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Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Februar 2012.

  1. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Das sehe ich genauso.

    Außerdem ist das genauso, wie wenn man auf einem Trödelmarkt zwielichtige, günstige Neuware von einem Händler kauft. Dieser Händler KÖNNTE ebenfalls illegal an die Ware gekommen sein - aber woher soll man das wissen?

    Und in einem solchen Fall würde niemand auf die Idee kommen, jemanden wegen Unterstützung eines Kriminellen anzuzeigen.

    Es würde im Falle des Falles einzig der Händler wegen seiner Machenschaften verklagt - und das ist ja im Fall von kino.to bereits geschehen.
     
  2. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Eben. Beispiele gibt es genug.

    Ich weiß jetzt gar nicht, was kino.to für das Streaming verlangt hat, hab aber gerade bei lovefilm.de nachgesehen und da gibt es eine unbegrenzte Streamingflatrate für 11,99 EUR pro Monat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass kino.to so viel billiger war, dass sich das für die Nutzer überhaupt gelohnt hat.

    Bei lovefilm ist im Grunde nur noch das Problem, dass on demand nicht allzu viele Titel verfügbar sind und das die Titel nur in DVD-Qualität bereit gestellt werden. Sollte lovefilm irgendwann in HD, mit ausreichender Auswahl und auf alle Endgeräten streamen, können Sky und auch die stationären Videotheken einpacken.

    Ich schätze mal, dass dauert vielleicht noch ein bis zwei Jahre.
     
  3. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Das Thema Internetrecht ist für viele Richter leider immer noch ein "Buch mit sieben Siegeln". Wie kann ein Richter "Recht" (im Sinne eines gerechten, richtigen, Urteils) sprechen, wenn er sich mit Computertechnik im Allgemeinen und dem Internet im Besonderen nicht oder nur oberflächlich auskennt? Klagende Firmen beauftragen Spezialisten mit der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wenn man sich ihre wohldurchdachten, gestelzten Formulierungen anhört, wundert es nicht, dass sich ahnungslose, besser: überforderte, Richter, davon beeindrucken lassen. Wem würde man eher glauben, einem Kläger, der sein Anliegen perfekt rüberbringen kann oder dem stotternden, nervösen Beklagten, der kaum einen vollständigen Satz sagen kann? Wohl kaum dem bedauernswerten Beklagten (selbst wenn er "Recht" hat). Hier spielt auch die Psychologie eine wichtige Rolle - und menschliche Schwäche.

    Erst wenn der BGH ein Grundsatzurteil gefällt hat, welches, wie jüngst im Falle von Steuerhinterziehung, klare Regelungen aufstellt, müssen nachgeordnete Gerichte diese bei ihrer Entscheidungsfindung beachten. Da es ein derartiges Grundsatzurteil leider noch nicht gibt, verwundert es nicht, dass das Gericht A ein "Auge zudrückt" und ein mildes Urteil spricht, das Gericht B aber "ein Exempel statuieren" will und Gericht C den Angeklagten freispricht.
    Bisher endeten sehr viele Verfahren, die zu einem Grundsatzurteil hätten führen können, leider mit Vergleichen oder die Angelegenheit erledigte sich auf andere Art (z.B. Rücknahme der Klage).

    Dass es, wie aus den Beiträgen in diesem Thread hervorgeht, zu dem Thema kontroverse Meinungen gibt, zeigt, wie dringend eindeutige gesetzliche Grundlagen benötigt werden.
    Leider handelt es bei den allermeisten Politikern und Juristen um Laien, die von der Materie nur selten mehr Ahnung haben, als der Normaluser, der "das Ding" einschalten und damit arbeiten will - alles andere ist ihm egal. Die meisten sind hoffnungslos überfordert, wenn das System nicht so funktioniert, wie gewünscht und eine kryptische Fehlermeldung erscheint. Und wehe es erscheint der berühmt-berüchtigte "Blue Screen"...
    Besonders deutlich wird das, wenn man solch unwissenden Kollegen eine gefakte Fehlermeldung unterjubelt, um sich über dessen panische Reaktion lustig zu machen. Donnerstag (Altweiber!) ist bei uns die nächste "Aktion" geplant... (hä, hä, hä)
    Gehört man zu denen, die sich auch mit dem, was hinter der Fassade der grellbunten Hintergrundbilder abläuft, auskennt (etwas, was für PC'ler aus den DOS-Zeiten, die auf der Suche nach der immer besseren Speicheroptimierung in Zeiten von 640 kB Arbeitsspeicher waren, selbstverständlich war), ist man fast schon ein "PC-Guru".

