1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Premiere zieht mich vor Gericht!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Bademaista, 29. November 2005.

  1. Bademaista

    Bademaista Neuling

    Registriert seit:
    29. November 2005
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Hallo, liebe User...folgende Ausführungen habe ich als Begründung meines Antrags zur Klageabweisung an das zuständige Amtsgericht geschickt. Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Antrag



    Bezgl. o.g. Fall beantrage ich Klageabweisung



    Begründung



    Zunächst darf mir folgender Hinweis erlaubt sein:



    Der Verteidiger der Klägerin schreibt in seiner Klagebegründung, dass ich am 01.10.1998 einen Vertrag über die Miete eines Decoders, sowie der Freischaltung entsprechender Programme mit der Klägerin abgeschlossen habe.

    ·[FONT=&quot] [/FONT]In einem Schreiben (Beweis Nr. 1) welches mir vorliegt, wurde auch schon behauptet, dass ich diesen Vertrag im Jahre 1981 abgeschlossen hätte. Nach meinem schriftlichen Hinweis dass ich zu diesem Zeitpunkt 7 Jahre alt war, korrigierte man das Datum und entschuldigte sich für das Versehen. Nun stand das Jahr 1998 als Vertragsbeginn im Raum.

    ·[FONT=&quot] [/FONT]Einen derartigen Vertrag habe ich mit der Klägerin abgeschlossen, jedoch am 12.08.1992 (Beweis Nr. 2).

    Es ist schon merkwürdig, wie ein solch großes Unternehmen die Daten seiner Kunden derart durcheinander bringen kann. Selbst in der Klagebegründung steht ein falscher Vertragsbeginn.





    Richtig ist die Angabe in der Klagebegründung, welche Programmpakete der Vertrag beinhaltet hat, sowie die Kosten, die dafür zu zahlen waren.


    Weiter gibt der Verteidiger an, dass auf Grund rückbelasteter Abbuchungen die Sehberechtigung entzogen wurde.
    ·[FONT=&quot] [/FONT] Hierzu ist folgendes zu bemerken:
    Die XXX-Bank wurde von mir beauftragt die Bankabbuchung durch Premiere i.H.v. 45,50 EUR rückgängig zu machen, da meines Erachtens ein Fehler vorlag.


    [FONT=&quot]
    [/FONT]



    Mit Schreiben vom 04.09.2003 erhielt ich von der Fa. Premiere ein Treueangebot (Beweis Nr. 3). In diesem Schreiben unterbreitete man mir das Angebot, dass ich Premiere zu einem Sonderpreis von 28,00 EUR pro Monat empfangen kann, wenn ich mein Abonnement um 24 Monate verlängere.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Dieses Angebot nahm ich am 24.09.2003 wahr und bestellte das Treueangebot telefonisch bei Premiere.


    Das Anwaltsbüro RA Haas & Kollegen behauptet im Schreiben vom 15.03.2005 (Beweis Nr. 1) dass ein solches Angebot seitens der Klägerin nicht zu verzeichnen ist!


    Am 08.10.2003 erhielt ich von der Fa. Premiere eine Zahlungserinnerung (Beweis Nr.4) in dem ich aufgefordert wurde, den bestehenden Rückstand i.H.v. 53,40 EUR zu begleichen.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Am 13.10.2003 rief ich bei Premiere an und kümmerte mich um diese Angelegenheit. Ich wies darauf hin, dass der falsche Betrag abgebucht wurde, da ich ja das Treueangebot wahrgenommen habe. Man entschuldigte sich für das Versehen und bestätigte mir die Abbuchung ab 11/2003 rückwirkend für die Monate 9/10/11-2003. Ebenfalls wurde mir telefonisch bestätigt, dass die bereits gezahlte Kaution für die D-Box zur Verrechnung kommt und diese somit in meinen Besitz übergeht. (Siehe auch handschriftliche Notizen auf Rückseite des Schreibens (Als Kopie angehängt))

    Ab diesem Zeitpunkt habe ich keinerlei Post mehr von der Klägerin erhalten.

    Am 13.01.2004 erhielt ich ein Schreiben der InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG. In diesem Schreiben zeigte das Inkasso-Unternehmen die Vertretung der Klägerin an und forderte 491,37 EUR.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Mit Schreiben vom 13.01.2004 (Beweis Nr.5) widersprach ich der Forderung und bat um Aufklärung, um welche Beträge es sich handelte. Außerdem sprach ich in diesem Schreiben das Treueangebot an, welches ich telefonisch in Anspruch nahm.

    Am 10.02.2004 erhielt ich ein Schreiben der InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, mit der geforderten Leistungsaufstellung.


