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Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von skipper14_8, 28. Dezember 2006.

  1. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    wenn Start wegfällt lässt Du Dir Goldstar als Ersatz freischalten, schon hast Du exakt das gleiche freigeschalten wie Neukunden.

    zum Preis -> lass dich auf die neuen Konditionen umstellen (musst allerdings den Vertrag neu starten lassen)
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Welches Programm fällt denn bei dir weg?
     
  3. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Goldstar&Heimatkanal
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Hat er ja vorher nicht gehabt....
     
  5. skipper14_8

    skipper14_8 Senior Member

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    ....Gehört aber in das Paket /Thema/
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Nicht nach den alten Konditionen! Und genau die werden bis Vertragsende beibehalten! Es sei denn Du steigst fürn Euro mehr aufs 5er Paket um mit Vertragsverlängerung. Maximal geht jetzt schon die Vertragsverlängerung zu den Neukonditionen.
     
  7. skipper14_8

    skipper14_8 Senior Member

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    @ALL : Ich habe gerade angerufen, den Vertrag verlängert, bekomme die 3 Pakete und das neue Thema für knapp 30,-€ - Mehr Programm für weniger Geld-Mit einem Mal gehts. Es kommt tatsächlich darauf an, wenn man da ans Tel. bekommt.

    Ich danke Euch Allen für die Tipps und wünsche Euch einen guten Rutsch.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Na bitte, geht doch! ;) Wünsche auch dir einen guten Rutsch!:)
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    Na bitte, man hat Dich ja auch für weitere 2 Jahre als Kunde gebunden.
     
  10. skipper14_8

    skipper14_8 Senior Member

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    AW: Premierebeschwerde an oberste Stelle !?

    :) Ja und ? Ich habe doch was ich wollte ! ... Wenn Du etwas unsauber vorher raus willst, würde ich vor Infoscore nicht zittern. Gelassen den Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Glaubst Du, die ziehen vor Gericht mit Dir? Ausserdem gibt es das ausserordentliche Kündigungsrecht wegen der gesetzeswidrigen AGB´s !