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Privathaftpflicht Schaden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 8. Dezember 2016.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wer hat Dir denn das geflüstert ?
     
  2. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Du hast eine Haftpflichtversicherung! Haftpflichtversicherungen treten nur ein, wenn Du Schäden am Eigentum anderer Personen verursachst. Deshalb muss die Haftpflichtversicherung auch die andere, vermeintlich geschädigte Person kontaktieren.

    Schließlich könntest Du sonst ganz einfach behaupten "Ich habe das Rollo meines Vermieters beschädigt. Ersetzt mir den Schaden" und in Wirklichkeit ist es aber Dein eigenes Rollo. Deshalb haben sie sich auch von Deinem Vermieter bestätigen lassen, dass es nicht Dein, sondern sein Rollo ist.

    Auch ist es korrekt, dass der Zeitwert angesetzt wird.
    Selbstverständlich ist das verdammt ärgerlich, da Du ein gebrauchtes Rollo nicht so einfach zu diesem "Zeitwert" kaufen kannst. Aber das ist kein Einzelfall. Hättest Du bspw. ein altes Auto, das aber bis zum Unfall/Totalschaden tadellos lief, kriegst Du auch nur noch ein paar hundert Euro(den "Zeitwert"), obwohl Du ein ähnlich funktionstüchtiges Auto zu dem Preis nicht bekommen würdest.
    Oder die beschädigst eine Brille, deren Gestell damals 1.000 EUR kostete und das heute auch immer noch 1.000 EUR kostet. Gebraucht bietet es auch niemand an. Mithin musst Du 1.000 EUR für das neue Gestell tragen und kriegst aber nur den Zeitwert (z.B. ein paar Hundert Euro). Betrachtet man nicht nur das Brillengestell, sondern noch die Brillengläser, wird es noch eindeutiger. Gebrauchte Brillengläser kannst Du nirgends kaufen; gleichwohl würdest Du für die alten Gläser, abhängig vom Alter vllt. sogar gar nichts mehr bekommen und eben nur noch einen Bruchteil. Alles weitere musst Du selbst bezahlen (allenfalls kann es sein, dass die Krankenkasse hier noch etwas zahlt, wenn es Deine einzige Brille war bzw. Du seit 2(?) jahren schon keine andere Brille mehr Dir erstellen+von der Krankenkasse bezuschußen lassen hast ).
     
  3. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Wobei der TE ein Verfahren, in dem er den nicht von seiner Versicherung bezahlten Schaden vom Vermieter verlangen würde, sicherlich verlieren würde, da er den Vermieter vor einer Reparatur hätte informieren und ihm selbst die Möglichkeit zur Schadensbeseitigung einräumen hätte müssen. GGfs. hätte der Vermieter z.B. sogar ein gebrauchtes Rollo bekommen oder bessere Konditionen beim Neukauf erhalten.

    Mithin wird der TE sich damit abfinden müssen, wenn er nur einen Bruchteil (den Zeitwert) von seiner Versicherung erhält und muss den Rest selbst zahlen.
    Einzig mit einem guten Vermieter dürfte man hier noch etwas anderes regeln können; aber es liegt in der Hand des Vermieters.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ein kaputtes Rolo fällt nicht unter eine eventuelle Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, deswegen muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten zahlen, da geht kein Weg dran vorbei. Denn schon der Höhe nach (600 €) ist dies keine Kleinreparatur mehr und grundsätzlich fallen defekte Rolladen und Rollos auch nicht unter typischen Verschleiß durch Gebrauch. Ein gebrauchsmäßiger Verschleiß würde aber dagegen bspw. bei einem defekten Rolladengurt vorliegen, den müsste der Mieter zahlen, sofern eine solche Klausel im Mietvertrag drin steht.

    ES SEI DENN: Es liegt ein Selbstverschulden vor. Dann muss der Mieter den Schaden zahlen. Nach Auskunft des TE ist das hier der Fall.

