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Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Februar 2012.

  1. blackdevil4589

    blackdevil4589 Wasserfall

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Werden auch die Werbepartner, die es auf der Seite gab angezeigt? oder hat man angst vor denen? Denn immerhin haben die Kino.to Besitzer das ganze Geld mit der Werbung gemacht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2012
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Jaein. Es ist die (zudem recht umstrittene) Einzelmeinung eines Richters bzw. Amtsgerichtes. Das kann beim nächsten Gericht ganz anders laufen. Allerdings haben die Strafverfolger natürlich auch ein Auge auf ihnen freundlich gesinnte Gerichte und ziehen gern genau da hin wo sie "verständnisvolle" Richter antreffen.
     
  3. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Da braucht es mal wieder höchstrichterliche Urteile.
     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Welche Handlung genau wurde da als strafbar eingestuft?
    Der Richter hat in den Urteilsbegründungen nur geschrieben, dass das Anschauen eines illegalen Streams eine strafbare Handlung ist. Mit dem eigentlichen Verfahren hatte das nichts zu tun. Und da wir kein Case-Law haben, sind diese Ausführungen weder bindend noch für andere Gerichte relevant.
    Es gibt keine Entscheidung, wonach das Schauen eines illegalen Streams eine strafbare Handlung ist. Maximal eine Stellungnahme eines Richters zu diesem Thema.

    Edit: Und die Überschrift ist weiterhin falsch.
     
  5. Crom

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Inwieweit Kino.to geloggt hat oder nicht, wissen wohl nur die Betreiber selbst. Darüber hinaus könnte schon allein die finanzielle Unterstützung von Kriminellen Strafen nach sich ziehen.

    Ach, die normalen Adressdaten reichen schon aus. So ein kleiner Besuch von der Polizei mit Durchsuchungsbefehl kann auch recht wirksam sein. Dann schaut man sich mal schnell die Browser-Chronik an und die Handschellen klacken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2012
  6. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Dann wäre auch die Nichtnutzung von Adblock schon eine finanzielle Unterstützung von Kriminellen.
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Lässt sich aber schlecht nachweisen im Gegensatz zur Bezahlung via Paypal.
     
  8. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Und was genau lässt sich mit dem Erwerb eines Premiumaccounts nachweisen?

    Da hätte ich gern eine schlüssige Erklärung.
     
  9. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Das man an Kino.to, sprich an Kriminelle, Geld gezahlt hat. Darüber hinaus liefert man einen Anfangsverdacht, der z.B. für einen Durchsuchungsbefehl reicht.

    Was gibt's da noch zu erklären. Via Paypal wurden Kriminelle bezahlt. Möchtest Du etwa abstreiten, dass mittels Paypal Zahlungen geleistet wurden?
     
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Anfangstatverdacht für was?