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Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Argh!!, 6. Juli 2010.

  1. fcsh

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Das ist zwar für den Kunden irreführend und ärgerlich, und man kann nur hoffen, das sky ihren Fehler erkennt und zumindest aus Kulanz handelt und die 2 Wochen wieder gutschreibt, aber vertragsrechtlich gilt das was in den AGB steht, denn das Hinweisblatt ist nicht Bestandteil des Vertrags.
     
  2. Argh!!

    Argh!! Neuling

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Vielen Dank für die Hinweise, dann werde ich einmal mein Glück versuchen und mich bei der Geschäftsführung beschweren. Gibt es da "Marcel D'avis" mäßig einen konkreten Ansprechpartner? Direkt an Brian Sullivan :D ?
     
  3. fcsh

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Ja: Brian.Sullivan@sky.de
     
  4. Argh!!

    Argh!! Neuling

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    So, ich hatte heute tatsächlich Antwort auf meine Mail an Mr. Sullivan. Die Vertragslaufzeit endet 31.08.2010 und wir bekommen für den neuen Vertrag eine Gutschrift in Höhe einer Monatsgebühr :D

    Danke für den Tipp, jetzt hoffe ich nur, dass die Versprechen auch eintreffen ;)
     
  5. marcelinho82

    marcelinho82 Junior Member

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Hallo!

    Wollte mal fragen wie es ist wenn man in Hartz 4 gerutscht ist ! kommt man aus seinen Vertrag raus!

    54,90 € kann man nun besser gebrauchen!

    Danke
     
  6. Raschar

    Raschar Neuling

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Wenn du Hartz 4 beziehst, sende Sky einfach eine Bescheinigung über den Bezug von ALG 2 (natürlich in Kopie) und ein kurzes Anschreiben.
    Bei dem Bezug von ALG 2 besteht ein Sonderkündigungsrecht. Heißt Vertrag wird außerordentlich beendet und du kannst dein Geld sinnvoller anlegen!
     
  7. fcsh

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    AW: Problem mit Kündigung / Frist UND Freischaltung neuer Karte

    Kleine Anmerkung: Das ist wie bei vielen Unternehmen eine Kulanzleistung und kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Aber ja, bei ALG 2 kannst du den Vertrag vorzeitig kündigen.