    Also keine Zahlungspflicht den Vermieters. @electrohunter bleibt in diesem Fall auf den Mehrkosten sitzen. Die Versicherung zahlt nur den Zeitwert, das ist richtig. Nicht den Neuanschaffungspreis. Das wäre ja traumhaft und der sichere Ruin jeder Versicherungsgesellschaft ;)

    Die Privathaftpflicht zahlt aber nur Schäden, die anderen durch das Handeln des Versicherungsnehmers entstanden sind, nicht für eigene Schäden des Versicherungsnehmers. Normalerweise wäre hier die Hausratversicherung zuständig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2016
    Gorcon gefällt das.
  5. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Falsch. Das Rollo ist Eigentum des Vermieters und der TE hat es beschädigt. Unabhängig davon, ob der Vermieter einen vollständigen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter hat (zumal einen Anspruch haben und tatsächlich den Schadensersatz erhalten nicht das gleiche ist), hat der Vermieter formell gesehen den Schaden. Deshalb ist es ganz klar ein Fall für die Haftpflichtversicherung des TE.

    Eine Hausratversicherung des TE würde den Schaden nur bezahlen, wenn das Rollo im Eigentum des TE stehen würde.
     
  6. timecop

    timecop Board Ikone

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    Vielleicht wäre es doch eine bessere Idee gewesen, den Vermieter von Anfang an ins Boot zu holen, also einfach zu sagen, sorry die Jalousie ist kaputt, da wäre es gar nicht so unwahrscheinlich (meiner Erfahrung nach) dass der Vermieter gesagt hätte, die haben wir noch da, machen sie einen Termin mit dem Hausmeister.
    Letztlich bleiben Kosten immer an dem hängen, der die "Musik" bestellt, erst recht, wenn man den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellt.
     
    Creep gefällt das.
  7. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    schlecht quergelesen ... "Ich habe einen Schaden in der Wohnung von meinem Vermieter versurscht." im Eingangssatz wird die angemietete Wohnung erwähnt ... :whistle:
     
  8. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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  9. electrohunter

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    Danke für die ganzen Antworten.

    Das Rollo (ca. 2,5 Meter breit) hatte vorher einwandfrei funktioniert. Dummweise stand unser Rechen an der Wand. Ich betätigte den Schalter zum Runterfahren und bin kurz ins Bad. Dann hörte ich seltsame Geräusche und bin gleich wieder zum Fenster. Der Rechen hing im Eck unter dem Rollo. Die eine Seite blieb oben und die andere Seite versuchte runter zu kommen. Dabei verzog sich das Rollo. Als ich dann versuchte ganz langsam den Rechen zu entfernen, krachte das Teil nach unten. Ist halt leider so pasiert, mein Fehler.

    Zur Info: Mein Vermieter ist sehr alt und ich wollte das ihm ersparen. Ich dachte halt, ich teile das meiner Versicherung mit, bestelle eine Firma, schicke die Rechnung an die Versicherung und die Sache wäre geklärt. Jemand Fremden einen Schaden zufügen, den man danach nie wieder sieht, kann man so einfach verkraften. Doch einen Schaden beim Vermieter ist was ganz anderes. Nach solchen Dingen kann man sicherlich auch aus der Wohnung fliegen, daher wollte ich das auch alles alleine klären.

    Ich dachte halt, warum hab ich schon die teuerste Variante "Premium" als Haftpflicht gewählt?! Wenn wir schon dabei sind, bei welcher Versicherung seid ihr denn und was zahlt ihr? Ich hab jetzt einfach mal bei Tante Google geschaut wo meine Versicherung in den Hitparaden landet und meine war nirgends dabei, obwohl es eine große Versicherung mit den vier Buchstaben ist. Unter den Top 3 sind welche die ich vorher noch nie gehört hatte: Oberösterreichische Versicherung, InterRisk und Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg. Wahrscheinlich sind die bekannt, nur ich kenne sie nicht.

    Kann man jetzt noch wechseln, wenn der Preis gestiegen ist (KFZ)? Und bei der Haftpflicht habe ich gelesen, nach jedem Schaden kann man auch kündigen. Welche Erfahrungen habt ihr denn gemacht, aber welche Summe kündigen die Versicherungen?
     
  10. electrohunter

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    Ich habe mir meine Rechnung und meine Police genauer angeschaut.

    Auf der Rechnung steht: 380 € für das neue Rollo. Der Rest Arbeit. In meiner Police finde ich diesen Abschnitt: Neuwertentschädigung von Sachschäden in privat gemieteten Räumen bis 250 €. Heißt das nicht, dass die Versicherung mindestens diese 250 € bezahlen muss?