    ·[FONT=&quot] [/FONT]In meiner Antwort vom 10.02.2004 (Beweis Nr.6) wies ich darauf hin, dass ich weiterhin gerne Premiere-Abonnent bleiben würde und kündigte an, dass ich mich mit der Fa. Premiere in Verbindung setzen werde.
    ·[FONT=&quot] [/FONT] Am 10.02.2004 (Beweis Nr.7) sendete ich ein Fax an die Fa. Premiere mit Kopien der Schreiben an die InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG vom 13.01. und 10.02. und bat um einen Lösungsvorschlag.


    Der nächste Schriftwechsel fand am 06.06.2004 statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Angelegenheit bereits als abgeschlossen angesehen, da seit meinem Fax vom 10.02.2004 bereits 4 Monate vergangen waren.


    Im Schreiben der Fa. InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG nahmen diese Bezug auf mein Fax v. 10.02.2004. Hierin wurde bestritten, jemals ein Treueangebot gemacht zu haben.


    ·[FONT=&quot] [/FONT] Ein Antwortschreiben erhielt die Fa. InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG von mir am 08.06.2004 (Beweis Nr.8) per Fax. In diesem Schreiben beschwerte ich mich massiv über die Vorgehensweise des Inkasso- unternehmens. Außerdem fügte ich eine Kopie des Treueangebots (Beweis Nr.3) an.



    Von der Fa. InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG hörte ich nun kein Wort mehr. Es schaltete sich nun Herr RA Rainer Haas & Kollegen ein.



    Im Schreiben vom 05.12.2004 forderte nun der Rechtsanwalt die Kosten der Klägerin.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Im Antwortschreiben vom 28.12.2005 (Beweis Nr.9) betrachtete ich die Forderungen als Gegenstandslos, da die Fa. InFoScore Forderungsmanagement GmbH & Co. KG sämtliche Termine zur Beantwortung meiner Schreiben verstreichen ließ und sich auf das Schreiben vom 08.10.2004, welches auch eine Kopie des Treueangebots (Beweis Nr.3) enthielt, gar nicht mehr äußerte.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Auch dem Schreiben an Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen wurde eine Kopie des Treueangebots angehängt.



    Mit Schreiben vom 15.03.2005 forderte mich das Anwaltsbüro Rainer Haas & Kollegen erneut auf, die fälligen Kosten zu zahlen.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Im Antwortschreiben vom 01.04.2005 (Beweis Nr.10) bat ich, mir eine Frist bis zum 20.04.2005 einzuräumen um zu den gemachten Vorwürfen Stellung zu nehmen und wies auf die unrichtigen Angaben bezgl. des Vertragsabschlusses hin.

    ·[FONT=&quot] [/FONT] Am 15.04.2005 sendete ich per Post einen Brief (Beweis Nr.11) mit Kopie des Treueangebots an das Anwaltsbüro Rainer Haas & Kollegen.


    Seit dieser Zeit hörte ich nichts mehr zu dem Vorfall. Am 03.11.2005 erhielt ich dann per förmlicher Zustellung den Antrag des Anwaltsbüro Rainer Haas & Kollegen zur Durchführung des streitigen Verfahrens.
     
  2. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    4.185
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Ähm,

    1.) wurde der neue Vertrag zu 28 EUR seitens Premiere schriftlich bestätigt ?
    2.) was wurden für Beträge ab ca. 10.2003 abgebucht ? 28 EUR oder der neue Standard Abo Betrag von etwas über 40 EUR ?

    Ansonsten, relativ wirr was und wie Du sowas schreibst. Man kann nur schwer das eigentliche Problem in der Auflistung erkennen.
     
  3. BigPapa

    BigPapa Talk-König

    Registriert seit:
    3. Februar 2001
    Beiträge:
    6.009
    Zustimmungen:
    121
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    FireTV Stick 4K
    MagentaTV Stick
    AppleTV 4K 2021
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Naja das Problem an der Sache ist das Treueangebot. Dieses wurde wohl von Premiere dem Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt, dieser hat es telefonisch angenommen, aber Premiere weiß davon nix.
    Ich geh nicht davon aus, dass er eine Bestätigung hat, sonst würde diese als Beweis geltend gemacht werden.

    Premiere forderte also einen höheren Abobetrag, welchen der Kunde nicht bereit war zu zahlen, da er meinte 28€ zahlen zu müssen.
    Diesen ließ er zurückbuchen, kam bei Premiere in Verzug, in den Mahnungskreislauf und wurde ausgemahnt (was den rund 500€ Betrag betrifft inklusive Inkassogebühr dann erklärt, weil er dann aufeinmal alle Abogebühren bis zum Vertragsende aufeinmal bezahlen muss).

