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Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PC Booster, 16. Januar 2007.

  1. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Jaja der Herr Doetz. Stets im Interesse der privaten Rundfunkveranstalter unterwegs. Warum regt ihr euch auf? ;)
     
  2. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen


    Ob die das wissen?

    Sollte diese Funktion von irgend einem Belang sein, würde ein Fachmann beauftragt, deren Interessen zu vertreten.



    Golphi
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    ... TV-Veranstalter verwerten ihre Rechte genau so wie z.B. die Musik- oder die Filmindustrie und aus diesem Grund haben die TV-Veranstalter einen Anspruch auf einen Teil der über den CD- und DVD-Rohlingverkauf eingenommen wurde. Das gilt nicht nur für private TV-Veranstalter, sondern auch für die ÖR.

    In der Äußerung von Herrn Doetz geht es doch nicht darum ein zusätzliches Entgelt zu Lasten der Zuschauer ein zu führen, sondern um die Gleichbehandlung der Rechteverwerter. Es geht um die Umverteilung der Gelder die aus den Einnahmen des verkaufs von CD- und DVD-Rohlingen resultieren. ...
     
  4. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Der Herr D... scheint etwas senil zu sein. Er musste dazu noch ins Gespräch kommen. Ist nur eine Luftblase
     
  5. wolf_d1box

    wolf_d1box Silber Member

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Bekommen die doch sicher heute schon für alles was sie selber produziert haben, oder ?
    Wer nur Ware einkauft, und diese ausstrahlt, bleibt meiner Meinung nach zu Recht draußen vor.
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    @mischobo, der Sender gleich ob Radio oder tv, privat oder ÖR hat keine Urheberrechte an den ausgestrahlten Sendungen. Deswegen hat er auch kein Recht an den Abgaben die auf Geräten und Medien drauf sind zu partizipieren.
    Schliesslich kauft so ein Sender bloss das Recht die Sendungen ausstrahlen zu dürfen. Lediglich für selberproduzierte Sendungen kann ich mir vorstellen dass eine solche Urheberrechtsabgabe rechtens wäre. Bloss wer will denn die diversen Gerichtsshows, Seifenopern, DIY-Sendungen von denen sehen, geschweige denn aufzeichnen.
    Von ein paar wenigen TV-Junkies jetzt mal abgesehen.
     
  7. Kellerkind

    Kellerkind Wasserfall

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Es stellt sich doch die Frage, für welche Nutzung man Anteile haben möchte.

    Aufzeichnen und später schauen kann es nicht sein. Dies geschieht i.d.R. auf Band oder HD, nicht jedoch auf optischen Medien.

    Wo kommen denn CD- oder DVD-Rohlinge zum Einsatz? Zum Archivieren. Und was ist eine Alternative zu dieser privaten Aufzeichnung? Richtig. Kauf-DVDs.

    Man möchte also keinen Nachteil erleiden, wenn der Käufer im Laden nicht genug kauft. Der TV-Sender will kassieren, weil der Kunde im Saturn-MediaMarkt-Karstadt-Müller nicht großzügig genug ist.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Falls du es nicht begriffen hast: Für ihre Eigenproduktionen erhalten sie bereits heute Geld. Ansonsten haben sie keinen Anspruch, warum auch.
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Wieso? Die TV-Sender können sich darüber nur bei Eigenproduktionen beschweren und welch Wunder dafür genau bekommen sie auch ihren Anteil.
     
  10. Kellerkind

    Kellerkind Wasserfall

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    AW: Privatsender fordern Entschädigung für Programmaufzeichnungen

    Wieso? Die Sender senden eine "Live-Ausstrahlung." An welcher Stelle können Verluste entstehen, die durch die Abgabe kompensiert werden sollen?

    1. Der Zuschauer schaut live. Es sind keine Rohlinge im Spiel. Also kein Anspruch.

    2. Der Zuschauer nimmt für später auf. (Band, HD, RW). Es sind keine Einmal-Rohlinge im Spiel. Also kein Anspruch.

    3. Der Zuschauer archiviert die Sendung für 'immer.' Dafür sind Rohlinge nötig. Eine Eigenaufnahme verhindert aber am ehesten den Kauf von Kauf-Medien.
    Und dafür ist die Urheberrechtsabgabe auch da. Privataufzeichnungen verhindern den Kauf von Kauf-Medien.

    Daher ist mir nicht klar, wie Unternehmen, die Live-Ausstrahlungen als Geschäftsmodell haben, für entgangene Kauf-Käufe ( ;) ) entschädigt werden sollen.