    In den meisten Ländern laviert die Rechtsprechung zum Thema Internet in einer Grauzone: man weiß, mangels eigener Erfahrungen, eigentlich nichts richtig damit anzufangen und versucht krampfhaft das Thema in die (unzureichende) bestehende Gesetzeslage und Rechtsprechung einzubinden. Meist mit wenig Erfolg.

    Da ich "rechtlich vorbelastet" bin (mein Beruf - leider noch kein Internetrecht), verstehe ich die Politiker nicht, die sich in den Staaten mit SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) oder (u.a.) in Europa mit ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) Besserung versprechen. Solcher Aktionismus zeigt -wie in immer mehr anderen Bereichen- mehr die Hilflosigkeit ihres Handelns. Oder zeigt im Falle der genannten Gesetzesentwürfe, dass man -möglicherweise unter dem Druck der ausübenden Filmindustrielobby (???)- auch übers Ziel hinausschießen kann. In D gibt es dafür ein Sprichwort: "Mit Kanonen auf Spatzen schießen".

    Der eine oder andere hat sicherlich vor Kurzem erstmals den Namen des CDU-Hinterbänklers Ansgar Heveling gehört, der in einem provokanten Beitrag für das Handelsblatt der "Netzgemeinde" den Kampf angesagt hatte ("Web 2.0") und Spott und Hohn erntete. Und ausgerechnet dieser Politiker ist Mitglied in der "Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft". Er war übrigens ein Mitunterzeichner derer, die SOPA unterstützten. Selbst Politikerkollegen bescheinigen ihm "mangelndes Fachwissen".
    Muss man sich bei solchen "Experten" über noch nicht geschlossene Gesetzeslücken, z.B. im Internetrecht, wundern...?
    Aber: wann wollen wirkliche Fachleute diese Lücken schließen? Die Technik entwickelt sich in immer schnelleren Schritten weiter...
     
  4. kyagi

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  5. rs-lennep

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Ein Nachtrag zu meinem Beitrag von 19:57 Uhr:
    Vielleicht sollten sich Politiker wie natürlich auch die Film-, Musik- und Softwareindustrie mal fragen, wieso das Angebot an illegalen Angeboten so gross ist - und genutzt werden. Ist dass nur ein Ergebnis der "Geil ist geil"-Welle, die ein Konzern vor einigen Jahren startete? Möglichst alles umsonst zu bekommen? Ich meine, nein! Ich habe zwar ein gutes Einkommen, so dass ich mir das eine oder andere ohne mir grosse Sorgen machen zu müssen, leisten kann (oder könnte), ich bin aber nicht bereit, überzogene Preise für DVD's oder Blue-Ray's, für Musik-CD's auf denen ich dann vielleicht nur ein oder zwei mich ansprechende Titel (von 18 oder 20) finde oder überzogene Preise für Standardsoftware zu zahlen. Ich nutze auch hier in D häufig meine drüben gekaufte (englischsprachige) Software auf den Rechnern, weil ich nicht bereit hier doppelt so viel auszugeben. nur weil sie als deutsche Version verkauft wird.

    Die immer wieder viel strapazierte "MArktwirtschaft" (Angebot und Nachfrage) ist bei diesen Konzernen offensichtlich nicht angekommen - oder nur leere Lippenbekenntnisse!

    Damit will ich die Machenschaften von kino.to, Megaupload oder anderen nicht rechtfertigen. Aber man sollte auch einmal nach Ursachen fragen! Jede Medaille hat zwei Seiten...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2012
  6. Hitman666

    Hitman666 Neuling

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Alle die immer noch kein VPN Dienst haben der nichts Protokolliert sind Vollidioten. :p Gebt der Polizei und der Justiz keine Chancen euch zu kriegen :winken:
     
  7. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Ich würde vorher die Meldung lesen.