auch immer darauf an was die Hausantenne hergibt.
    Und zum Schluß noch zum eventuell vorgeschobenen Grund.
    Ich habe einiges an holländischer Verwandschaft, die konnten einem meist mehr erzählen was im deutschen Fernsehen lief als wir selber. Wenn der National..... aber so stark ausgeprägt ist, daß sie auf holländisches TV nicht verzichten können ist ein Umzug die problemloseste Variante. Man kann halt nicht immer das haben was man so möchte man muß sich an die Gesetze des jeweiligen Landes in dem man zu Gast ist halten ganz einfach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2015
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Mir fehlen einfach die Worte, dass du diesen Quatsch offenbar ernsthaft vertrittst. :eek:

    Der andere Satz, den ich von dir zitiert habe, ist richtig. Wer eine eigene Schüssel haben will, sollte sich zunächst mit dem Programm-Angebot des vorhandenen Kabelanschlusses bzw. der Gemeinschaftsantenne auseinandersetzen. Ich bin immer dafür, die Verletzung der Informationsfreiheit konkret zu rügen.

    Grundsätzlich ist auch der Ansatz richtig, dass die Gemeinschaftsantenne aufgerüstet werden sollte. Vorliegend ist das meines Erachtens nicht erforderlich, weil nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass weitere Bewohner im Haus Interesse an den streitgegenständlichen, relativ exotischen Rundfunk- und Fernsehprogrammen haben werden.

    Diese Besonderheiten des Einzelfalls sollte man m.E. in der außergerichtlichen Auseinandersetzung herausstellen. Weiterhin geht es hier um die individuelle Nutzung des Balkons und nicht um eine an die Hauswand genagelte Antenne. Bei der Nutzung des Balkons hat der Mieter einen Ermessensspielraum. Ob die WEG überhaupt berechtigt ist, die Balkon-Nutzung einzuschränken, wage ich persönlich zu bezweifeln. Weiter siehe oben.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Ich merke, Du kennst Dich ja bestens aus. Nur so zur Info,
    In einer WEG gehört die Fassade der Allgemeinheit. Alles was über die Balkonbrüstung ragt bedarf der Zustimmung der Allgemeinheit.
    Die Informationsfreiheit hört da auf wo Vorschriften und Gesetze etwas anderes verlangen.
    Du solltest wirklich einmal etwas über eine WEG lernen und nicht einfach Deinen Wunsch als Wirklichkeit verkaufen.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Das ist Unfug. :mad:

    Wenn du noch nie etwas von der ausstrahlenden Wirkung der Grundrechte gehört hast, solltest du dir das vielleicht einmal von einem Rechtsanwalt erklären lassen.

    Meine Wahrnehmung ist, dass du als ziemlich arroganter Typ rüber kommst, und ich lese aus deinen Beiträgen einen Touch Fremdenfeindlichkeit heraus, der mir persönlich gar nicht gefällt. Ich mag mich täuschen, weil wir hier im Netz anonym miteinander kommunizieren, aber meine Wahrnehmung ist, dass deine Beiträge hier und in den HD-Plus Threads wenig geeignet sind, deine Reputation als seriöser Gesprächspartner zu fördern. :rolleyes:

    Ich weiß nicht, wie die anderen User dich sehen. Als hilfreich erlebe ich deine Beiträge jedenfalls nicht.

    Woher willst du wissen, wie gut ich mich im WEG auskenne? Hättest du gewußt, dass ich selbst Vermieter bin?
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Auf diesem Niveu werde ich mit Dir nicht weiterreden.
    Ob Du Vemieter bist oder nicht ist sowas von egal.
    Wenn Du in einer WEG Vermieter/Eigentümer wärest würde ich mit Dir weiter reden so hat das keinen Zweck.
    Und wenn das für Dich arrogant oder was auch immer ist, ist das Dein Problem.
    Wer sich nicht an bestehende Gesetze halten will, der soll halt hier weiter falsche Ratschläge geben.
     
  7. Gertrude

    Gertrude Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Es gibt hier überhaupt nichts zu diskutieren. Jedermann darf auf seinen (eigen oder angemieteten) Balkon hinter dem Geländer eine mobile Satschüssel der normalen Größenordnung (80cm) stellen. Mit Flachband-Fensterdurchführung wird auch keine Bausubstanz beschädigt.

    Dies zu unterbinden ist rechtsmissbräuchlich, wenn nicht sogar illegal.

    Über die angeblich einschlägigen Gesetze und die Rechtssprechung zu diesem Thema sagt man besser nicht die Wahrheit.
     
  8. LizenzZumLöten

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Der BGH sollte inzwischen wahrlich schon genug Urteile zu dem Thema gefällt haben, das einem ersichtlich werden könnte, das in diesem Fall der Mieter (EU-Bürger) sehr gute Karten hat, das ein dezent auf dem Balkon aufgestellter Satspiegel/Selfsat, zum Empfang der muttersprachlichen TV-Programme, geduldet werden muss.

    Hier im konkreten Fall "geht es um das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers/Mieters", daher ist es wenig hilfreich das ganze immer nur aus der Sichtweise der Eigentümergemeinschaft betrachten zu wollen wie das Kapitaen52 immer macht.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Was aber sein gutes Recht ist. Und vielleicht auch ganz interessant, um eine andere Sicht der Dinge kennen zu lernen.
    Meine persönlichen Ansichten sind allerdings völlig konträr zu denen von Kapitän52.
     
  10. lupus111

    lupus111 Silber Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    man kann eine 45er Digidish von Technisat so aufstellen, das sich die untere Kante vielleicht 20 cm über dem Balkonboden befindet, hochgerechnet die Oberkante also etwa 60cm über dem Boden ist! Das ist dann allemal UNTER der Brüstungskante. Und das funktioniert! Ist bei mir seit 15 Jahren so im Einsatz, auch mit 23,5 Grad, früher auch mit Holland und dem seligen Kabel Deutschland! Die ein/zweimal Ausfall wegen Regen oder Schnee im Jahr kann man verschmerzen... Bei diesem Aufbau kommt man auch in so einer Eigentumswohnanlage durch, weil: es sieht einfach niemand!