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Probleme bei Kündigung/Widerrufsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lxt, 10. Dezember 2003.

  1. lxt

    lxt Neuling

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    Hallo Leute!

    Nun, das ist mein erstes Posting hier und benötige gleich mal einen fachlichen/rechtlichen Rat. Habe auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht "genau" mein Problem gefunden. Also, folgender Sachverhalt:

    Anfang November habe ich ein Zweitabo abgeschlossen und wollte dies nun gegen Ende November im Rahmen meines Widerrufrechts wieder kündigen. Premiere behauptet nun aber, dass dies nicht möglich sei, da meine Widerrufsfrist (1 Monat) abgelaufen sei. Dies wird damit begründet, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man freigeschaltet ist (tolle Logik, kann ich aber mit leben, da es ja auch in ähnlicher Form in der Widerrufsbelehrung steht).

    Jetzt kommt aber folgender Aspekt hinzu: Ich habe das Abo am Telefon abgeschlossen und mir wurde dort nichts von diesem Umstand erzählt. Weiterhin bekam ich meine Karte ganze 4 Tage VOR der schriftlichen Widerrufsbelehrung.

    Ich hoffe, das Dilemma wird nun einigermaßen klar: Man hat mich vor Erhalt der Widerrufsbelehrung nicht über o.g. Umstand aufgeklärt. Bei Eintreffen der Widerrufsbelehrung war die Frist natürlich bereits erloschen, da ich einige Tage zuvor ja eine freigeschaltete Karte bekommen habe (für das Freischalten habe ich übrigens weder angerufen noch sonst irgendetwas gemacht, ausser die Karte einfach in die Box geschoben).

    Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich unter diesen Gesichtspunkten nicht doch berechtigt bin mein Zweitabo im Rahmen meines Widerrufsrechts zu kündigen (mit der einfachen Begründung der Fehl- bzw. Desinformation)!? Ich hoffe, dass ich die Situation einigermaßen "rüberbringen" konnte und wäre für ein paar Tips sehr dankbar. Solltet ihr tiefergehende Fragen haben, werde ich die natürlich soweit wie möglich beantworten.

    CU

    LX (Alex)
     
  2. Hannover1980

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    Ich denke da kannst du gar nichts machen. So ein Widerrufsrecht ist ja dazu da, dass man von einem solchen Vertrag zurücktreten kann, wenn man kurz nach Vetragsschluss schon weiß, dass man den Vertrag aus der Welt schaffen möchte. Dadurch dass du Karte aktiviert hast (durch das Einstecken in deinen Reciever), hast du deutlich gemacht, dass der Vertrag unwiderruflich in Kraft treten soll, auch wenn du dir darüber in dem Moment nicht im Klaren gewesen sein solltest.

    Ich hatte mein letztes Privatrechtssemester letztes Jahr, und da war ich auch nicht oft da breites_ , also wenn ich Mist erzäjhlt haben sollte, wird mich sicherlich jemand berichtigen.

    <small>[ 10. Dezember 2003, 22:01: Beitrag editiert von: Hannover1980 ]</small>
     
  3. lxt

    lxt Neuling

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    Mhhh, also ertmal Danke für deine Antwort! Aber es gibt da ein paar Fakten, die ich vielleicht noch einmal kurz klarstellen möchte.

    Mal angenommen ich hätte die Widerrufsbelehrung VOR oder ZUSAMMEN MIT der Karte bekommen und hätte jenen Passus gelesen. In dem Fall möchte ich bezweifeln, dass ich die Karte JEMALS in die Box geschoben hätte! Und das ist jetzt nicht so einfach dahin gesagt, sondern durchaus ernst gemeint. Genauso hätte es sich verhalten, wenn mir der Mitarbeiter am Telefon gesagt hätte, dass mit Erhalt bzw. Einschieben der Karte in die Box mein Widerrufsrecht erlischt. Dann hätte ich das Gespräch nämlich gleich beendet und es gar nicht so weit kommen lassen!

    Der zweite verwirrende Fakt ist, dass mein Vater im Oktober aus einer ähnlichen Situation problemlos aussteigen konnte. Er konnte ohne Angabe von Gründen im Rahmen des Widerrufrechts sein Abonnement kündigen. Und nun soll das bei mir nicht mehr klappen? durchein

    Also, da gebe ich auf jeden Fall noch nicht auf und wäre natürlich um weitere Tips sehr dankbar. Unabhängig vom Ausgang dieses Schauspiels sollte "Digital Fernsehen" vielleicht mal mit einer dicken Schlagzeile auf solche Methoden aufmerksam machen (falls dies schon einmal geschehen sein sollte, bitte ich um Verzeihung). winken

    CU & THX

    LX (Alex)
     
  4. Holger

    Holger Senior Member

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    Hast Du noch den Briefumschlag mit Datum?
    Auf jeden Fall würde ich alles schriftlich machen, z.B. per E-mail und im netten Ton das Zweitabo widerrufen. Ich habe schlechte Erfahrung mit dem Kundenservice gemacht, gute aber mit Mail(Vorname.Nachname) an den Chef von Premiere.
     
  5. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    @lxt:

    Was Hannover1980 sagt, stimmt so nicht.

    Selbstverständlich kannst Du unter den von Dir geschilderten Umständen sofort aus dem Zweitabo raus.

    Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerufsbelehrung und keinen Tag früher!!!

    Erst ab dem Moment läuft die Frist für das Widerufsrecht!
    Ob die Karte schon vorher freigeschaltet bzw. in den Receiver eingesteckt wurde ist dafür völlig egal !!!

    Weil, freigeschaltet ist die Karte ja schon ab dem Moment, wo Premiere sie versendet und das ist ja nochmals 2 - 3 Tage früher.

    Negativ für Premiere ist weiterhin der Fakt, das die Karte - wie du schreibst - einige Tage vor der Widerrufsbelehrung kam.
    Ergo zählt das Datum der Belehrung.

    Lass Dich dahingehend nicht einfach von anderslautenden Aussagen etwaiger Premiere - Hotliner irretieren.
    In dem von Dir beschriebenen Fall hast Du eindeutig Widerrufszeit ab Zugang der Belehrung.

    Schlage vor, Du schilderst das ganz auf sachliche Weise in schriftlicher Form an Premiere und bleib hart.
    Premiere versucht oftmals, erst mit gegenteiligen / anderslautenden Aussagen und dann mit etwas Druck Kunden zu beeindrucken.
    Man muss da leider manchmal doch echt kämpfen, ehe man sein recht bekommt.

    Gruss Michael1708
     
  6. bdroege

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    Allerdings sollte man daran denken, das Premiere als Dienstleister gilt und daher anderen Wiederrufsbedingungen unterliegt. Premiere hat in diesen Bereich sogar schon einen Prozess gewonnen.

    Prozess von Premiere gewonnen

    Aktenzeichen: 3 U 81/00 (OLG Hamburg)
     
  7. lxt

    lxt Neuling

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    Hallo und vielen Dank für die aufmunternden Worte! l&auml;c

    Ich habe gerade eben nocheinmal eine Prüfung des Sachverhalts bei Premiere gefordert. Jetzt heisst es also erstmal (wieder) abwarten. Ich werde euch diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden halten!

    Übrigens habe ich noch ALLE Schreiben von Premiere (mit jeweiligem Datum) und Beweise für meine rechtzeitige Kündigung aufgehoben! Damit lässt sich alles sehr schön chronologisch rekonstruieren! breites_

    @b.droege:
    Diesen Urteilsspruch habe ich auch schon beim googlen gefunden. Allerdings kommen mir dann wiederum zwei Sachen komisch vor: Warum verschickt Premiere dann überhaupt noch Widerrufsbelehrungen? Und warum konnte mein Vater (wie oben beschrieben) ohne Probleme vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und kündigen? Naja, ich bin leider/gottseidank kein Jurist. winken

    @Radlos:
    Eine Mail an DEN Chef von Premiere?? Das wäre ja mal zu schön um wahr zu sein! breites_ Bastelt man sich die Adresse so zusammen, wie du es da beschreibst (kannst mir zu dem Thema auch 'ne PM schicken)?

    CU

    LX (Alex)
     
  8. lxt

    lxt Neuling

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    Hallo zusammen!

    Auch wenn's schon ein wenig her ist, wollte ich mal kurz den Ausgang meines Problems kundtun.

    Nachdem ich also dem Herrn Kofler eine Mail geschickt hatte, erhielt ich einige Tage später einen Telefonanruf eines seiner Mitarbeiter. Dieser war in Hinsicht auf mein Anliegen (im Gegensatz zum Service) recht kompetent und hat sich um alles gekümmert. Ich erhielt meine kompletten Abo-Gebühren zurück und bin jetzt happy! l&auml;c

    Ein wichtiges Detail, welches sich im Laufe des Telefonats geklärt hat, möchte ich noch anmerken: Der Kunde MUSS - so, wie es auch in der Widerrufsbelehrung steht - telefonisch, per Mail oder sonst irgendwie die Freischaltung veranlassen. War dies nicht der Fall und die Karte schaltete sofort nach Einschieben alle abonnierten Sender frei, so erlischt das Widerrufsrecht NICHT - so geschehen in meinem Fall!

    Ich denke, dass wird dem einen oder anderen noch nützlich sein. Auf jeden Fall nochmals besten Dank an alle!

    CU

    LX (Alex)
     
  9. Stefan.

    Stefan. Senior Member

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    Das stimmt nicht, Premiere hat diesen Prozess nicht Gewonnen da das Urteil nicht gültig wurde.
    Steht auch unten:

    <small>[ 16. Februar 2004, 11:54: Beitrag editiert von: Stefan. ]</small>
     
  10. Digibox

    Digibox Junior Member

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    ...so ein Quatsch, den ich hier teilweise lese!

    Hatte genau das selbe Problem! Da ich aber schon genug von Premiere Methoden gelesen hatte, hab ich gegen Ende der 4 Wochen den Widerruf von meinem Anwalt (Rechtschutz sei Dank) schicken lassen. Ich hatte auch meine Karte schon in Benutzung! Die haben erst ma gar nicht geantwortet und den ersten Betrag abgebucht. Hab ich wieder zurückbuchen lassen und kurz darauf kam eine Entschuldigung von Premiere, dass von denen aus alles klar ging...

    Du hast 4 Wochen Widerrufsrecht und die können auch von deren AGBs what ever nicht eingeschränkt werden...

    Wenn die sich blöd stellen, Anwalt und Ende...

    Gruß
    Digi