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Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Rheinberger, 9. Juni 2015.

  1. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Ist da nicht irgendetwas noch total wirr ?
    Schüssel darf stehen bleiben ..... Einer Klage wird gelassen trotzdem entgegen gesehen und eine Frist läuft trotzdem ab ?
    Wenn du/ihr eure Schreiben an die Vermieter/Verwalter auch so genau immer aufgesetzt habt dann ist doch klar warum alles so krumm hier läuft .....
    Aber ihr klagt ja gerne wenn man den Rest so alles ließt, ein Schreiben mit Wunsch auf Nachbesserung wäre wohl jedem vor einer direkten Klage eingefallen ......
     
  2. Lefist

    Lefist Institution

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Der Anwalt des Vermieters hat euch also mitgeteilt die Schüssel darf stehen bleiben. Gibt der Vermieter / dessen Anwalt solche Schreiben etwa nicht an seine Hausverwaltung weiter, oder was willst Du uns damit sagen? :confused:
     
  3. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Aber auch ein Vermieter (Teileigentümer) muss sich an die Hausregeln halten und darf diese nicht so auslegen wie er sie möchte !
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Genau so ist es, und das ist ja auch der große Nachtei einer Eigentümergemeinschaft. Wenn in der Teilungserklärung/ Hausordnung steht: "keine Schüsselnauf dem Balkon", dann kann ein Eigentümeranwalt so viele Schreiben an den Mieter schicken wie er will, die sind völlig belanglos. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, daß ein Rechtsanwalt so wider besseren Wissen handelt, außer er ist nur Geldgeil.
    Die einfachste Lösung, wieder nach Holland ziehen und alle Probleme sind beseitigt.
    Wenn ich hier immer diese Hassbeiträge gegen irgendwelche Vermieter oder Eigentümergemeinschaften lese, dann kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn ich mich auf soetwas einlasse, dann darf ich nachher nicht meckern und schimpfen. Das kläre ich vor dem Miet/Kaufverhältnis ab und gut ist es.
     
  5. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Der Vermieter (=Eigentümer der Wohnung meiner Eltern) hat nichts gegen die Sat-Schüssel. Er bekommt jedoch immer die Schreiben der Hausverwaltung, die er an meine Eltern weitergibt.
    Meine Eltern hatten sich schon anwaltlich beraten lassen, und jetzt hat sich auch der Vermieter nochmal selbst durch seinen Anwalt absichern lassen.

    Eine Fristsetzung erfolgte durch die Hausverwaltung.

    Wenn die Hausverwaltung diese Frist also durchsetzen möchte, steht ihr wohl frei den Klageweg zu beschreiten.
    Der Vermieter und meine Eltern sehen dem gelassen entgegen.

    Der Hausverwaltung wurde bereits vor längerer Zeit begründet, warum die Schüssel nicht entfernt wird.
    Diese versucht aber offenbar, eine Klage zu vermeiden und versucht es stattdessen mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen.

    In ein paar Wochen fahre ich zu meinen Eltern, dann mache ich mal Fotos davon wie "aufdringlich" die Schüssel ist (die ist nämlich wirklich kaum zu sehen).

    Gruß,

    Rheinberger
    ++
     
  6. Lefist

    Lefist Institution

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Danke für die Erläuterung! Als Häuslebauer im Eigenheim kenne ich mich mit solchen Geschichten um Eigentümergesellschaften nicht so aus.

    Drücke in diesem Fall mal den Holländern die Daumen! ;)
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Wie schon so oft gesagt, das spielt in einer Eigentümergemeinschaft überhaupt keine Rolle, es gilt das was in der Satzung steht.

    Er hat Deine Eltern dazu aufzufordern die Schüssel zu entfernen mehr nicht, es gilt wie schon oben gesagt.......

    Das ist schon so oft durchgezogen worden, meist hat die Eigentümergemeinschaft gewonnen. Dem können Deine Eltern gelassen entgegen sehen und die Antenne dann nach dem (unnötigen) Prozess entfernen.

    Auch die Fotos ändern nichts an der Teilungserklärung/Satzung. So ist es nun mal in einer Eigentümergemeinschaft, da gilt fast immer der Mehrheitsbeschluß manchmal sogar der einstimmige Beschluß. Aber nie der Wille eines Einzelnen
     
  8. LizenzZumLöten

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Ganz so eindeutig und einfach ist das aber nicht; es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, lies dir beispielsweise mal BGH – Aktenzeichen: V ZB 51/03 - Beschluss vom 22.01.2004 - durch.

    Das Gericht wägt in solchen Fällen zwischen den gegenseitigen Interessen "besonderen Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers/Mieters" und dem Interesse der "übrigen Wohnungseigentümer am optischen Gesamteindruck" ab, was dazu führen kann dass die übrigen Wohnungseigentümer den optischen Nachteil, welcher mit einer auf dem Balkon der Eigentumswohnung aufgestellten Parabolantenne verbunden ist, hinnehmen müssen.
     
  9. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Sooo einfach ist das?!? Dann werde ich direkt auch mal den Astra 2E/F/G Fans empfehlen, schnellstens in den Mainlobe umzuziehen! :eek: Und hey - was ein Zufall - Holland liegt sogar satt im Mainlobe! :winken:

    Und Slingbox für U.S. TV? - Was'n quatsch! ----> Umzug in die U.S.A! :cool:

    Hätt' ich auch selbst draufkommen können :eek:
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Wenn ich ein Fan bin, dan achte ich von vorneherein wo ich hinziehe und ob ich da alle Möglichkeiten habe.
    Und wenn ich die Häuser in Holland sehe wie oft und wie viele da permanent verkauft werden fällt gerade den Holländer das umziehen nicht besonders schwer.
    Aber das hat alles nichts mit einer bestehnden Teilungserklärung und den sich daraus ergebenden Unannehmlichkeiten zu tun.
    Die einfachst und beste Möglichkeit ist halt eben umziehen.