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Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Rheinberger, 9. Juni 2015.

  1. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    ach Unicable? Das hab ich überlesen. Weiss nicht ob es dann auch geht.
     
  2. a33

    a33 Silber Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Ihr koennt ja auch anbieten, dass auf den Schuessel auf Balkon verzichtet wird, wenn lebenslaenglich und gratis die Hollaendische Programme (19E und 23E) mit ausreichend Schlechtwetterreserve eingespeist werden?

    Die Eigentuemer muessen dann zahlen fuer das prinzipielle Balkonverbot, da sie ein Alternativ anbieten muessen, weil sie ja deine Eltern nicht ein Grundrecht nehmen koennen.

    Wenn das prinzipielle Balkonverbot so wichtig und prinzipiel ist, wuerden sie das ja gerne machen und bezahlen, nicht wahr?
    Du kannst dann schreiben, das bis das Alternativ realisiert ist, nicht reagiert wird auf irgendwelche Aufforderungen zum Schuessel-abbau.

    gruss,
    A33
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Was rauchst du?
     
  4. a33

    a33 Silber Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Deutsche Afghaner.

    Und du?
     
  5. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Wenn dein Vater Verwandtschaft in den Niederlanden mit einem Internet-Anschluss hat (mindest-Upload ca. 5 MBit/s für HD, für SD reichen wohl auch 2MBit/s), würde ich mit einer Slingbox-Lösung arbeiten.


    Er selbst braucht dann natürlich auch einen Internet-Anschluss, so 16Mbit/s im Download sollten es sein.


    Der Verwandte schließt die Slingbox an seine Kabelbox im Gästezimmer an, Papa schaut über diverse unterstützte Geräte (Amazon FireTV, Sony GoogleTV, ...) direkt an seinem Fernseher über Internet.


    Die Schüssel braucht es nicht mehr.


    Für Freunde des US-Fernsehens sogar die einzig wirklich gute Lösung, da die Satelliten allesamt hinter dem europäischen Horizont sind - da hilft die beste Schüssel nichts.


    Wolfgang
     
  6. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Warum solche Verrenkungen, wenn man sein gutes Recht wahrnehmen möchte? :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Aufgrund dieser Mitteilung des TE -
    - ist davon auszugehen, dass es sich bei der Gemeinschafts - Satanlage um eine Versorgung via Kopfstation handelt.
    Wird mit einer Unicable Satanlage Astra1 anpeilt, werden alle Astra1 Transponder empfangen und somit bisher auch alle relevanten holländischen Kanäle.
     
  8. Lefist

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    bisher ist richtig formuliert!

    Es sei denn die Einspeisung wäre für mehrere Satelliten tauglich, gibts ja auch Einkabellösungen für 2 Sat Posistionen.
     
  9. Course

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    Nokia dbox 2
    Philips dbox 2
    Sagem dbox2
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    Technisat DigiBox Beta 2
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    Astoncrypt 1.07 (2.18)

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    Canal Digitaal Basis-Pakket
    Freesat from Sky
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    Al Jazeera Sports
    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Es wird aber keinen Empfang von Astra 3 geben. Und wenn, würde man doch Papa Rheinberger eine direkte Leitung in die Wohnung legen und das nicht in alle Wohnungen einspeisen.
     
  10. Gertrude

    Gertrude Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Tja, diese Leute sind einfach nur mißgünstig und das Letzte. Was für ein ignorantes Gesindel. Leider gibt es sogar Richter, die in Unkenntnis der Rechtslage das auch noch sanktionieren. Ich weiß es ist ein Problem, das in diesem Land wohl nie abgestellt wird. Ignoranten und Sadisten dürfen ihre Mitbürger quälen - nur weil sie es wollen. Aber die wirkliche Rechtslage ist, dass man auf seinen Balkon natürlich eine Schüssel stellen darf, die nur an einem - ordentlich beschwerten - Ständer befestigt ist, also wie ein Sonnenschirm, nur viel kleiner. Nicht jedes Amts- oder Landgericht weiß das freilich.
    Es ist schon schlimm wenn der Nachbar Satellitenfernsehen hat - das darf nicht sein, denn schließlich braucht man das auch nicht: man kann ja eh keine Fremdsprache. Aber Hauptsache gegen Lärm rund um die Uhr gibt es in unserem Land keinen Schutz. Denn das Stören anderer ist in D ein Menschenrecht.