    Der Knackpunkt ist wirklich die Bestätigung über die Annahme des Treueangebots.
    Ist die nicht vorhanden, ist es wirklich eine Sache der Anwälte.
     
  4. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

    Registriert seit:
    23. Oktober 2004
    Beiträge:
    3.783
    Zustimmungen:
    45
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    und wie ist das z.B. mit unseren 20 € Gutscheinen? da habe ich auch nur die Karte erhalten und einen vorgedruckten Willkommens-Brief. Was wäre wenn auch bei mir aufeinmal 45 € abgebucht würden, was ich nicht glaube? muss Premiere beweisen das ich einen Vertrag über 45 € unterschrieben habe? Denn Premiere hat nur den Gutschein über 20 € mit meiner Unterschrift.
     
  5. deister7

    deister7 Institution

    Registriert seit:
    11. Oktober 2004
    Beiträge:
    19.917
    Zustimmungen:
    1.017
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Technisat Digibox Beta2
    Technotrend S2-3200 mit CI
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    In dem Brief steht nochmals drin, was Du bezahlen musst und was passiert, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
     
  6. BigPapa

    BigPapa Talk-König

    Registriert seit:
    3. Februar 2001
    Beiträge:
    6.009
    Zustimmungen:
    121
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    FireTV Stick 4K
    MagentaTV Stick
    AppleTV 4K 2021
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    @electrohunter

    Genauso ist es. Da wäre Premiere dann dran am beweisen, dass es so ist. Die haben aber eben nur den 20€ Gutschein mit aktuellem Datum + Unterschrift und daher, würden sie jeden Rechtsstreit verlieren.

    Einziges Problem ist beim 20€ Gutschein. Wenn Premiere Dir nachweisen kann, dass Du diesen Gutschein zu unrecht ausgefüllt hast, weil er eigentlich nicht für Dich bestimmt ist, dann gibt es für Dich natürlich 1. den normalen Abopreis und 2. zusätzliche "Straf"Gebühren. Denke das ist klar.
    Allerdings muss sich Premiere dann die Frage gefallen lassen, wieso Du überhaupt angenommen wurdest. Immerhin gibt es ja eine Prüfung der Gutscheine...
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.368
    Zustimmungen:
    47.966
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Da hilft Dir nur ein Anwalt, kein Forum. So wie ich das lese, fehlt die schriftliche Bestätigung, daß Du das Treueangebot angenommen hast. Wem immer dieser Fehler anzulasten ist, hier steht erst mal Aussage gegen Aussage, da Du die telefonische Bestellung nicht nachweisen kannst. Handschriftliche Notizen zählen da wenig. Ich an deiner Stelle hätte alles getan, um diese schriftliche Bestätigung direkt nach dem ersten Zwischenfall zu erwirken.

    Infoscore brauchst Du da nicht zu verteufeln, deren einziger Job ist es, Geld einzutreiben, die Begründung ist denen egal, das mußt Du mit Premiere aushandeln. Und wenn Du das Geld nicht bezahlst und die keine anderslautende Anweisung ihres Kunden Premiere erhalten, wird halt ein Anwalt eingeschaltet. So einfach läuft deren Geschäft. Es ist nicht deren Aufgabe, die Richtigkeit der Forderung nachzuprüfen.
     
  8. Golphi

    Golphi Gold Member

    Registriert seit:
    25. Februar 2005
    Beiträge:
    1.902
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Technisat
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Spätestens nach dem ersten Schreiben der Anwälte hättest Du ebenfalls einen Anwalt nehmen müssen. Hoffentlich hast Du nicht schon wieder Fristen bei der Klageerwiderung verpaßt.


    Golphi
     
  9. baer

    baer Talk-König

    Registriert seit:
    11. Dezember 2001
    Beiträge:
    5.590
    Zustimmungen:
    171
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Dürfte allerdings für einige sehr interessant sein zu hören wie es aussieht, da Premiere auch häufig aufgrund von Telefonaten teurere Abos verticken will.
     
  10. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

    Registriert seit:
    11. Februar 2004
    Beiträge:
    5.288
    Zustimmungen:
    1.967
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Premiere zieht mich vor Gericht!!!

    Hast du noch die Telefonrechnung, auf der der Anruf bei Premiere drauf ist? Das wäre zumindest ein Indiz.

    Im Übrigen heißt der Anwalt der Klägerin nicht Verteidiger, sondern Prozessbevollmächtigter.;)