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Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Oktober 2007.

  1. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

    Was die immer alles so fordern wenn der Tag lang ist. :rolleyes:
    Sind doch selber Schuld das den Sche... keiner mehr anschaut.
     
  2. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

    Da sagen aber die Einschaltquoten etwas anderes.Von wegen keiner.:LOL:
     
  3. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

    Hier ist die vollständige PM des VPRT zu diesem Thema:

    VPRT-Vorstand appelliert an Rundfunkkommission der Länder: Novelle des Rundfunkstaatsvertrages muss korrigiert werden – privatem Rundfunk droht massive Verschlechterung bei Verbreitung

    Berlin, 11. Oktober 2007

    Mit einem Schreiben an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder hat der Vorstand des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) nach seiner Sitzung in Berlin vor einer weitreichenden Benachteiligung der privaten Rundfunkanbieter durch die von den Ländern vorgesehene Novelle des Rundfunkstaatsvertrages gewarnt. Der Verband fordert die Länder dringend auf, wesentliche Punkte des Staatsvertragsentwurfs zu korrigieren. Die aktuellen Pläne würden die digitale Verbreitungssituation des privaten Fernsehens und noch gravierender des privaten Hörfunks in Deutschland dramatisch verschlechtern.

    VPRT-Präsident Jürgen Doetz: „Wir appellieren an die Länder, diese eklatante Fehlentwicklung aufzuhalten und die Vorlage noch vor der Beratung der Regierungschefs kommende Woche entsprechend anzupassen. Der Entwurf bringt das Verhältnis von Pflichten und Rechten der Privaten vollständig aus dem Gleichgewicht. Die Länder werden ihrer Kernaufgabe zur nationalen Vielfaltsicherung damit nicht gerecht und spielen denjenigen in die Hand, die die Länderkompetenzen in diesem Bereich ohnehin untergraben wollen.“

    Hauptkritikpunkt des VPRT ist die Bestimmung zur Weiterverbreitung auf Plattformen. Während der private Rundfunk schon durch die Liberalisierung der Belegungsvorschriften für Plattformbetreiber benachteiligt wird, verschärft sich die Situation noch einmal dadurch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine allumfassende Vorrangstellung eingeräumt werden soll. Dies führt soweit, dass private Fernseh- und Hörfunkprogramme gegenüber öffentlich-rechtlichen Angeboten einschließlich deren programmbegleitender Telemedien pauschal schlechter gestellt würden. „Jede noch so umstrittene öffentlich-rechtliche Mediathek oder Partnervermittlung hätte damit auf allen Plattformen Vorrang vor privaten Rundfunkangeboten. Da stellt sich in letzter Konsequenz die Frage, ob der Gesetzgeber den privaten Rundfunk damit bewusst aus dem System der demokratischen Vielfaltsicherung durch ein duales Rundfunksystem entlassen will. Das hätte weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche der Rundfunkregulierung und wäre eine Katastrophe für die private Medienwirtschaft“, so Dr. Tobias Schmid, Vizepräsident Fernsehen und Multimedia des VPRT.

    Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident Radio und Audiodienste des VPRT, verweist auf die besonders dramatische Situation für das Radio. Hier gebe es nicht einmal eine Regelung, die wie im Fernsehbereich ein auch dort nicht ausreichendes „Vielfaltsdrittel“ bei der Kapazitätsvergabe von Plattformen vorgebe. „Damit droht das Radio auf neuen digitalen Plattformen ausgesperrt zu werden,“ so Hillmoth. Auf Grund der elementaren Bedeutung des Radios, gerade in regionalen und landesweiten Kommunikationsräumen aber auch für neue bundesweite Angebote, müsse hier eine andere Regelung getroffen werden.

    Der VPRT-Vorstand hat sich vor diesem Hintergrund in seinem Schreiben an die Länder dafür eingesetzt, dass Verbreitungsregelungen zur Absicherung der privaten Vielfalt über das vorgesehene Drittel von Kapazitäten hinausgehen müssen und für den privaten Hörfunk eine entsprechende Regelung getroffen wird. Dem Rundfunk muss bei den Verbreitungsregelungen ein Vorrang vor Telemedienangeboten – bei einer angemessenen Berücksichtigung vergleichbarer Telemedien – eingeräumt werden. Die im Entwurf vorgenommene doppelte Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss durch eine am Bedarf orientierte Zuordnung/Zuweisung ersetzt werden. Die Vorrangregelung öffentlich-rechtlicher Telemedien ist ebenfalls aus dem Entwurf zu streichen.
     
  4. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

    Das ist halt imemr wieder das typisch deutsche Argument: "es könnte ja irgendwas möglicheriweise negativ sein, deswegen machen wir mal lieber 1000 Gesetze und Vorschriften und Behören die die Vorschriften überwachen"

    Seltsamerweise gibts aber in anderen Ländern wo es solche Vorschriften nicht gibt und keine Landesmedienanstalten auch nicht mehr Werbung als in Deutschland, im Gegenteil eher sogar weniger.

    Und außerdem gibts in Deutschland dann trotz der vielen Vorschriften trotzdem eigentlich illegale Glückspiel-Call-In-Sendungen auf fast allen Sendern.
     
  5. rudi78

    rudi78 Senior Member

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    Ich wohne zwar zur Miete und darf eigentlich keine Sat-Schüssel haben, aber das interesiert mich nicht wirklich. Ich lasse mir doch nicht von irgendeiner Kabelbude vorschreiben was ich sehen darf. Ich sehe digi Sat mit Technisat DigiDish 33cm.
    AW: Privatsender fordern Änderungen am geplanten Rundfunkstaatsvertrag

    Ich korrigiere diese Glückspiel-Call-In-Sendungen gibt es auf den Privaten und das ist unteranderm das was diese Sender runterzieht neben der Werbung, der Sensationslust und der null Inhalt-Dokusoaps.